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Patriotische Union Kurdistans (PUK)
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20. Jahrestag des Giftgasangriffes auf Halabja
Die Zeit ist reif für eine internationale Anerkennung des Völkermordes
an den irakischen Kurden
Es ist der 16. März 1988. Der inzwischen acht Jahre währende Krieg
zwischen Irak und Iran befindet sich in seiner letzten Phase. Irakische
Kampfflugzeuge steigen von ihren Basen auf und fliegen in Richtung
Norden auf die kurdischen Berge zu. Nach wenigen Minuten haben sie ihr
vorgegebenes Ziel erreicht: Über der Stadt Halabja und zwei weiteren
Dörfern in der bergigen Landschaft werfen die Piloten eine tödliche
Last aus. Es sind Nerven- und Senfgas-Bomben, von der Weltgemeinschaft
geächtete chemische Waffen. 8.000 Menschen finden einen grausigen Tod,
5.000 allein in Halabja; die meisten Opfer sind Kinder, Frauen und alte
Männer. Das irakische Militär, geführt von seinem Oberbefehlshaber
Saddam Hussein in Bagdad, hat sich, wie es heißt, an den
„verräterischen Kurden“ gerächt. Die Offensive selbst hatte der Cousin
des Diktators, Ali Hassan Al-Majid, befehligt und ausgeführt.
Der Giftgasangriff auf die Stadt Halabja ist nach Experten-Einschätzung
der umfassendste Einsatz chemischer Waffen gegen die Zivilbevölkerung
in neuerer Zeit.
Das Massaker von Halabja ist für die Kurden Iraks, ja für alle Kurden,
bis heute ein traumatisches Erlebnis geblieben, zumal die Wirkungen
dieses Ereignisses bis heute anhalten. Umfangreiche medizinische
Untersuchungen an der Bevölkerung zeigten lang anhaltende Schädigungen,
wie sie nach Nervengas und Senfgas von Anfang an zu befürchten waren.
Noch immer treten Hautveränderungen, heftiges Jucken und Brennen,
zahlreiche Fälle von Hautkrebs und neurologische Probleme auf. Etwa die
Hälfte der untersuchten Menschen litt an verschiedenen Krankheiten der
Atemwege und viele hatten schwere Augenleiden. Bei Senfgas nehmen die
medizinischen Probleme mit der Zeit nicht ab, sondern zu und zwar so
lange die Betroffenen leben. Darüber hinaus gab es zahlreiche Fälle von
Unfruchtbarkeit, Missbildungen an Neugeborenen und Leukämie.
Die irakischen Kurden unterlagen bereits seit Jahrzehnten einer
gezielten Verfolgungs-, Vertreibungs- und Vernichtungspolitik der
irakischen Baath-Regierung. Die kurdische Zivilbevölkerung wurde immer
wieder Opfer von Zwangsvertreibungen, Massenverhaftungen, Hinrichtungen
im Schnellverfahren, Tausende „verschwanden” oder kamen bei Angriffen
der Armee ums Leben. Im Jahre 1983 wurden 8.000 Jungen und Männer im
Barzan-Tal entführt und schonungslos liquidiert, um ein Beispiel der
Verbrechensliste des Saddam-Regimes anzuführen. Chemische Waffen wurden
mehrfach gegen die kurdische Bevölkerung und kurdische Ortschaften
eingesetzt, wie auch im Krieg gegen den Iran. Als Beispiel soll erwähnt
werden, dass in den Provinzen Dohuk, Nineve (Mosul) und Arbil im August
1988 mehrere tausend irakische Soldaten Hunderte von kurdischen Dörfern
mit Panzern, Hubschraubergeschützen, Artillerie und chemischen Waffen
angegriffen haben. Diese Offensive erfolgte unmittelbar nachdem es
bereits zu einem Waffenstillstand zwischen Iran und Irak gekommen war.
