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P6_TA-PROV(2008)0224
Fortschrittsbericht 2007 – Türkei
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
PE 402.879
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zu dem
Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei (2007/2269(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2007 der Kommission über
die Türkei (SEK(2007)1436),
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 27.
September 2006 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum
Beitritt[1] und vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der
Europäischen Union und der Türkei[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 6. Juli 2005[3] und
13. Februar 2007[4] zur Rolle der Frauen in Gesellschaft, Wirtschaft
und Politik der Türkei,
– unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen für die Türkei vom 3.
Oktober 2005,
– in Kenntnis den Beschluss 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar
2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der
Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei[5]
(„Beitrittspartnerschaft“) sowie auf die vorangegangenen Beschlüsse
des Rates zur Beitrittspartnerschaft aus den Jahren 2001, 2003 und
2006,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige
Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte
der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0168/2008),
- in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei
nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober
2005 eröffnet wurden, sowie in der Erwägung, dass die Aufnahme
dieser Verhandlungen der Beginn eines langen Prozesses mit offenem
Ende ist,
- in der Erwägung, dass die Türkei sich zur Durchführung von
Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer
allmählichen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat,
und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen auch als eine Chance
für die Türkei gesehen werden sollten, sich weiter zu modernisieren,
- in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller
Kopenhagener Kriterien sowie die Fähigkeit der Union zur Integration
gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember
2006 die Grundlage für den Beitritt zur Europäischen Union bleiben,
die eine auf gemeinsamen Werten beruhende Gemeinschaft ist,
- in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem
Fortschrittsbericht 2007 feststellte, dass in der Türkei im Jahr
2007 begrenzte Fortschritte auf dem Gebiet der politischen Reformen
erzielt wurden,
- in der Erwägung, dass 2007 die Demokratie in der Türkei
gestärkt wurde, dass ein neues Parlament gewählt wurde, das die
politische Vielfalt des Landes widerspiegelt, und dass eine
Regierung gebildet wurde, die mit einem starken Mandat ausgestattet
ist,
- in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen aus dem
Assoziierungsabkommen und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll noch
nicht umgesetzt hat,
- in der Erwägung, dass im Jahr 2007 fünf Verhandlungskapitel
eröffnet wurden, Reformen auf dem Weg zu einer demokratischen und
wohlhabenden Gesellschaft
- begrüßt die Zusage von Ministerpräsident Erdogan, dass 2008 das
Jahr der Reformen wird; fordert die türkische Regierung
nachdrücklich auf, ihre Versprechen zu halten und die starke
Mehrheit im Parlament zu nutzen, um entschlossen jene Reformen
voranzubringen, die entscheidend sind, um aus der Türkei eine
moderne und wohlhabende Demokratie zu machen, die sich auf einen
säkularen Staat und eine pluralistische Gesellschaft gründet;
- betont, dass eine solche Modernisierung zuallererst im
Interesse der Türkei selbst liegt; räumt jedoch auch ein, wie
strategisch wichtig eine stabile, demokratische und wohlhabende
Türkei für die Europäische Union ist; hält erneut fest, dass die
Erfüllung der im Rahmen der Beitrittspartnerschaft eingegangenen
Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung für die Türkei und ihre
zukünftigen Beziehungen zur Europäischen Union ist;
- bekräftigt seine Überzeugung, dass nur eine Gesellschaft, die
von der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten geleitet ist,
und die sich auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und eine sozial
orientierte Marktwirtschaft gründet, sich zu einer friedlichen,
stabilen und wohlhabenden Gesellschaft entwickeln kann;
- betont, wie wichtig es für die Türkei ist, alle Formen der
Diskriminierung im Einklang mit Artikel 13 des EG-Vertrags zu
bekämpfen, in dem die Gleichheit aller ohne Ansehen des Geschlechts,
