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PUK: 20. Jahrestag des Giftgasangriffes auf Halabja

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Patriotische Union Kurdistans (PUK)
Büro für Internationale Beziehungen der PUK in Deutschland

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20. Jahrestag des Giftgasangriffes auf Halabja

Die Zeit ist reif für eine internationale Anerkennung des Völkermordes an den irakischen Kurden

Es ist der 16. März 1988. Der inzwischen acht Jahre währende Krieg zwischen Irak und Iran befindet sich in seiner letzten Phase. Irakische Kampfflugzeuge steigen von ihren Basen auf und fliegen in Richtung Norden auf die kurdischen Berge zu. Nach wenigen Minuten haben sie ihr vorgegebenes Ziel erreicht: Über der Stadt Halabja und zwei weiteren Dörfern in der bergigen Landschaft werfen die Piloten eine tödliche Last aus. Es sind Nerven- und Senfgas-Bomben, von der Weltgemeinschaft geächtete chemische Waffen. 8.000 Menschen finden einen grausigen Tod, 5.000 allein in Halabja; die meisten Opfer sind Kinder, Frauen und alte Männer. Das irakische Militär, geführt von seinem Oberbefehlshaber Saddam Hussein in Bagdad, hat sich, wie es heißt, an den
„verräterischen Kurden“ gerächt. Die Offensive selbst hatte der Cousin des Diktators, Ali Hassan Al-Majid, befehligt und ausgeführt.

Der Giftgasangriff auf die Stadt Halabja ist nach Experten-Einschätzung der umfassendste Einsatz chemischer Waffen gegen die Zivilbevölkerung in neuerer Zeit.

Das Massaker von Halabja ist für die Kurden Iraks, ja für alle Kurden, bis heute ein traumatisches Erlebnis geblieben, zumal die Wirkungen dieses Ereignisses bis heute anhalten. Umfangreiche medizinische Untersuchungen an der Bevölkerung zeigten lang anhaltende Schädigungen, wie sie nach Nervengas und Senfgas von Anfang an zu befürchten waren. Noch immer treten Hautveränderungen, heftiges Jucken und Brennen, zahlreiche Fälle von Hautkrebs und neurologische Probleme auf. Etwa die Hälfte der untersuchten Menschen litt an verschiedenen Krankheiten der Atemwege und viele hatten schwere Augenleiden. Bei Senfgas nehmen die medizinischen Probleme mit der Zeit nicht ab, sondern zu und zwar so lange die Betroffenen leben. Darüber hinaus gab es zahlreiche Fälle von Unfruchtbarkeit, Missbildungen an Neugeborenen und Leukämie.

Die irakischen Kurden unterlagen bereits seit Jahrzehnten einer gezielten Verfolgungs-, Vertreibungs- und Vernichtungspolitik der irakischen Baath-Regierung. Die kurdische Zivilbevölkerung wurde immer wieder Opfer von Zwangsvertreibungen, Massenverhaftungen, Hinrichtungen im Schnellverfahren, Tausende „verschwanden” oder kamen bei Angriffen der Armee ums Leben. Im Jahre 1983 wurden 8.000 Jungen und Männer im Barzan-Tal entführt und schonungslos liquidiert, um ein Beispiel der Verbrechensliste des Saddam-Regimes anzuführen. Chemische Waffen wurden mehrfach gegen die kurdische Bevölkerung und kurdische Ortschaften eingesetzt, wie auch im Krieg gegen den Iran. Als Beispiel soll erwähnt werden, dass in den Provinzen Dohuk, Nineve (Mosul) und Arbil im August 1988 mehrere tausend irakische Soldaten Hunderte von kurdischen Dörfern mit Panzern, Hubschraubergeschützen, Artillerie und chemischen Waffen angegriffen haben. Diese Offensive erfolgte unmittelbar nachdem es bereits zu einem Waffenstillstand zwischen Iran und Irak gekommen war.