Mit der so genannten Anfal-Kampagne von 1988 wurden die
verbrecherischen Methoden auf die Spitze getrieben: Kurde zu sein war
in dieser Zeit wie ein Todesurteil! Bei der Anfal-Kampagne handelte es
sich um eine groß angelegte Operation, in deren Verlauf innerhalb
einiger Monate allein 182.000 Menschen - in der überwiegenden Mehrzahl
Kurden - starben, entweder durch den Einsatz chemischer Kampfstoffe,
durch Massenerschießungen, Folterungen oder während der Deportationen
und Zwangsumsiedlungen. Kurdische Quellen beziffern die Zahl der
einfach „Verschwundenen" auf über 150.000. Amnesty international liegen
ganz konkret die Namen von 17.000 Personen vor, die in diesem Zeitraum
„verschwunden" sind (ai-Bericht MDE 14/05/97 von Oktober 1997). Über
das Schicksal Tausender Menschen, die seit den 80er Jahren dem
„Verschwindenlassen“ zum Opfer gefallen sind, besteht weiterhin
Ungewissheit.
Weiterer Bestandteil der Anfal-Kampagne war die Zerstörung von rund
4.500 Dörfern (90 % aller Ortschaften) in den kurdischen
Siedlungsgebieten im Nordirak. Im Jahre 1988 vertrieben irakische
Regierungstruppen massenhaft die Kurden aus ihren Dörfern. Die
Landbevölkerung wurde zusammen getrieben und zwangsweise deportiert,
Männer und männliche Jugendliche ausselektiert und von
Erschießungskommandos ermordet. Irakische Sicherheitskräfte wurden per
Dekret ermächtigt, jede Person, die es wagt, in die zerstörten Dörfer
zurückzukehren, hinzurichten.
Die Anfal-Kampagne sollte nicht der letzte Akt der Verbrechen der
Saddam-Diktatur bleiben. Im Sommer 1997 begann z. B. eine neue Welle
der Vertreibung und Zwangsumsiedlung aus den Erdölgebieten um Kirkuk
und Khanaqin. Opfer dieser Vertreibungen waren die nicht-arabischen
Einwohner der Region - überwiegend Kurden, aber auch Turkmenen und
Assyrer. Die irakische Regierung siedelte auf dem konfiszierten Land
regierungstreue Araber an. Die systematische Politik der „Arabisierung“
dauerte bis zum Sturz des Regimes an.
Mit Genugtuung kann konstatiert werden, dass die Hauptverantwortlichen
der Verbrechen inzwischen zur Verantwortung gezogen wurden. Zu bedauern
war nur, dass der Diktator Saddam Hussein selbst nicht mehr persönlich
Rechenschaft für die Vergehen an den Kurden ablegen musste, da er
bereits für andere Verbrechen zu Recht hingerichtet wurde. Jedoch einer
der Hauptarchitekten der Vernichtungspolitik gegen die Kurden und
unmittelbare Organisator und Befehlshaber der Anfal-Offensive und der
Giftgas-Einsätze, Ali Hassan al-Majid – allgemein bekannt unter dem
Namen „Chemie-Ali“ -, des weiteren der ehemalige Verteidigungsminister
Sultan Hashim al-Tai und der frühere Armeekommandeur Hussein Rashid
Muhammad kamen nicht umhin, sich ab August 2006 in einem
Völkermordprozess zu verantworten. Dabei haben sie über 100.000 Opfer
eingestanden und gerechtfertigt. Sie wurden des Völkermordes für
schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Den Genozid haben die
irakischen Behörden, Sicherheitskräfte und Einsatztruppen in allen
Einzelheiten festgehalten. Das umfangreiche Dokumentationsmaterial
wurde in den USA von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch
eingesehen und analysiert. Darin finden sich übrigens zahlreiche
Berichte über irakische Giftgasangriffe auf die Zivilbevölkerung nicht
nur in Halabja.
In diesem Zusammenhang gehört es dazu, daran zu erinnern, dass die
irakische Giftgasproduktion einzig und allein im Ergebnis ausländischer
Technologie- und Know-how- Lieferungen entstand. Firmen aus Deutschland
gehörten dabei zu den wichtigsten Lieferanten zum Aufbau der
Chemiewaffenproduktion im Irak. Die Hilfsorganisation „medico
international“ hat 1998 unter Quellenverweis 56 deutsche Unternehmen
aufgelistet, die zum Aufbau der irakischen Giftgasproduktion
beigetragen haben. Sogar Hermesbürgschaften wurden dafür eingesetzt.