der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung gefordert wird;
- nimmt die jüngste Überarbeitung der Beitrittspartnerschaft zur
Kenntnis; ist sich bewusst, dass diese dritte Überarbeitung seit
2001 in den meisten Bereichen eine Verlängerung der Frist für die
Erfüllung der entsprechenden Prioritäten darstellt; fordert die
türkische Regierung mit Nachdruck auf, die in der
Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten und Fristen nun in
konkrete Reformpläne umzuwandeln, wobei zu beachten ist, dass
weitere Verzögerungen das Tempo der Verhandlungen ernsthaft
beeinträchtigen werden;
- begrüßt, dass sich im Jahr 2007 die Demokratie gegenüber den
Versuchen des Militärs, in den politischen Prozess einzugreifen,
durchgesetzt hat; ermutigt die türkische Regierung, weiterhin
systematische Bemühungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass
die demokratisch gewählte politische Führung die volle Verantwortung
für die Formulierung der Innen-, Außen- und Sicherheitspolitik auch
gegenüber Zypern trägt und dass die Streitkräfte diese zivile
Verantwortung respektieren, indem sie die zivile Kontrolle
vollständig und unzweideutig anerkennen; betont insbesondere die
Notwendigkeit, eine uneingeschränkte parlamentarische Kontrolle über
das Militär und die Verteidigungspolitik und alle damit im
Zusammenhang stehenden Ausgaben einzuführen;
- ist besorgt über die möglichen Folgen des Verbots der
AK-Partei; erwartet, dass der türkische Verfassungsgerichtshof die
Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die europäischen Normen und die
von der Venedig-Kommission des Europarats am 10.-12. Dezember 1999
verabschiedeten Leitlinien zum Verbot und zur Auflösung politischer
Parteien sowie zu ähnlichen Maßnahmen respektiert; ersucht das
türkische Parlament, die Verfassung in Einklang mit diesen Normen
zum Verbot politischer Parteien zu bringen;
- fordert die türkische Regierung auf, bei der Umsetzung von
Reformen den Pluralismus und die Vielfalt einer säkularen und
demokratischen Türkei hochzuhalten und fordert die Regierung und
alle politischen Parteien mit Nachdruck auf, konstruktiv an einer
Einigung über die wichtigen Maßnahmen zur Modernisierung des Landes
mitzuwirken;
- erachtet die Änderungen an Artikel 301 des Strafgesetzbuchs,
die vom türkischen Parlament am 30. April 2008 angenommen wurden,
als ersten Schritt hin zu einer umfassenden Reform dieses Artikels
sowie anderer Artikel des Strafgesetzbuchs und sieht weiteren
Maßnahmen in dieser Hinsicht erwartungsvoll entgegen; betont, dass
in Bezug auf die Meinungsfreiheit sowohl in der Theorie als auch in
der Praxis Fortschritte erzielt werden müssen; missbilligt, dass die
Zahl der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die eine willkürliche
Beschränkung des Rechts auf friedliche Meinungsäußerung ermöglichen,
verfolgten Personen 2007 noch weiter zugenommen hat[6]; vertritt die
Ansicht, dass die Aufhebung von Artikel 301 und anderer
Rechtsvorschriften, die eine nicht gerechtfertigte Einschränkung der
Meinungsfreiheit darstellen, wie sie durch das internationale Recht
garantiert ist, die beste Lösung wäre, um sicherzustellen, dass die
Türkei die freie Meinungsäußerung ebenso wie die Pressefreiheit im
Einklang mit den in der Europäischen Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) enthaltenen Standards in
vollem Umfang garantiert;
- begrüßt die unlängst erfolgte Annahme des Stiftungsgesetzes
durch das türkische Parlament; begrüßt die Absicht der Kommission,
den neuen Text zu prüfen, und hebt hervor, dass sie untersuchen
sollte, ob das Gesetz alle Benachteiligungen berücksichtigt, denen
nicht-muslimische Religionsgemeinschaften in Bezug auf den Erwerb
und die Verwaltung von Besitztümern ausgesetzt sind, was auch
beschlagnahmte Besitztümer mit einschließt, die an Dritte verkauft
wurden; fordert die türkischen Behörden auf, sicherzustellen, dass
das Gesetz im Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt wird;
- ermutigt die türkische Regierung, die positiven Maßnahmen, die
mit der Annahme des Stiftungsgesetzes begonnen wurden, fortzuführen
und ihren Verpflichtungen im Bereich der Religionsfreiheit
nachzukommen, indem ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der im
Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte steht und keine Glaubensgemeinschaft
unangemessenen Einschränkungen aussetzt, insbesondere was ihren
gesetzlichen Status, die Ausbildung des Klerus, die Wahl der
Hierarchie, Religionsunterricht sowie den Bau von Gebetsstätten
