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Durchsuchungen bei der ISKU

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Durchsuchungen bei der ISKU

Am Morgen des 13. März 2008 drangen Polizeibeamte in die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan e.V. in Hamburg sowie in eine Privatwohnung in Berlin ein. Hintergrund der Aktion ist die Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung und ihrer
UnterstützerInnen, die seit dem vom damaligen Innenminister Manfred Kanther 1993 erlassenen "PKK-Verbot" u.a. mit Hilfe des
Vereinsgesetzes durchgeführt wird.

Das Amtsgericht Hamburg in Person von Richter Dr. Szebrowski verdächtigt "unbekannte Täter", gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben, in dem auf den Webseiten www.nadir.org/nadir/initiativ/isku "positiv über die ´kurdische Freiheitsbewegung´ berichtet" wird. Als Beleg dafür wird im Durchsuchungsbeschluß genannt, dass auf den "tatgegenständlichen Internetseiten" Bildnisse von Abdullah Öcalan, Embleme der kurdischen Organisationen KADEK und Kongra-Gel, das Parteistatut des Kongra-Gel sowie der Aufruf, die Klage gegen die Aufnahme des Kongra-Gel auf die "EU-Terrorliste" zu unterstützen, zu finden seien. Auch die Veröffentlichung einer Unterschriftenliste mit dem Titel "Kurden fordern Gerechtigkeit, PKK von der Terrorliste streichen!" dient laut Richter Szebrowski dazu, den Kongra-Gel "als friedlich und demokratisch (anzupreisen)" und sei strafbar als Vergehen "gemäß §20 Abs.1 Ziffer 4, 18 Satz 2 Vereinsgesetz".

Die Durchsuchungen dauerten ca vier Stunden. In Berlin wurden dabei Computer, sämtliche Datenträger sowie schriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Im Hamburger Büro kopierten die Beamten die
Festplatten der dortigen Computer.

ÊDÎ BES E - Es Reicht - Enough is Enough - Ya Basta

ISKU – Informationsstelle Kurdistan e.V.


Solidarität mit der ISKU

Schluss mit der Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung

Heute wurden die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan e.V. in Hamburg sowie in eine Privatwohnung in Berlin von der Polizei durchsucht. Begründet wurden die Durchsuchungen mit einem
Ermittlungsverfahren wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Vereinsgesetz.

Am 26.11.1993 wurde die PKK in Deutschland mit einem
Betätigungsverbot belegt und gleichzeitig mehr als dreißig kurdische Vereine, Gruppen, Organisationen und Medien ebenfalls mit einem Verbot belegt und geschlossen. In der Folge wurden Kurdinnen und Kurden in der BRD konsequent verfolgt und kriminalisiert. In diesem Zusammenhang wurden im Laufe der vergangenen Jahre Tausende wegen § 129a StGB oder § 20 des Vereinsgesetzes zu Haft- oder hohen Geldstrafen verurteilt. In dieser unendlichen Reihe von
Repressionsmaßnahmen gegen Kurdinnen und Kurden und deren
UnterstützerInnen stehen auch die heutigen Durchsuchungen in Hamburg und Berlin

Laut Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg werden "unbekannte Täter" verdächtigt, gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben, in dem auf den Webseiten www.nadir.org/nadir/initiativ/isku "positiv über die `kurdische Freiheitsbewegung` berichtet", Bildnisse von Abdullah Öcalan und Symbole kurdischer Organisationen gezeigt und verschiedene themenbezogene Dokumente veröffentlicht wurden. Dies dient laut Richter Szebrowski dazu, den Kongra-Gel "als friedlich und demokratisch (anzupreisen)" und dies soll strafbar als Vergehen "gemäß §20 Abs.1 Ziffer 4, 18 Satz 2 Vereinsgesetz" sein.

Das Verbot der PKK ist das Verbot des Friedens

Die kurdische Freiheitsbewegung hat in den letzten Jahren
grundlegende Umstrukturierungen durchgeführt und ein umfangreiches Projekt zur Demokratisierung der Türkei entwickelt mit dem Ziel, eine friedliche Lösung des Kurdistan-Konfliktes zu erreichen. Obgleich die kurdische Bewegung seit Jahren zahllose
friedenspolitische Initiativen ergriffen und ihre Dialogbereitschaft bekundet hat, beharrt die deutsche Politik aus Rücksicht auf ihren NATO-Partner Türkei auf ihrem rückwärtsgewandten Standpunkt. Mit dieser Haltung stärkt sie die antikurdischen Kampagnen der
türkischen Regierung, der faschistischen Kräfte, eines Großteils der Medien und des türkischen Militärs. In den letzten Wochen kam es zu umfangreichen Militäroperationen - auch auf irakischem Hoheitsgebiet - und gegen die prokurdische "Partei für eine demokratische Gesellschaft" (DTP) wurde ein Verbotsverfahren eingeleitet. So versucht der türkische Staat das Problem in Kurdistan zu lösen. Demgegenüber ist die kurdische Freiheitsbewegung friedlich und demokratisch. Die Absicht der deutschen Behörden, ihre
Strafverfolgungspraxis unabhängig von den weit reichenden
Veränderungen und den ernsthaften Bemühungen der kurdischen Organisation um politische Lösungen und demokratische Entwicklungen fortzusetzen, verdeutlichen die aktuellen Durchsuchungen in Hamburg und Berlin. Mit den Durchsuchungen und dem Ermittlungsverfahren soll die Solidaritätsarbeit für die kurdische Freiheitsbewegung
angegriffen werden und verhindert werden, offen und frei über die Situation in Kurdistan und der Türkei zu berichten.

Die Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen fordert die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Informationsstelle Kurdistan e.V. und die Aufhebung des Verbots der PKK.

ÊDÎ BES E - Es Reicht - Enough is Enough - Ya Basta

Lüneburg, 13. März 2008
Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen

www.antifa-lg.de

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Büro für Internet- und Öffentlichkeitsarbeit
Schanzenstr. 117; 20357 Hamburg
E- mail: isku@nadir.org; Internet: http://isku.org
Tel: 040/42102845
Bankverbindung: PB Köln, BLZ 370 100 50, Kto.Nr.: 39 68 506

14.03.08    Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
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