Mit der so genannten Anfal-Kampagne von 1988 wurden die
verbrecherischen Methoden auf die Spitze getrieben: Kurde zu sein war in dieser Zeit wie ein Todesurteil! Bei der Anfal-Kampagne handelte es sich um eine groß angelegte Operation, in deren Verlauf innerhalb einiger Monate allein 182.000 Menschen - in der überwiegenden Mehrzahl Kurden - starben, entweder durch den Einsatz chemischer Kampfstoffe, durch Massenerschießungen, Folterungen oder während der Deportationen und Zwangsumsiedlungen. Kurdische Quellen beziffern die Zahl der einfach „Verschwundenen" auf über 150.000. Amnesty international liegen ganz konkret die Namen von 17.000 Personen vor, die in diesem Zeitraum „verschwunden" sind (ai-Bericht MDE 14/05/97 von Oktober 1997). Über das Schicksal Tausender Menschen, die seit den 80er Jahren dem „Verschwindenlassen“ zum Opfer gefallen sind, besteht weiterhin Ungewissheit.

Weiterer Bestandteil der Anfal-Kampagne war die Zerstörung von rund 4.500 Dörfern (90 % aller Ortschaften) in den kurdischen
Siedlungsgebieten im Nordirak. Im Jahre 1988 vertrieben irakische Regierungstruppen massenhaft die Kurden aus ihren Dörfern. Die Landbevölkerung wurde zusammen getrieben und zwangsweise deportiert, Männer und männliche Jugendliche ausselektiert und von
Erschießungskommandos ermordet. Irakische Sicherheitskräfte wurden per Dekret ermächtigt, jede Person, die es wagt, in die zerstörten Dörfer zurückzukehren, hinzurichten.

Die Anfal-Kampagne sollte nicht der letzte Akt der Verbrechen der Saddam-Diktatur bleiben. Im Sommer 1997 begann z. B. eine neue Welle der Vertreibung und Zwangsumsiedlung aus den Erdölgebieten um Kirkuk und Khanaqin. Opfer dieser Vertreibungen waren die nicht-arabischen Einwohner der Region - überwiegend Kurden, aber auch Turkmenen und Assyrer. Die irakische Regierung siedelte auf dem konfiszierten Land regierungstreue Araber an. Die systematische Politik der „Arabisierung“ dauerte bis zum Sturz des Regimes an.

Mit Genugtuung kann konstatiert werden, dass die Hauptverantwortlichen der Verbrechen inzwischen zur Verantwortung gezogen wurden. Zu bedauern war nur, dass der Diktator Saddam Hussein selbst nicht mehr persönlich Rechenschaft für die Vergehen an den Kurden ablegen musste, da er bereits für andere Verbrechen zu Recht hingerichtet wurde. Jedoch einer der Hauptarchitekten der Vernichtungspolitik gegen die Kurden und unmittelbare Organisator und Befehlshaber der Anfal-Offensive und der Giftgas-Einsätze, Ali Hassan al-Majid – allgemein bekannt unter dem Namen „Chemie-Ali“ -, des weiteren der ehemalige Verteidigungsminister Sultan Hashim al-Tai und der frühere Armeekommandeur Hussein Rashid Muhammad kamen nicht umhin, sich ab August 2006 in einem
Völkermordprozess zu verantworten. Dabei haben sie über 100.000 Opfer eingestanden und gerechtfertigt. Sie wurden des Völkermordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Den Genozid haben die irakischen Behörden, Sicherheitskräfte und Einsatztruppen in allen Einzelheiten festgehalten. Das umfangreiche Dokumentationsmaterial wurde in den USA von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch eingesehen und analysiert. Darin finden sich übrigens zahlreiche Berichte über irakische Giftgasangriffe auf die Zivilbevölkerung nicht nur in Halabja.