anbelangt; fordert, dass das religiöse und kulturelle Erbe geschützt
wird; fordert die unverzügliche Wiedereröffnung des
griechisch-orthodoxen Halki-Seminars und die öffentliche Verwendung
des Kirchentitels eines Ökumenischen Patriarchen; teilt die
Besorgnis, die der Rat am 24. Juli 2007 über das jüngste Urteil des
türkischen Kassationsgerichtshofs zum Ökumenischen Patriarchat
geäußert hat, und erwartet, dass dieser Beschluss das Patriarchat
und andere nicht-muslimische Gemeinschaften bei der Ausübung der
ihnen im Rahmen der EMRK garantierten Rechte nicht weiter behindert;
- fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, in erster
Linie eine politische Initiative zur Förderung einer dauerhaften
Lösung der Kurdenfrage einzuleiten, die nur in einer spürbaren
Verbesserung der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Chancen
bestehen kann, die Bürgern kurdischer Herkunft offen stehen, wozu
auch die reelle Möglichkeit gehört, die kurdische Sprache im Rahmen
des staatlichen und privaten Schulsystems zu erlernen und sie im
Rundfunk, im täglichen Leben sowie bei der Inanspruchnahme
öffentlicher Dienstleistungen zu verwenden; betrachtet ein mögliches
Verbot der Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) als
kontraproduktiv für eine politische Lösung;
- fordert die DTP, ihre Abgeordneten sowie ihre Bürgermeister auf,
sich von der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) klar zu distanzieren
und konstruktiv an einer politischen Lösung der Kurdenfrage
innerhalb des demokratischen türkischen Staates mitzuwirken; ersucht
auch alle anderen politischen Parteien in der Türkei, sich
konstruktiv an der Verfolgung dieses Zieles zu beteiligen;
- bedauert die zahlreichen Gerichtsverfahren, die gegen gewählte
Bürgermeister und andere Politiker eingeleitet wurden, weil sie
Kurdisch gesprochen und ihren Standpunkt bezüglich der Kurdenfrage
zum Ausdruck gebracht haben, wie beispielsweise jene Verfahren, die
unlängst zur Verurteilung von Leyla Zana sowie von 53
DTP-Bürgermeistern geführt haben;
- bekräftigt seine früheren Forderungen gegenüber der türkischen
Regierung, einen umfassenden Masterplan vorzulegen, der dazu angetan
ist, die sozioökonomische und kulturelle Entwicklung des Südostens
der Türkei voranzutreiben, wo mehr als die Hälfte der Bevölkerung
immer noch unter der Armutsgrenze lebt; ist der Auffassung, dass
dieser Masterplan auch die sozialen, ökologischen, kulturellen und
geopolitischen Probleme berücksichtigen sollte, die sich aus dem
Südostanatolien-Projekt ergeben; ersucht die Kommission, die
regionale Komponente der im Rahmen des Instruments für
Heranführungshilfe (IPA)[7] geleisteten Hilfe an die zügige
Ausarbeitung einer solchen Strategie zu koppeln;
- fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, ein
umfassendes, landesweites Konzept zur Lösung der Frage der
Binnenvertriebenen vorzulegen, das dazu angetan ist, die derzeit
bestehenden rechtlichen und praktischen Schwachstellen zu beheben
und die finanzielle sowie sonstige Unterstützung zur Verfügung zu
stellen, die erforderlich ist, um die Rückführung und Entschädigung
von Binnenvertriebenen wirksam in Angriff zu nehmen;
- nimmt zur Kenntnis, dass ein Prozess zur Vorbereitung einer
neuen, zivilen Verfassung im Gange ist; erachtet dies als die
entscheidende Chance schlechthin, den Schutz der Menschenrechte und
der Grundfreiheiten in den Mittelpunkt der Verfassung zu stellen;
hält erneut fest, dass ein Kontrollsystem errichtet werden muss, mit
dem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, sozialer Zusammenhalt und die
Trennung von Religion und Staat gewährleistet werden können; betont
ferner, dass die neue Verfassung die Gleichstellung der Geschlechter
gewährleisten sollte, dass in ihr nicht vage Kriterien wie
„allgemeine Tugendhaftigkeit“ verwendet werden sollten, dass sie
Frauen nicht in erster Linie als Familien- oder
Gemeinschaftsmitglieder wahrnehmen und vielmehr die Menschenrechte
von Frauen, auch ihre sexuellen und reproduktiven Rechte, als ihre
individuellen Rechte bekräftigen sollte;
- hebt hervor, dass es notwendig ist, die Zivilgesellschaft auf
breiter Basis in diesen verfassunggebenden Prozess mit
einzubeziehen, um eine Einigung über die zukünftige Verfassung der
Türkei zu erzielen, die die politischen Parteien, die ethnischen und
religiösen Minderheiten sowie die Sozialpartner umfassen sollte;
nimmt die Enttäuschung und Besorgnis eines Teils der Bevölkerung zur
Kenntnis, dass die Aufhebung des Kopftuchverbots an Universitäten