Die deutsche Bundesregierung hat dazu bis heute nicht klar und deutlich
Stellung genommen. Auch durch den Deutschen Bundestag ist trotz aller
begrüßenswerten Initiativen bisher noch kein Wort des Bedauerns
gekommen oder das Mitgefühl zum Ausdruck gebracht worden. Warum fühlt
sich Deutschland nicht dafür verantwortlich, zumindest die Beteiligung
deutscher Firmen an diesen Verbrechen anzuprangern, geschweige denn
sich an einer Entschädigung für die Überlebenden und die Angehörigen
der Giftgasopfer von Halabja zu beteiligen bzw. humanitäre
Hilfsleistungen für die geschundene kurdische Region um Halabja im Irak
anzubieten?
Heute gilt der Giftgasangriff auf Halabja als Saddam Husseins
schlimmste Einzeltat und als Beleg der unerhörten Grausamkeit seines
Regimes. Wir erinnern aber daran, dass dies in den Hauptstädten fast
aller Länder nicht immer so eingeschätzt wurde, teilweise
heruntergespielt und so gar ignoriert wurde. Die USA machten Saddam
Hussein erst nach der Kuwait-Invasion, gut zwei Jahre später, für
Halabja verantwortlich. Unmittelbar nach dem Angriff wurde bekanntlich
die Parole verbreitet, der Iran oder beide Kriegsparteien gemeinsam
seien für das Massaker verantwortlich. Heraus kam im Weltsicherheitsrat
der UNO auch eine mehr oder weniger neutrale Resolution gegen beide
Staaten. Zu diesem Zeitpunkt unterstützten die USA und viele andere
Staaten massiv den Irak im Krieg gegen den Iran unter Ayatollah
Khomeini. Diese Tatsachen gehören einfach zur historischen Wahrheit.
Das kurdische Volk und alle Freunde der Kurden auf der ganzen Welt
werden die Anfal- Verbrechen mit dem Giftgasangriff auf Halabja niemals
vergessen und auch niemals jegliche Ignoranz akzeptieren. Denn dies
waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bestialischer Massenmord
mit dem einzigen Ziel der Vernichtung des kurdischen Volkes.
Die Kurden haben die internationale Öffentlichkeit, die UNO, die
ständigen Sicherheitsratsmitglieder, die EU, die arabischen und
islamischen Staaten sowie andere Länder und Organisationen von Anfang
an über die Lage informiert und eindringlich aufgefordert, die
begangenen Verbrechen zur Kenntnis zu nehmen und zu verurteilen. Dies
geschah über unzählige Deklarationen und Appelle, Konferenzen,
Seminare, Demonstrationen und Gespräche auf dem ganzen Erdball. Über
Jahre hat kein Staat oder internationale Organisation formal auf die
vielfältigen kurdischen Initiativen und Mahnungen geantwortet. Unsere
Forderungen wurden einfach ignoriert. Die Beziehungen zum Saddam-Regime
schienen der Welt wichtiger zu sein als die versuchte Ausrottung einer
ganzen Nation.
Bis zum Jahre 2003 – dem Sturz des Saddam-Regimes – hatten wir trotz
des Aufbaus von Selbstverwaltungsstrukturen außerhalb des Machtbereichs
der irakischen Zentralregierung in Irakisch-Kurdistan kaum
Möglichkeiten zur umfassenden dokumentarischen Aufarbeitung und
Beweisführung der Anfal-Kampagne. Insbesondere die mangelnden
Informationen hinsichtlich des Schicksals der „Verschwundenen“ und
zahllosen Ermordeten sowie zu den Lokalitäten der Massengräber im Irak
waren ein großes Defizit bei der Aufarbeitung der Geschehnisse. Erst
die Befreiung vom Saddam-Regime gab uns die Möglichkeit zu umfassenden
Felduntersuchungen für die Auffindung der Massengräber. So wurde unter
schwierigen und riskanten Bedingungen eine Vielzahl von Massengräbern
vom Südirak bis hin nach Kurdistan im Nordirak aufgedeckt, wodurch die
Aufklärung des Schicksals von vielen verschleppten Kurden erfolgen
konnte.
Erst kürzlich, im Januar 2008, fand in Arbil, der Hauptstadt der Region
Kurdistan-Irak, unter Teilnahme der Kurdischen Regionalregierung sowie
von Vertretern der Zentralregierung in Bagdad eine feierliche Zeremonie
zur Bestattung von 371 kurdischen Opfern der Verbrechen des SaddamRegimes
statt, die seit 2004 in vier Massengräbern nahe der Städte
Mosul, Dohuk und Sulaimanyah im Nordirak sowie Samawa im Südirak
gefunden wurden.
