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Pressemitteilung
17. März 2008
Business as usual:
Kein Ende der Repression gegen Kurdinnen und Kurden
Der 18. März ist der „Tag der politischen Gefangenen“. Er wurde 1922
auf dem IV. Weltkongress der Kommunistischen Internationale der
Internationalen Roten Hilfe gegründet und konnte erstmals am 18.
März 1923 durchgeführt werden. Mit diesem Tag sollte insbesondere
das Bewusstsein für die Situation von politischen Gefangenen
weltweit geschärft werden und die praktische Solidarität mit diesen
Menschen zum Ausdruck kommen.
Gibt es politische Gefangene in Deutschland? Das dürfte eine Frage
der Definition sein. AZADÎ ist der Auffassung, dass der
strafrechtlichen Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland
sehr wohl eine politische Motivation zugrunde liegt. Das zeigt die
seit nunmehr 15 Jahren fest verankerte Kriminalisierungspraxis
deutscher Strafverfolgungsbehörden, deren Handeln von den jeweils
amtierenden Bundesregierungen diktiert wird. Seit der damalige
Bundesinnenminister Manfred Kanther 1993 das PKK-Betätigungsverbot
erlassen hat, ist die kurdische Bewegung der Garant für die
Arbeitsplatzsicherung von Polizeikräften, Richter/innen oder
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Auf dem Rücken der Kurdinnen und Kurden wird gleichsam Innen- und
Außenpolitik betrieben, werden Waffen an den NATO-Partner Türkei
geliefert, die bei Militäroperation in Kurdistan zum Einsatz kommen
und haben sich Bemühungen der kurdischen Bewegung um friedliche
Lösungskonzepte deutsch-türkischen Wirtschaftsinteressen
unterzuordnen.
Wenn auch kaum von der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen, gibt es
sie: kurdische politische Gefangene, die wegen ihrer Aktivitäten für
die Rechte und Freiheit der Kurden vor deutsche Gerichte gestellt
und zu Haftstrafen verurteilt werden. Die aus den gleichen Gründen
bereits viele Jahre in türkischer Haft verbringen mussten und
schwerste Folterungen erlitten haben. Deren Prozesserklärungen über
die politischen Hintergründe des Konflikts und ihr daraus
resultierendes Handeln auf wenig Aufmerksamkeit stößt. Die sich
regelmäßig der Situation ausgesetzt sehen müssen, dass sie und ihre
Arbeit entpolitisiert und durch die Strafverfolger auf die
kriminelle Ebene herabgesetzt werden.
Derzeit betreut und unterstützt AZADÎ sieben Kurden, die sich wegen
des Vorwurfs der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) oder wegen Verstoßes gegen das
Vereinsgesetz in Untersuchungs-, Straf- oder Auslieferungshaft
befinden.
Die deutsche Politik erweist sich unter dem Deckmantel des
„Antiterrorkampfes“ als verlässlicher Partner der türkischen
Verleugnungs- und Zerschlagungsstrategie gegen die kurdische
Bewegung und ihre Anhänger/innen.
Der Giftzahn PKK-Verbot, umstandslos auf KADEK und KONGRA-GEL
ausgeweitet, muss endlich gezogen werden !
AZADÎ fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen, die
Freiheit von Meinung und politischer Betätigung für Kurdinnen und
Kurden sowie eine ernst zu nehmende Bereitschaft zu einem gerechten
Dialog.
Adresse:
RECHTHILFEFONDS AZADI e.V., Graf-Adolf-Str. 70A, 40210 Düsseldorf;
Tel: 0211-8302908
e-mail: Azadi@t-online.de; internet: http://www.nadir.org/azadi/
AZADI e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spendenbescheinigungen
werden ausgestellt.
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