nicht Teil eines umfassenderen Reformpakets unter weit gehender
Einbeziehung der Zivilgesellschaft war; weist auf seine frühere
Entschließung vom 27. September 2006 und die darin enthaltene
Empfehlung über die Wahlhürde hin;
- nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die hinsichtlich der
Effizienz der Justiz erzielt wurden; begrüßt den Plan der türkischen
Regierung, eine Reformstrategie umzusetzen, mit der die
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz gestärkt und das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz gesteigert werden soll;
vertritt die Auffassung, dass diese Strategie in erster Linie
sicherstellen sollte, dass die Auslegung der Rechtsvorschriften im
Bereich Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit den
Vorgaben der EMRK steht; stellt fest, dass sich die Strategie nicht
ohne ein anspruchsvolles Fortbildungsprogramm für die Justiz
durchsetzen lässt; ist besorgt über die negative Haltung, die
bestimmte Vertreter der Justiz in Bezug auf internationale Abkommen
über Grundrechte und Grundfreiheiten sowie in Bezug auf die vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzungen der
EMRK gegen die Türkei verhängten Urteile an den Tag legen;
- fordert den türkischen Verfassungsgerichtshof mit Nachdruck auf,
so rasch wie möglich zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen,
was das Gesetz über den Bürgerbeauftragten anbelangt, damit die
Regierung in die Lage versetzt wird, das Amt eines
Bürgerbeauftragten unverzüglich einzuführen; empfiehlt der Türkei,
dabei mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den nationalen
Bürgerbeauftragten der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;
- ist besorgt über die in bestimmten Teilen der Gesellschaft in
hohem Maße vorhandene Feindlichkeit gegenüber Minderheiten und über
politisch und religiös motivierte Gewalt; fordert die türkische
Regierung auf, gegen die Organisationen und Kreise vorzugehen, die
diese Feindlichkeit schüren, alle jene Personen zu schützen, die
bedroht werden und um ihr Leben fürchten müssen, sowie nachhaltige
Anstrengungen zu unternehmen, um ein Umfeld zu schaffen, das eine
vollständige Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
ermöglicht;
- fordert die türkischen Behörden nachdrücklich auf, die Morde an
Hrant Dink und an den drei Christen in Malatya sowie alle anderen
politisch oder religiös begründeten Gewaltakte lückenlos
aufzuklären; bedauert, dass die entsprechenden Gerichtsverfahren nur
langsam vonstatten gehen, was dem Verdacht auf Voreingenommenheit
sowie dem Eindruck von Straflosigkeit Vorschub leistet, und fordert
die staatlichen Stellen auf, die angebliche Nachlässigkeit seitens
der zuständigen Behörden umfassend zu untersuchen und alle
Verantwortlichen vor Gericht zu bringen;
- ermutigt die türkischen Behörden, die Ermittlungen bezüglich der
kriminellen Organisation Ergenekon voranzutreiben, ihre bis in die
staatlichen Strukturen reichenden Netzwerke vollständig aufzudecken
und die Beteiligten vor Gericht zu bringen;
- nimmt die Bewertung der Kommission zur Kenntnis, nach der die
Fälle von Misshandlung und Folter weiterhin rückläufig sind und die
entsprechenden rechtlichen Schutzvorkehrungen eine positive Wirkung
zeigen; fordert die Kommission jedoch auf, zu prüfen, ob das
Anti-Terror-Gesetz und das Gesetz über Polizeibefugnisse diese
positive Bilanz nicht abschwächen; fordert die türkische Regierung
auf, ihren Kampf gegen außerhalb und innerhalb von Haftanstalten
verübte Folterungen und gegen die Straflosigkeit von Vollzugsbeamten
zu verstärken; fordert sie ferner auf, das Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe zu ratifizieren und umzusetzen
und auf diese Weise eine systematische Verhinderung von Folter und
eine unabhängige Kontrolle der Haftanstalten zu gewährleisten;
- nimmt die Bewertung des Begriffs Assimilierung zur Kenntnis, wie
sie Ministerpräsident Erdogan unlängst während seines offiziellen
Besuchs in Deutschland formulierte; vertritt deshalb die Auffassung,
dass die türkische Regierung Maßnahmen ergreifen sollte, die es
allen Bürgern ermöglichen, innerhalb des demokratischen türkischen
Staates ihre kulturelle Identität zu entfalten; weist in diesem
Zusammenhang auf die im Verhandlungsrahmen festgelegten
Verpflichtungen hin, die die Achtung und den Schutz der Minderheiten
sowie den effektiven Zugang zu Unterricht, Rundfunksendungen und
öffentlichen Dienstleistungen in anderen Sprachen als Türkisch
betreffen;
- begrüßt die Fortschritte, die beim Schutz der Frauen gegen
