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news: 10.06.2008

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Militärisches Sperrgebiet in Sirnak

Nach Siirt, Hakkari, Van, Mardin, Urfa, Cizre und Kasrik sind auch in der Provinz Sirnak mehrere Bereiche vorübergehend zum
militärischen Sperrgebiet erklärt worden. Wie aus einer Meldung auf der Internetseite des türkischen Generalstabs hervorgeht, gilt das Betretungsverbot für die Zeit vom 12. Juni bis zum 12. September. Bei den betroffenen Gebieten handelt es sich überwiegend um Hochalmen, die als Weidegebiete für die Tierhaltung genutzt werden.

Quelle: ANF, 10.06.2008, ISKU

Erneute Luftangriffe auf kurdische Dörfer

Vom Militärflughafen in Diyarbakir aus sind gestern Abend erneut sechs Kampfbomber der türkischen Armee aufgestiegen und haben zivile Siedlungsgebiete in Südkurdistan bombardiert. Betroffen waren vier Dörfer im Kreis Amediye. Informationen über mögliche Tote und den entstandenen Sachschaden liegen noch nicht vor.

Quelle: ANF, 10.06.2008, ISKU

Selbstanzeigenkampagne geht weiter

Im Rahmen der Kampagne unter dem Motto „Wenn es eine Straftat darstellt, ‚verehrter Herr Öcalan’ zu sagen, dann zeige ich mich selbst an, diese Straftat begangen zu haben“ sind in Mardin und Istanbul gesammelte Unterschriften der Staatsanwaltschaft übergeben worden.

In Mardin wurden vier Personen, die 300 Unterschriften bei der Staatsanwaltschaft einreichten, vorübergehend festgenommen. In Istanbul nahm die Staatsanwaltschaft 149 Selbstanzeigen entgegen, nachdem sie bei einem vorherigen Versuch unter dem Vorwand, die Personalien seien unvollständig, abgewiesen worden waren.

Die Kampagne war am 24. Mai in Diyarbakir gestartet worden.

Quelle: ÖP, 10.06.2008, ISKU

Haftstrafe für kurdischen Chefredakteur

Vedat Kursun, Chefredakteur der einzigen kurdischsprachigen Tageszeitung in der Türkei, ist in Diyarbakir zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Kursun wurde zur Last gelegt, in der Tageszeitung „Azadiya Welat“ Werbung für eine terroristische Organisation betrieben zu haben, weil er den Begriff „Kurdistan“, für Abdullah Öcalan die Bezeichnung „Führer des kurdischen Volkes“ sowie für die kurdische Guerilla „HPG-Guerilla“ verwendet habe.

Kursun saß von Februar bis April in Untersuchungshaft, war nach dem vierten Verhandlungstag jedoch auf freien Fuß gesetzt worden.

Quelle: ANF, 10.06.2008, ISKU

Berliner Umschau, 10.06.2008
Kriegsdienstverweigerer in der Türkei erneut verhaftet und
misshandelt

NATO-Partner muss das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung umgehend anerkennen

Vor zwei Tagen wurde der türkische Kriegsdienstverweigerer Mehmet Bal auf offener Straße in Istanbul verhaftet. Gegen ihn sind ein Verfahren wegen Fahnenflucht und zwei Verfahren wegen
Befehlsverweigerung anhängig. Im Militärgefängnis Hasdal, so berichtete seine Rechtsanwältin nach dem Besuch von Mehmet Bal, sei er drangsaliert und geschlagen worden. Am Morgen des 9. Juni 2008 sei versucht worden, ihn mit heißem Wasser zu übergießen.

Mehmet Bal erklärte im Oktober 2002 seine Kriegsdienstverweigerung, nachdem er bereits mehrere Monate Militärdienst abgeleistet hatte: "Neuneinhalb Monate Kriegsdienst haben mir klar gemacht, dass ich die Stimme meines Gewissens nicht weiter verleugnen kann. Ab jetzt werde ich mir von keiner militärischen oder zivilen Autorität Haltungen und Handlungen aufzwingen lassen, die im Widerspruch zu meinem Gewissen und meinem Willen stehen."

Nach mehreren Monaten Haft war er im Januar 2003 unter der Auflage in Heimaturlaub geschickt worden, sich nach drei Monaten beim Militärkrankenhaus GATA zur Untersuchung einzufinden. Dieser Aufforderung war er nicht nachgekommen.

Die Türkei verfolgt Kriegsdienstverweigerer auf zweierlei Art und Weise. Zum einen wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt. Kriegsdienstverweigerer wie Halil Savda, Osman Murat Ülke oder Mehmet Tarhan wurden wegen Befehlsverweigerung bzw. Ungehorsam bis zu sieben Mal verurteilt. Zum zweiten werden öffentliche Äußerungen gegen das Militär, wie vor wenigen Tagen bei Halil Savda, unter Strafe gestellt.

Mit der Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer verstößt die Türkei gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 24. Januar 2006. Darin hatte das Gericht festgestellt, dass wiederholte Anklagen gegen Kriegsdienstverweigerer in Verbindung mit der Möglichkeit einer lebenslangen Strafverfolgung "im
Missverhältnis zu dem Ziel stehen, die Ableistung des
Militärdienstes sicherzustellen" und damit die Europäische
Menschenrechtskonvention verletzen. Der Ministerausschuss des Europarates hatte die Türkei zuletzt am 17. Oktober 2007
aufgefordert, "ohne weiteren Verzug eine Gesetzesreform zu
verabschieden, die notwendig ist, um ähnliche Verletzungen der Konvention zu vermeiden."

Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. betonte angesichts der aktuellen Ereignisse: "Mehrere
Kriegsdienstverweigerer sind in den letzten Monaten in der Türkei verhaftet und misshandelt worden. Die türkische Regierung muss das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung umgehend anerkennen, die Strafverfolgung einstellen und die Inhaftierten sofort freilassen."

sk


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12.06.08    Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
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