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PRESSEERKLÄRUNG
MITARBEITER DER ÖZGÜR POLITIKA
Frankfurt am Main, den 07.09.2005
Die kurdische Tageszeitung Özgür Politika wurde am Morgen des
05.09.2005 durch einen Erlass des Bundesinnenministerium verboten.
Das gesamte Inventar und Vermögen wurde eingezogen. Im
Verfügungspunkt Nr. 1 heißt es: „Die Tätigkeit der E. Xani Presseund
Verlags GmbH läuft Strafgesetzen zuwider, die aus Gründen des
Staatsschutzes erlassen wurden.“
In der Verbotsbegründung Nr. 1 wird die E. Xani Presse- und Verlags
GmbH als ein „Verein“ bezeichnet und entsprechend dem Vereinsgesetz
behandelt. Dies stellt die „formellen Vorraussetzungen“ dar.
In den materiellen Verbotsgründen heißt es, die Tageszeitung Özgür
Politika werde nach den Vorgaben des Kongra Gel hergestellt. Die
Özgür Politika sei „nachweislich in die Organisationsstruktur des
Kongra Gel eingebunden“. Dies wird als Staatsschutzdelikt
bezeichnet. In der Begründung werden mehrmals die Begriff „innere
Sicherheit“, „Staatsschutz“ genutzt.
Das Verbot sei notwendig, „da kein gleich geeignetes, milderes
Mittel zur Verfügung steht“, um das von der Verbotsbehörde verfolgte
Ziel zu erreichen. Weiter heißt es: „Auch strafrechtliche Sanktionen
gegen die Leitung und/oder die Mitarbeiter des Vereins scheiden als
milderes Mittel aus, da diese nur punktuelle Wirkung entfalten und
nicht dem Verlag als Ganzes treffen werden.“
Das Ministerium gibt zu, dass das Verbot der E. Xani Presse- und
Verlags GmbH einen „Eingriff in das Grundrecht auf Pressefreiheit“
darstellt. Doch sei der Eingriff verfassungsrechtlich begründet.
Zum Schluss heißt es dann: „Ein Verbot der des Kongra
Gel-Presseorgans zum jetzigen Zeitpunkt auszusprechen ergibt sich
aus der in den letzten Wochen und Monaten eskalierenden
Sicherheitslage in der Türkei.“
Wir stellen eines klar: Weder die Tageszeitung Özgür Politika, noch
der herausgebende Verlag stellten zu keiner Zeit einen Risikofaktor
für die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Das geht aus der
10jährigen (Gründung am 28.08.1995) erfolgreichen Arbeit hervor. In
keinem der in der Zeitung veröffentlichten Artikel wird man zu einem
anderen Schluss kommen. Zu diesem Schluss ist auch das
Innenministerium nicht gekommen.
Für das Verbot gibt es auch keinen aktuellen Anlass, wie behauptet
wird. Wir vermuten vielmehr sachfremde Gründe, die mit der kommenden
Bundestagswahl in Verbindung stehen. Anscheinend will der Minister
mit dem Verbot in letzter Minute die Gunst einer Wählerklientel
gewinnen.
Das Verbot ist im Kern politisch motiviert. Denn tatsächlich gibt es
keinerlei materielle Verbotsgründe, die die einzige in Europa
erscheinende kurdische Tageszeitung zum Schweigen bringen sollten.
Die Verbotsgründe werden vielmehr aus dem Archiv der des
Generalbundesanwaltes zusammengeschustert.
Die Tätigkeit der E. Xani Presse- und Verlags GmbH läuft keinen
Strafgesetzen zuwider, denn bisher hat es kein einziges
Strafverfahren gegen den Verlag, deren Geschäftsleitung oder die
Redaktion gegeben. Wenn diese den Strafgesetzen zuwider gehandelt
hätten, wie es vom Ministerium behauptet wird, hätten die
Staatsanwälte und Richter sich mit großer Sicherheit damit
auseinandergesetzt. Presse- und Strafgesetze hätten problemlos
angewendet werden können. Jedoch ist noch nicht einmal der Versuch
unternommen worden. In diesem Punkt kommen wir zu der
Schlussfolgerung, dass der Bundesinnenminister den deutschen
Staatsanwälten und Richtern gegenüber misstrauisch eingestellt ist.
Unserer Meinung nach kann und darf ein demokratisch gewählter
Minister in einem Rechtsstaat diese Einstellung nicht haben. Denn er
hat mit seiner gegen den Willen der kurdischen Bevölkerung
gerichteten willkürlichen Verfügung innenpolitisch agiert,
konspirativ destruktiv gehandelt. Die Ernte besteht aus einer
Mischung neuer Probleme, Misstrauen, mehr Arbeitslosigkeit,
finanzielle Schädigung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern des
Verlages. Die schadet sehr wohl auch der deutschen Wirtschaft. Der
politische Schaden für Deutschland ist jedoch sehr viel größer. Die
BRD steht nun international als Verbieter einer Tageszeitung , als
intolerantes Land da, welches die Presse- und Meinungsfreiheit
hinter politische Interessen rückt und somit demokratische Rechte
kategorisch abbaut. All das wird sich auch in der kommenden
Bundestagswahl niederschreiben.
Mit dem Verbot ist nicht nur die Zeitung, sondern vor allem das
Recht der Kurden auf Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit
unterbunden worden. Für Millionen von in Europa lebenden Kurden gibt
es nun kein nachhaltiges Ausdrucksmittel mehr.
Wir werden gegen dieses Verbot juristisch alle Wege ausschöpfen.
Wenn dies uns nicht weiterbringen sollte, werden wir von unserem
individuellen Recht auf Europaebene vorzugehen, Gebrauch machen.
Ahmet YÜCEDAG, Geschäftsführer
Cemal UCAR, Herausgeber
Canan KASAPOGLU, Herausgeber
Informationsstelle Kurdistan e.V.
Büro für Internet- und Öffentlichkeitsarbeit: Schanzenstr. 117;
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