Gewalt erzielt wurden, und lobt die Arbeit der öffentlichen
Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in diesem
Bereich; ermutigt die türkischen Behörden, weiterhin gegen häusliche
Gewalt, so genannte „Ehrenmorde“ und Zwangsverheiratungen
vorzugehen, insbesondere durch eine vollständige Umsetzung der
entsprechenden Gesetzesvorschriften, die Fortführung einer
entschlossenen öffentlichen Kampagne, die Bereitstellung von mehr
Frauenhäusern, verstärkte Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der
Strafverfolgungsbehörden sowie eine genaue Überwachung der
ergriffenen Initiativen; stellt mit Besorgnis fest, dass der Zugang
zu verlässlichen Angaben über die Häufigkeit von Gewalt gegen Frauen
weiterhin ein Problem darstellt, und fordert die türkische Regierung
mit Nachdruck auf, diese Schwachstelle zu beheben;
- stellt fest, dass eine erhebliche Zahl von Frauen wichtige
Positionen im wirtschaftlichen, politischen und akademischen Leben
der Türkei einnehmen und wiederholt, dass die Gleichbehandlung von
Frauen, ihr Zugang zur Bildung sowie ihre politische,
wirtschaftliche und soziale Emanzipation für ein weiteres
wirtschaftliches Wachstum und den Wohlstand in der Türkei von
entscheidender Bedeutung sind; stellt jedoch fest, dass die
Gesamtbeschäftigungsquote von Frauen in der Türkei immer noch bei
nur 23,8% liegt[8] und dass eine verstärkte Mitwirkung der Frauen am
politischen Leben so gut wie nicht zu verzeichnen ist; fordert daher
die türkische Regierung auf, weitere konkrete Maßnahmen zu
ergreifen, um insbesondere in ländlichen Gebieten die
Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen, sie verstärkt in das
Kranken- und Sozialversicherungssystem zu integrieren und
Instrumente bzw. vorübergehende Maßnahmen zu konzipieren, um die
aktive Mitwirkung der Frauen am politischen Leben zu erhöhen;
- lobt die türkische Regierung dafür, dass sie Projekte einer
erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und
türkischen Partnern unterstützt, wie etwa das Twinning-Projekt, das
den Weg für eine unabhängige Einrichtung zur Gleichstellung der
Geschlechter ebnen soll und in dessen Rahmen 750 Bedienstete in
Gleichstellungsfragen ausgebildet werden; erwartet, dass eine solche
Einrichtung zur Gleichstellung der Geschlechter unverzüglich
geschaffen wird;
- stellt fest, dass unklar ist, welche Zuständigkeiten der
vorgeschlagene Ausschuss für Chancengleichheit des türkischen
Parlaments haben soll; legt dem türkischen Parlament nahe, einen
Sonderausschuss mit legislativen Befugnissen als entscheidendes
Instrument zur Stärkung der Rechte der Frau und der Gleichstellung
der Geschlechter in der Türkei zu schaffen;
- achtet und unterstützt entschieden die Arbeit von
Frauenorganisationen in der Türkei, die dazu beitragen, die Rolle
der Frau in der Gesellschaft zu stärken, sie gegen Gewalt zu
schützen und ihren Unternehmergeist zu fördern, gleichzeitig aber
auch ein positives Beispiel für die wirtschaftliche Emanzipation der
Frauen darstellen und zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen;
- beglückwünscht die Türkei zur positiven Entwicklung ihrer
Wirtschaft; bekräftigt ihre Ansicht, dass Wohlstand nur in einer
sozial kohärenten Gesellschaft mit einer starken Mittelklasse
möglich ist; bedauert daher die geringen Auswirkungen des starken
Wirtschaftswachstums auf den nach wie vor schwachen Arbeitsmarkt;
weist auf die Notwendigkeit hin, das Problem der Schattenwirtschaft
in Angriff zu nehmen und das Sozialversicherungssystem auf eine
tragfähige Basis zu stellen; ist der Auffassung, dass eine Stärkung
der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu einem rascheren
Wirtschaftwachstum führen könnte;
- weist auf das Potenzial hin, das ein wirksamer sozialer Dialog
für die Errichtung jener Partnerschaften haben kann, die zum
Funktionieren einer sozialen Marktwirtschaft nötig sind; ist
enttäuscht über die begrenzten Fortschritte, die bei der Stärkung
der Instrumente des sozialen Dialogs erzielt wurden; fordert die
türkische Regierung auf, die Übereinkommen der IAO vollständig
umzusetzen, und unterstreicht die Notwendigkeit, die derzeitigen
Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, des Streikrechts und des
Rechts auf Tarifverhandlungen aufzuheben;
- erklärt sich besorgt über das unverhältnismäßig brutale Vorgehen
der türkischen Polizeikräfte gegen Demonstranten bei der
diesjährigen Mai-Kundgebung in Istanbul; weist erneut darauf hin,
dass nach der EMRK die Vereinigungsfreiheit und die friedliche
Tätigkeit von Gewerkschaften Grundrechte sind;