Zum großen Teil ist die bisherige Verbrechensaufklärung auch ein
Verdienst des Obersten Irakischen Gerichtshofes, vor allem geschehen
mit dem Völkermordprozess gegen die Hauptverantwortlichen der
Verbrechen gegen die kurdische Bevölkerung. Neben den persönlichen
Schuldsprüchen für die Angeklagten fällte das Irakische Sondertribunal
für Kriegsverbrecher ein historisches Urteil. Es deklarierte die
Massenmorde am kurdischen Volk zum Völkermord und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
Es ist deshalb heute an der Zeit und überfällig, dass die AnfalKampagne
auch international und völkerrechtlich sanktioniert als
Völkermord am kurdischen Volk im Sinne der UN-Konvention zur Bestrafung
und Verhütung von Völkermord aus dem Jahre 1951 anerkannt wird.
Der Genozid an den Kurden im Irak muss endlich umfassend untersucht,
dokumentiert und damit international anerkannt werden, so wie der
Holocaust an den Juden und die Verbrechen gegenüber den Armeniern als
Völkermord eingestuft werden und von Parlamenten und Regierungen z. B.
der europäischen Länder entsprechend verurteilt wurden. Es wäre ein
Zeichen der Gerechtigkeit, wenn die Anfal-Verbrechen in ähnlicher Weise
wie der Holocaust und der Genozid an Armeniern verurteilt werden.
Dies ist im wesentlichen auch die Botschaft und der Inhalt des Appells
des internationalen Kongresses über den Genozid am kurdischen Volk, der
im Januar 2008 in Arbil stattfand und an dem eine Vielzahl von
Genozidexperten, die sich mit Kriegsverbrechen befassen, aus der ganzen
Welt teilnahmen. Die rechtliche Dimension des Völkermords an der
kurdischen Bevölkerung ergibt sich wesentlich aus seinen gravierenden
sozialen, psychologischen, demografischen und wirtschaftlichen Folgen
und Auswirkungen.
Was nach wie vor im Irak als Aufgabe steht, ist die weitere
Aufarbeitung und Verarbeitung der Geschehnisse und die fortgesetzte
Untersuchung, Erforschung und Aufdeckung sämtlicher Verbrechen des
alten irakischen Regimes. Es müssen noch mehr detaillierte Daten und
Fakten gesammelt werden, da mit Sicherheit im Rahmen der Anfal-Kampagne
unterschiedlich lokalisiert weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit
begangen wurden.
Grundsätzlich ist weiter der irakische Staat gefordert. Für die
Geschädigten und Hinterbliebenen der Opfer müssen die zugesagten
Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen ohne Verzug und in
vollem Umfang getätigt werden, wie dies die irakische Verfassung
vorsieht. Ob sich Parlament und Regierung Iraks - jetzt demokratisch
gewählt und selbstverständlich nicht verantwortlich für die AnfalKampagne
- in einem formalen Akt beim kurdischen Volk im Namen des
irakischen Staates aus Gründen der Ehrerbietung für die begangenen
Verbrechen entschuldigen und um Vergebung bitten sollten, bleibt eine
Frage, die noch im Raum stehen bleibt.
Während wir der Opfer des Genozids am kurdischen Volk gedenken,
erinnern wir uns gleichzeitig voller Ehrfurcht und Trauer an die Opfer,
Verfolgten und Geschädigten von anderen Nationalitäten und
Religionsgemeinschaften Iraks, die auch zu Tausenden Zielscheibe der
Vernichtungspolitik waren. Unter der Herrschaft der Baath-Partei von
Saddam Hussein hatten Kurden (darunter auch die kurdischen Yeziden),
Schiiten, Assyro-Chaldäer und Turkmenen sowie weitere ethnische und
religiöse Gruppen insgesamt von 1968 bis 2003 bis zu geschätzt 500.000
Opfer zu beklagen. Wir gedenken aller Opfer und wehren uns gegen
Verharmlosung und Vergessen. Die geschehenen Verbrechen dürfen sich
niemals wiederholen. Dafür brauchen wir gesicherte Garantien. Diese zu
schaffen, ist unsere Hauptaufgabe im Irak.
Berlin, März 2008
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