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Durchsuchungen bei der ISKU
Am Morgen des 13. März 2008 drangen Polizeibeamte in die Büroräume
der Informationsstelle Kurdistan e.V. in Hamburg sowie in eine
Privatwohnung in Berlin ein. Hintergrund der Aktion ist die
Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung und ihrer
UnterstützerInnen, die seit dem vom damaligen Innenminister Manfred
Kanther 1993 erlassenen "PKK-Verbot" u.a. mit Hilfe des
Vereinsgesetzes durchgeführt wird.
Das Amtsgericht Hamburg in Person von Richter Dr. Szebrowski
verdächtigt "unbekannte Täter", gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu
haben, in dem auf den Webseiten www.nadir.org/nadir/initiativ/isku
"positiv über die ´kurdische Freiheitsbewegung´ berichtet" wird. Als
Beleg dafür wird im Durchsuchungsbeschluß genannt, dass auf den
"tatgegenständlichen Internetseiten" Bildnisse von Abdullah Öcalan,
Embleme der kurdischen Organisationen KADEK und Kongra-Gel, das
Parteistatut des Kongra-Gel sowie der Aufruf, die Klage gegen die
Aufnahme des Kongra-Gel auf die "EU-Terrorliste" zu unterstützen, zu
finden seien. Auch die Veröffentlichung einer Unterschriftenliste
mit dem Titel "Kurden fordern Gerechtigkeit, PKK von der Terrorliste
streichen!" dient laut Richter Szebrowski dazu, den Kongra-Gel "als
friedlich und demokratisch (anzupreisen)" und sei strafbar als
Vergehen "gemäß §20 Abs.1 Ziffer 4, 18 Satz 2 Vereinsgesetz".
Die Durchsuchungen dauerten ca vier Stunden. In Berlin wurden dabei
Computer, sämtliche Datenträger sowie schriftliche Unterlagen
beschlagnahmt. Im Hamburger Büro kopierten die Beamten die
Festplatten der dortigen Computer.
ÊDÎ BES E - Es Reicht - Enough is Enough - Ya Basta
ISKU – Informationsstelle Kurdistan e.V.
Solidarität mit der ISKU
Schluss mit der Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung
Heute wurden die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan e.V. in
Hamburg sowie in eine Privatwohnung in Berlin von der Polizei
durchsucht. Begründet wurden die Durchsuchungen mit einem
Ermittlungsverfahren wegen einem angeblichen Verstoß gegen das
Vereinsgesetz.
Am 26.11.1993 wurde die PKK in Deutschland mit einem
Betätigungsverbot belegt und gleichzeitig mehr als dreißig kurdische
Vereine, Gruppen, Organisationen und Medien ebenfalls mit einem
Verbot belegt und geschlossen. In der Folge wurden Kurdinnen und
Kurden in der BRD konsequent verfolgt und kriminalisiert. In diesem
Zusammenhang wurden im Laufe der vergangenen Jahre Tausende wegen §
129a StGB oder § 20 des Vereinsgesetzes zu Haft- oder hohen
Geldstrafen verurteilt. In dieser unendlichen Reihe von
Repressionsmaßnahmen gegen Kurdinnen und Kurden und deren
UnterstützerInnen stehen auch die heutigen Durchsuchungen in Hamburg
und Berlin
Laut Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg werden
"unbekannte Täter" verdächtigt, gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu
haben, in dem auf den Webseiten www.nadir.org/nadir/initiativ/isku
"positiv über die `kurdische Freiheitsbewegung` berichtet",
Bildnisse von Abdullah Öcalan und Symbole kurdischer Organisationen
gezeigt und verschiedene themenbezogene Dokumente veröffentlicht
wurden. Dies dient laut Richter Szebrowski dazu, den Kongra-Gel "als
friedlich und demokratisch (anzupreisen)" und dies soll strafbar als
Vergehen "gemäß §20 Abs.1 Ziffer 4, 18 Satz 2 Vereinsgesetz" sein.
Das Verbot der PKK ist das Verbot des Friedens
Die kurdische Freiheitsbewegung hat in den letzten Jahren
grundlegende Umstrukturierungen durchgeführt und ein umfangreiches
Projekt zur Demokratisierung der Türkei entwickelt mit dem Ziel,
eine friedliche Lösung des Kurdistan-Konfliktes zu erreichen.
Obgleich die kurdische Bewegung seit Jahren zahllose
friedenspolitische Initiativen ergriffen und ihre Dialogbereitschaft
bekundet hat, beharrt die deutsche Politik aus Rücksicht auf ihren
NATO-Partner Türkei auf ihrem rückwärtsgewandten Standpunkt. Mit
dieser Haltung stärkt sie die antikurdischen Kampagnen der
türkischen Regierung, der faschistischen Kräfte, eines Großteils der
Medien und des türkischen Militärs. In den letzten Wochen kam es zu
umfangreichen Militäroperationen - auch auf irakischem Hoheitsgebiet
- und gegen die prokurdische "Partei für eine demokratische
Gesellschaft" (DTP) wurde ein Verbotsverfahren eingeleitet. So
versucht der türkische Staat das Problem in Kurdistan zu lösen.
Demgegenüber ist die kurdische Freiheitsbewegung friedlich und
demokratisch. Die Absicht der deutschen Behörden, ihre
Strafverfolgungspraxis unabhängig von den weit reichenden
Veränderungen und den ernsthaften Bemühungen der kurdischen
Organisation um politische Lösungen und demokratische Entwicklungen
fortzusetzen, verdeutlichen die aktuellen Durchsuchungen in Hamburg
und Berlin. Mit den Durchsuchungen und dem Ermittlungsverfahren soll
die Solidaritätsarbeit für die kurdische Freiheitsbewegung
angegriffen werden und verhindert werden, offen und frei über die
Situation in Kurdistan und der Türkei zu berichten.
Die Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen fordert die sofortige
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Informationsstelle
Kurdistan e.V. und die Aufhebung des Verbots der PKK.
ÊDÎ BES E - Es Reicht - Enough is Enough - Ya Basta
Lüneburg, 13. März 2008
Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Büro für Internet- und Öffentlichkeitsarbeit
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E- mail: isku@nadir.org; Internet: http://isku.org
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