- betont, wie wichtig der Zugang zur Bildung für eine Gesellschaft
ist, die von sozialem Zusammenhalt geprägt sein soll; beglückwünscht
die türkische Regierung und Zivilgesellschaft zu ihrer Kampagne zur
Steigerung der Einschulungsrate von Mädchen; weist jedoch auf die
Notwendigkeit hin, dafür zu sorgen, dass alle Kinder bei der Geburt
amtlich erfasst werden, sowie die Überwachung und Einhaltung der
Schulpflicht zu verbessern, um die Zahl der Kinder, die der Schule
fern bleiben, weiter zu senken; beglückwünscht die türkische
Regierung zu den positiven Ergebnissen, die bei der Verringerung der
Kinderarbeit erzielt wurden, und ermutigt sie, in ihren
diesbezüglichen Bemühungen fortzufahren;
- äußert sich besorgt über das Ausmaß der Korruption; fordert die
türkischen Behörden mit Nachdruck auf, eine umfassende
Anti-Korruptions-Strategie zu entwickeln, um den Kampf gegen die
Korruption wirksam voranzutreiben;
- ist besorgt über das hohe Entwicklungsgefälle, das zwischen den
einzelnen Regionen der Türkei, aber auch zwischen ländlichen und
städtischen Gebieten herrscht; fordert die türkische Regierung auf,
eine umfassende Strategie vorzulegen, mit der dieses Gefälle
ausgeglichen werden soll; fordert die Kommission auf, dem Parlament
bis Ende 2008 mitzuteilen, inwieweit die Europäische Union im Rahmen
des Instruments für Heranführungshilfe in den Jahren 2007 und 2008
zu dieser strategischen Planung beigetragen hat;
- fordert die türkische Regierung auf, bei Projekten mit weit
reichenden Auswirkungen, wie der Errichtung von Staudämmen im
Munzur-Tal, dem Allianoi-Staudamm, dem Bau des Ilisu-Staudamms sowie
dem Abbau von Gold in Bergama und weiteren Regionen, bei denen
geschichtliches Erbe wie auch einzigartige, wertvolle Landschaften
gefährdet sind, die Standards der Europäischen Union anzuwenden;
fordert die türkische Regierung auf, bei der Planung von regionalen
Entwicklungsvorhaben das EU-Recht als Richtschnur zu verwenden;
- verurteilt mit Nachdruck die von der Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK) und anderen Terrorgruppen auf türkischem Boden begangenen
Gewaltakte; verurteilt den Anschlag in Diyarbakir im Januar 2008,
bei dem sechs Menschen ums Leben kamen und mehr als 60 verletzt
wurden, und bringt sein tiefes Mitgefühl mit den Angehörigen der
Opfer dieses Verbrechens zum Ausdruck; bekräftigt seine Solidarität
mit der Türkei bei der Bekämpfung des Terrorismus und wiederholt
seine Forderung an die PKK, eine sofortige und bedingungslose
Waffenruhe auszurufen und einzuhalten;
- wiederholt seine Appelle an die türkische Regierung, keinerlei
unverhältnismäßige Militäraktionen zu unternehmen, die das
Hoheitsgebiet des Irak verletzen; fordert die Türkei mit Nachdruck
auf, die territoriale Integrität, die Menschenrechte und die
Rechtsstaatlichkeit des Irak zu achten und sicherzustellen, dass
zivile Opfer vermieden werden; fordert die Regierung des Irak und
die kurdische Regionalregierung im Irak auf, nicht zuzulassen, dass
irakisches Hoheitsgebiet als Ausgangsbasis für Terrorakte gegen die
Türkei verwendet wird; begrüßt den Austausch, der zwischen den
Regierungen der Türkei und des Irak stattfindet, und fordert
Maßnahmen zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der kurdischen
Regionalregierung im Irak, um eine wirksame Verhinderung von
Terroranschlägen unter irakischer Verantwortung zu ermöglichen;
Regionale Fragen und Außenbeziehungen
40. erinnert die Türkei an ihre Verpflichtung zu gutnachbarlichen
Beziehungen und bringt mit Nachdruck seine Erwartung zum Ausdruck,
dass die Türkei sich jeglicher Drohungen gegen Nachbarländer enthält
und alle ungelösten Streitfälle friedlich und im Einklang mit der
Charta der Vereinten Nationen, anderen einschlägigen internationalen
Übereinkommen sowie bilateralen Abkommen und Verpflichtungen
beilegt; fordert insbesondere die türkischen Behörden auf, im Geiste
guter Nachbarschaft den Dialog mit Griechenland (z.B. bezüglich des
Festlandsockels der Ägäis) und Bulgarien (z.B. bezüglich der
Eigentumsrechte der thrakisch-bulgarischen Flüchtlinge) zu
verbessern, um alle noch offenen bilateralen Streitpunkte zu klären;
41. betont, dass es nötig ist, zu einer umfassenden Lösung der
Zypern-Frage zu gelangen; begrüßt die Einigung, die am 21. März 2008
von den politischen Führern der beiden Volksgruppen Zyperns erzielt
wurde, und fordert beide Parteien auf, die günstige Gelegenheit, die
sich derzeit bietet, zu nutzen, um eine umfassende Lösung innerhalb
des UN-Rahmens und auf der Grundlage der Prinzipien, auf die die
