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Militärisches Sperrgebiet in Sirnak
Nach Siirt, Hakkari, Van, Mardin, Urfa, Cizre und Kasrik sind auch
in der Provinz Sirnak mehrere Bereiche vorübergehend zum
militärischen Sperrgebiet erklärt worden. Wie aus einer Meldung auf
der Internetseite des türkischen Generalstabs hervorgeht, gilt das
Betretungsverbot für die Zeit vom 12. Juni bis zum 12. September.
Bei den betroffenen Gebieten handelt es sich überwiegend um
Hochalmen, die als Weidegebiete für die Tierhaltung genutzt werden.
Quelle: ANF, 10.06.2008, ISKU
Erneute Luftangriffe auf kurdische Dörfer
Vom Militärflughafen in Diyarbakir aus sind gestern Abend erneut
sechs Kampfbomber der türkischen Armee aufgestiegen und haben zivile
Siedlungsgebiete in Südkurdistan bombardiert. Betroffen waren vier
Dörfer im Kreis Amediye. Informationen über mögliche Tote und den
entstandenen Sachschaden liegen noch nicht vor.
Quelle: ANF, 10.06.2008, ISKU
Selbstanzeigenkampagne geht weiter
Im Rahmen der Kampagne unter dem Motto „Wenn es eine Straftat
darstellt, ‚verehrter Herr Öcalan’ zu sagen, dann zeige ich mich
selbst an, diese Straftat begangen zu haben“ sind in Mardin und
Istanbul gesammelte Unterschriften der Staatsanwaltschaft übergeben
worden.
In Mardin wurden vier Personen, die 300 Unterschriften bei der
Staatsanwaltschaft einreichten, vorübergehend festgenommen. In
Istanbul nahm die Staatsanwaltschaft 149 Selbstanzeigen entgegen,
nachdem sie bei einem vorherigen Versuch unter dem Vorwand, die
Personalien seien unvollständig, abgewiesen worden waren.
Die Kampagne war am 24. Mai in Diyarbakir gestartet worden.
Quelle: ÖP, 10.06.2008, ISKU
Haftstrafe für kurdischen Chefredakteur
Vedat Kursun, Chefredakteur der einzigen kurdischsprachigen
Tageszeitung in der Türkei, ist in Diyarbakir zu einer Haftstrafe
von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Kursun wurde zur
Last gelegt, in der Tageszeitung „Azadiya Welat“ Werbung für eine
terroristische Organisation betrieben zu haben, weil er den Begriff
„Kurdistan“, für Abdullah Öcalan die Bezeichnung „Führer des
kurdischen Volkes“ sowie für die kurdische Guerilla „HPG-Guerilla“
verwendet habe.
Kursun saß von Februar bis April in Untersuchungshaft, war nach dem
vierten Verhandlungstag jedoch auf freien Fuß gesetzt worden.
Quelle: ANF, 10.06.2008, ISKU
Berliner Umschau, 10.06.2008
Kriegsdienstverweigerer in der Türkei erneut verhaftet und
misshandelt
NATO-Partner muss das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung
umgehend anerkennen
Vor zwei Tagen wurde der türkische Kriegsdienstverweigerer Mehmet
Bal auf offener Straße in Istanbul verhaftet. Gegen ihn sind ein
Verfahren wegen Fahnenflucht und zwei Verfahren wegen
Befehlsverweigerung anhängig. Im Militärgefängnis Hasdal, so
berichtete seine Rechtsanwältin nach dem Besuch von Mehmet Bal, sei
er drangsaliert und geschlagen worden. Am Morgen des 9. Juni 2008
sei versucht worden, ihn mit heißem Wasser zu übergießen.
Mehmet Bal erklärte im Oktober 2002 seine Kriegsdienstverweigerung,
nachdem er bereits mehrere Monate Militärdienst abgeleistet hatte:
"Neuneinhalb Monate Kriegsdienst haben mir klar gemacht, dass ich
die Stimme meines Gewissens nicht weiter verleugnen kann. Ab jetzt
werde ich mir von keiner militärischen oder zivilen Autorität
Haltungen und Handlungen aufzwingen lassen, die im Widerspruch zu
meinem Gewissen und meinem Willen stehen."
Nach mehreren Monaten Haft war er im Januar 2003 unter der Auflage
in Heimaturlaub geschickt worden, sich nach drei Monaten beim
Militärkrankenhaus GATA zur Untersuchung einzufinden. Dieser
Aufforderung war er nicht nachgekommen.
Die Türkei verfolgt Kriegsdienstverweigerer auf zweierlei Art und
Weise. Zum einen wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht
anerkannt. Kriegsdienstverweigerer wie Halil Savda, Osman Murat Ülke
oder Mehmet Tarhan wurden wegen Befehlsverweigerung bzw. Ungehorsam
bis zu sieben Mal verurteilt. Zum zweiten werden öffentliche
Äußerungen gegen das Militär, wie vor wenigen Tagen bei Halil Savda,
unter Strafe gestellt.
Mit der Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer verstößt die Türkei
gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
vom 24. Januar 2006. Darin hatte das Gericht festgestellt, dass
wiederholte Anklagen gegen Kriegsdienstverweigerer in Verbindung mit
der Möglichkeit einer lebenslangen Strafverfolgung "im
Missverhältnis zu dem Ziel stehen, die Ableistung des
Militärdienstes sicherzustellen" und damit die Europäische
Menschenrechtskonvention verletzen. Der Ministerausschuss des
Europarates hatte die Türkei zuletzt am 17. Oktober 2007
aufgefordert, "ohne weiteren Verzug eine Gesetzesreform zu
verabschieden, die notwendig ist, um ähnliche Verletzungen der
Konvention zu vermeiden."
Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V.
betonte angesichts der aktuellen Ereignisse: "Mehrere
Kriegsdienstverweigerer sind in den letzten Monaten in der Türkei
verhaftet und misshandelt worden. Die türkische Regierung muss das
Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung umgehend anerkennen, die
Strafverfolgung einstellen und die Inhaftierten sofort freilassen."
sk
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