In diesem Zusammenhang gehört es dazu, daran zu erinnern, dass die irakische Giftgasproduktion einzig und allein im Ergebnis ausländischer Technologie- und Know-how- Lieferungen entstand. Firmen aus Deutschland gehörten dabei zu den wichtigsten Lieferanten zum Aufbau der Chemiewaffenproduktion im Irak. Die Hilfsorganisation „medico international“ hat 1998 unter Quellenverweis 56 deutsche Unternehmen aufgelistet, die zum Aufbau der irakischen Giftgasproduktion beigetragen haben. Sogar Hermesbürgschaften wurden dafür eingesetzt. Die deutsche Bundesregierung hat dazu bis heute nicht klar und deutlich Stellung genommen. Auch durch den Deutschen Bundestag ist trotz aller begrüßenswerten Initiativen bisher noch kein Wort des Bedauerns gekommen oder das Mitgefühl zum Ausdruck gebracht worden. Warum fühlt sich Deutschland nicht dafür verantwortlich, zumindest die Beteiligung deutscher Firmen an diesen Verbrechen anzuprangern, geschweige denn sich an einer Entschädigung für die Überlebenden und die Angehörigen der Giftgasopfer von Halabja zu beteiligen bzw. humanitäre Hilfsleistungen für die geschundene kurdische Region um Halabja im Irak anzubieten?

Heute gilt der Giftgasangriff auf Halabja als Saddam Husseins schlimmste Einzeltat und als Beleg der unerhörten Grausamkeit seines Regimes. Wir erinnern aber daran, dass dies in den Hauptstädten fast aller Länder nicht immer so eingeschätzt wurde, teilweise
heruntergespielt und so gar ignoriert wurde. Die USA machten Saddam Hussein erst nach der Kuwait-Invasion, gut zwei Jahre später, für Halabja verantwortlich. Unmittelbar nach dem Angriff wurde bekanntlich die Parole verbreitet, der Iran oder beide Kriegsparteien gemeinsam seien für das Massaker verantwortlich. Heraus kam im Weltsicherheitsrat der UNO auch eine mehr oder weniger neutrale Resolution gegen beide Staaten. Zu diesem Zeitpunkt unterstützten die USA und viele andere Staaten massiv den Irak im Krieg gegen den Iran unter Ayatollah Khomeini. Diese Tatsachen gehören einfach zur historischen Wahrheit.

Das kurdische Volk und alle Freunde der Kurden auf der ganzen Welt werden die Anfal- Verbrechen mit dem Giftgasangriff auf Halabja niemals vergessen und auch niemals jegliche Ignoranz akzeptieren. Denn dies waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bestialischer Massenmord mit dem einzigen Ziel der Vernichtung des kurdischen Volkes.

Die Kurden haben die internationale Öffentlichkeit, die UNO, die ständigen Sicherheitsratsmitglieder, die EU, die arabischen und islamischen Staaten sowie andere Länder und Organisationen von Anfang an über die Lage informiert und eindringlich aufgefordert, die begangenen Verbrechen zur Kenntnis zu nehmen und zu verurteilen. Dies geschah über unzählige Deklarationen und Appelle, Konferenzen, Seminare, Demonstrationen und Gespräche auf dem ganzen Erdball. Über Jahre hat kein Staat oder internationale Organisation formal auf die vielfältigen kurdischen Initiativen und Mahnungen geantwortet. Unsere Forderungen wurden einfach ignoriert. Die Beziehungen zum Saddam-Regime schienen der Welt wichtiger zu sein als die versuchte Ausrottung einer ganzen Nation.