Europäische Union sich stützt, zu erzielen; weist in diesem
Zusammenhang auf seine früheren Entschließungen hin, in denen es
erklärt, dass der Abzug der türkischen Streitkräfte die Aushandlung
einer Lösung erleichtern würde;
42. begrüßt die Einrichtung eines Instruments der finanziellen
Unterstützung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der
türkisch-zyprischen Volksgruppe; fordert die Kommission erneut auf,
einen eigenen Bericht über die Umsetzung und die Wirksamkeit dieses
Instruments vorzulegen;
43. begrüßt die Verbesserung der Beziehungen zwischen Griechenland
und der Türkei während der letzten zehn Jahre sowie die
Aufrechterhaltung des guten politischen Klimas, wie sie während des
jüngsten offiziellen Besuchs des griechischen Ministerpräsidenten
Kostas Karamanlis in der Türkei deutlich wurde, der auf eine weitere
Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen Griechenland und
der Türkei hoffen lässt, vor allem auf eine friedliche Lösung all
jener Fragen, die in früheren Entschließungen des Parlaments
besonders erwähnt wurden, und zwar auf der Grundlage des
Völkerrechts und im Einklang mit den im Verhandlungsrahmen
eingegangenen Verpflichtungen;
44. fordert die türkische Regierung auf, die Grenze zu Armenien
wieder zu öffnen und zu diesem Land wieder umfassende
wirtschaftliche und politische Beziehungen aufzunehmen; fordert die
türkische und die armenische Regierung erneut auf, einen Prozess der
Versöhnung einzuleiten, der sich sowohl auf die Gegenwart als auch
auf die Vergangenheit bezieht und eine ehrliche und offene
Diskussion über Ereignisse in der Vergangenheit ermöglicht; fordert
die Kommission auf, diesen Versöhnungsprozess zu erleichtern;
45. anerkennt die Rolle der Türkei als wichtiger Partner der
Europäischen Union bei der Umsetzung ihrer außenpolitischen Ziele im
Schwarzmeerraum, in Zentralasien und dem erweiterten Nahen Osten;
fordert die Kommission und den Rat auf, das Potenzial engerer
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei in diesen
Regionen besser zu nutzen;
46. fordert die Türkei mit Nachdruck auf, die Satzung des
Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen, da dieser auf
multilateraler Ebene ein entscheidendes Instrument darstellt;
47. lobt den Beitrag der Türkei zu den ESVP-Missionen und
-Operationen in Bosnien-Herzegowina und der Demokratischen Republik
Kongo sowie ihren Beitrag zu den von der NATO geleiteten Einsätzen
in Kosovo, Darfur und Afghanistan;
48. bedauert jedoch die Vorbehalte der Türkei in Bezug auf die
Umsetzung der strategischen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Union und der NATO auf der Grundlage und in Weiterführung des
Abkommens „Berlin Plus“; ist besorgt über deren negative
Auswirkungen auf den Schutz der von der Europäischen Union
entsandten Einsatzkräfte, insbesondere auf die EU-Polizeimission in
Afghanistan und die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen
Union (EULEX) im Kosovo, und fordert einen Verzicht auf diese
Vorbehalte seitens der Türkei zum frühestmöglichen Zeitpunkt;
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei
49. fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, die
Bestimmungen aus dem Assoziierungsabkommen EG-Türkei und dem
dazugehörigen Zusatzprotokoll vollständig und umgehend umzusetzen;
weist darauf hin, dass die Türkei durch eine Nichteinhaltung ihrer
Verpflichtungen den Verhandlungsprozess weiterhin ernsthaft
beeinträchtigen wird;
50. anerkennt die Bestrebungen der Türkei, ein Energieumschlagplatz
zwischen Europa und Asien zu werden, sowie den Beitrag, den die
Türkei für die Energieversorgungssicherheit in Europa leisten kann;
begrüßt die Fortschritte, die die Türkei im Bereich Energie erzielt
hat; verweist auf seine oben genannte Entschließung vom 24. Oktober
2007, in der es die Eröffnung von Verhandlungen über dieses Kapitel
unterstützt; ermutigt die Türkei, der Europäischen
Energiegemeinschaft als Vollmitglied beizutreten und so die
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei im
Energiebereich zu stärken, was allen beteiligten Partien zugute
kommen kann; fordert die Türkei auf, das Pipeline-Projekt „Nabucco“,
das ein vorrangiges Projekt der Europäischen Union ist,
uneingeschränkt zu unterstützen;
51. fordert die Kommission und die türkische Regierung auf,
Verhandlungen über ein Abkommen zur Erleichterung der Visumerteilung
zwischen der Europäischen Union und der Türkei aufzunehmen;
52. weist darauf hin, dass eine der wichtigsten Migrationsrouten vom
