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Pressemitteilung
14. März 2008
Die Repressionsspirale dreht sich weiter:
Durchsuchungen und Festnahmen in Berlin, Hamburg, Hannover und
Linz/Rhein
Am 13. März wurden die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan
(ISKU) in Hamburg sowie eine Privatwohnung in Berlin durchsucht.
Laut Beschluss des Amtsgerichts vom 7. Dezember 2007 werde auf der
Internetseite der ISKU „positiv“ über die „kurdische
Freiheitsbewegung“ berichtet und das Programm und Statut von
KONGRA-GEL ungekürzt veröffentlicht mit dem Ziel, „die Zahl seiner
Anhänger zu vergrößern“. Außerdem könne sich „der Leser“ in eine
Unterschriftenliste unter den Aufruf „Kurden fordern Gerechtigkeit –
PKK von der Terrorliste streichen“ eintragen. Dies rechtfertigt nach
Auffassung des Amtsrichters Dr. Szebrowski ein Ermittlungsverfahren
gegen „unbekannte Verantwortliche“ wegen des „Verdachts des
Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“. Auch in diesem Gerichtsbeschluss
findet sich die unhaltbare Behauptung, PKK/KADEK und KONGRA-GEL
seien „identisch“ und „lediglich umbenannt“ worden. Deshalb falle
auch KONGRA-GEL unter das PKK-Betätigungsverbot.
Am gleichen Tag wurden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft
Koblenz auch die Wohnungen von Kurden in Linz/bei Bonn durchsucht
und Aziz K., Turabi K. und Cenep Y. verhaftet. Sie befinden sich in
derzeit in verschiedenen Gefängnissen in Rheinland-Pfalz.
Erkenntnisse über konkrete Tatvorwürfe gegen die Festgenommenen,
liegen AZADÎ derzeit noch nicht vor. Da die Betroffenen aktiv die
Arbeit des kurdischen Vereins in Bonn unterstützen, kann von der
Annahme ausgegangen werden, dass ihnen genau das zum Vorwurf gemacht
wird.
Auch die Wohnung des Vorstandsmitglieds Hasret A. vom kurdischen
Verein Mala Gel in Hannover wurde mit der Begründung wegen des
Verdachts der PKK-Betätigung durchsucht. Diese Polizeiaktion könnte
im Zusammenhang stehen mit der am 9. Februar durchgeführten Razzia
des Vereins, bei der 13 Personen vorläufig festgenommen wurden und
Ibrahim G. verhaftet worden war. Letzterer konnte nach einer
Kurzverhandlung am 10. März und Verurteilung zu einer neunmonatigen
Bewährungsstrafe das Gefängnis wieder verlassen.
Diese jüngsten Fälle reihen sich ein in eine unendlich lange Liste
der Repression, die sich seit nunmehr 15 Jahren gezielt gegen
Kurdinnen und Kurden, ihre Institutionen sowie Unterstützer/innen
richtet. In keinem anderen europäischen Land wird die
Unterdrückungspraxis gegen die kurdische Bewegung so intensiv
ausgeübt wie von den deutschen Strafverfolgungsbehörden, die
letztlich nur die Ausführenden der politischen Vorgaben sind.
Jetzt heißt es, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen,
sich solidarisch zu erklären mit den Mitarbeiter/innen der ISKU und
den Kurdinnen und Kurden. Es müssen endlich Initiativen ergriffen
werden, das PKK-Betätigungsverbot aufzuheben.
Azadî e.V. Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland
Graf-Adolf-Str. 70a, 40210 Düsseldorf - Tel. 0211 - 830 29 08
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