erweiterten Nahen Osten und Südasien nach Europa über türkisches
Staatsgebiet verläuft; nimmt die begrenzten Fortschritte zur
Kenntnis, die im Bereich Migrationssteuerung erzielt wurden; fordert
die Kommission und die Türkei auf, die Verhandlungen über ein unter
Wahrung der Grundrechte zu intensivieren, damit ein solches
Abkommen möglichst umgehend abgeschlossen werden kann; fordert die
türkische Regierung auf, die bestehenden bilateralen
Rückübernahmeabkommen und die dazugehörigen Protokolle mit den
EU-Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umzusetzen;
53. begrüßt die Fortschritte, die die türkische Regierung in den
Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur
erzielt hat, was deren Angleichung an den gemeinschaftlichen
Besitzstand anbelangt; unterstreicht, wie wichtig eine enge und
kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und
der Türkei in diesen Bereichen ist, die entscheidend für eine
langfristig erfolgreiche Modernisierung der türkischen Gesellschaft
sind;
54. begrüßt die Ernennung Istanbuls zur Europäischen
Kulturhauptstadt 2010 als eine Gelegenheit, den interkulturellen
Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und
der Türkei zu intensivieren;
55. bekräftigt, dass es den zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen
der Europäischen Union und der Türkei unterstützt, und fordert die
Kommission auf, über die Aktivitäten zu berichten, die innerhalb
dieses Rahmens stattgefunden haben, sowie über die Hilfe, die der
türkischen Zivilgesellschaft über das Instrument für
Heranführungshilfe zuteil wurde; fordert die türkische Regierung
auf, ihre Zivilgesellschaft stärker in den Reformprozess
einzubinden;
56. begrüßt die Tatsache, dass das Instrument für Heranführungshilfe
die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung einer besser
informierten öffentlichen Debatte über die EU-Erweiterung vorsieht;
fordert die türkische Regierung ebenso wie nichtstaatliche Akteure
in der Türkei und der Europäischen Union auf, diese Mittel voll
auszuschöpfen, um die Unterstützung des Reformprozesses zu
verbessern und die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und
der Türkei weiter zu festigen;
57. bedauert, dass die Kommission keinen Folgebericht über die 2004
vorgelegte Untersuchung der Auswirkungen des Beitritts der Türkei
veröffentlicht hat; fordert, dass ihm eine solche unverzüglich
vorgelegt wird;
58. fordert die türkische Regierung auf, alle nötigen Strukturen zu
schaffen, um die IPA-Hilfe in vollem Umfang zu verwenden und die
Absorptionskapazität der Türkei zu verbessern; fordert die
Kommission auf, bis Ende 2008 einen Bericht über die finanzielle
Unterstützung vorzulegen, die der Türkei im Rahmen des Instruments
für Heranführungshilfe seit 2007 zuteil wurde.
59. betont erneut die Bedeutung von bilateralen und trilateralen
Programmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
(Türkei-Griechenland-Bulgarien), auch von solchen, die im Rahmen des
ENPI (Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument)/CBC
(grenzüberschreitende Zusammenarbeit)-Programms für die
Schwarzmeerregion finanziert werden, als geeignetes Mittel zur
Förderung von intensiveren sozialen, kulturellen und
wirtschaftlichen Kontakten zwischen den lokalen Partnern in den
Grenzgebieten;
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- o
60. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem
Rat, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarats, dem
Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie
den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik
Türkei zu übermitteln.
[1] ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 284.
[2] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0472.
[3] ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 385.
[4] ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 174.
[5] ABl. L 51 vom 26.2.2008, S. 4.
[6] Mitteilung der Kommission mit dem Titel
„Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008“
(KOM(2007)0663), S. 57).
[7] Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006
zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)
(ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82. Berichtigung in ABl. L 18
vom 25.1.2007, S. 11).
[8] Statistischer Anhang zu dem erwähnten Fortschrittsbericht 2007 über
die Türkei.
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Quelle:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-
TA-2008-0224+0+DOC+XML+V0//DE&languageÞ
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