Bis zum Jahre 2003 – dem Sturz des Saddam-Regimes – hatten wir trotz des Aufbaus von Selbstverwaltungsstrukturen außerhalb des Machtbereichs der irakischen Zentralregierung in Irakisch-Kurdistan kaum Möglichkeiten zur umfassenden dokumentarischen Aufarbeitung und Beweisführung der Anfal-Kampagne. Insbesondere die mangelnden Informationen hinsichtlich des Schicksals der „Verschwundenen“ und zahllosen Ermordeten sowie zu den Lokalitäten der Massengräber im Irak waren ein großes Defizit bei der Aufarbeitung der Geschehnisse. Erst die Befreiung vom Saddam-Regime gab uns die Möglichkeit zu umfassenden Felduntersuchungen für die Auffindung der Massengräber. So wurde unter schwierigen und riskanten Bedingungen eine Vielzahl von Massengräbern vom Südirak bis hin nach Kurdistan im Nordirak aufgedeckt, wodurch die Aufklärung des Schicksals von vielen verschleppten Kurden erfolgen konnte.

Erst kürzlich, im Januar 2008, fand in Arbil, der Hauptstadt der Region Kurdistan-Irak, unter Teilnahme der Kurdischen Regionalregierung sowie von Vertretern der Zentralregierung in Bagdad eine feierliche Zeremonie zur Bestattung von 371 kurdischen Opfern der Verbrechen des SaddamRegimes statt, die seit 2004 in vier Massengräbern nahe der Städte Mosul, Dohuk und Sulaimanyah im Nordirak sowie Samawa im Südirak gefunden wurden.

Zum großen Teil ist die bisherige Verbrechensaufklärung auch ein Verdienst des Obersten Irakischen Gerichtshofes, vor allem geschehen mit dem Völkermordprozess gegen die Hauptverantwortlichen der Verbrechen gegen die kurdische Bevölkerung. Neben den persönlichen Schuldsprüchen für die Angeklagten fällte das Irakische Sondertribunal für Kriegsverbrecher ein historisches Urteil. Es deklarierte die Massenmorde am kurdischen Volk zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Es ist deshalb heute an der Zeit und überfällig, dass die AnfalKampagne auch international und völkerrechtlich sanktioniert als Völkermord am kurdischen Volk im Sinne der UN-Konvention zur Bestrafung und Verhütung von Völkermord aus dem Jahre 1951 anerkannt wird.

Der Genozid an den Kurden im Irak muss endlich umfassend untersucht, dokumentiert und damit international anerkannt werden, so wie der Holocaust an den Juden und die Verbrechen gegenüber den Armeniern als Völkermord eingestuft werden und von Parlamenten und Regierungen z. B. der europäischen Länder entsprechend verurteilt wurden. Es wäre ein Zeichen der Gerechtigkeit, wenn die Anfal-Verbrechen in ähnlicher Weise wie der Holocaust und der Genozid an Armeniern verurteilt werden.

Dies ist im wesentlichen auch die Botschaft und der Inhalt des Appells des internationalen Kongresses über den Genozid am kurdischen Volk, der im Januar 2008 in Arbil stattfand und an dem eine Vielzahl von Genozidexperten, die sich mit Kriegsverbrechen befassen, aus der ganzen Welt teilnahmen. Die rechtliche Dimension des Völkermords an der kurdischen Bevölkerung ergibt sich wesentlich aus seinen gravierenden sozialen, psychologischen, demografischen und wirtschaftlichen Folgen und Auswirkungen.

Was nach wie vor im Irak als Aufgabe steht, ist die weitere Aufarbeitung und Verarbeitung der Geschehnisse und die fortgesetzte Untersuchung, Erforschung und Aufdeckung sämtlicher Verbrechen des alten irakischen Regimes. Es müssen noch mehr detaillierte Daten und Fakten gesammelt werden, da mit Sicherheit im Rahmen der Anfal-Kampagne unterschiedlich lokalisiert weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden.

Grundsätzlich ist weiter der irakische Staat gefordert. Für die Geschädigten und Hinterbliebenen der Opfer müssen die zugesagten Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen ohne Verzug und in vollem Umfang getätigt werden, wie dies die irakische Verfassung vorsieht. Ob sich Parlament und Regierung Iraks - jetzt demokratisch gewählt und selbstverständlich nicht verantwortlich für die AnfalKampagne - in einem formalen Akt beim kurdischen Volk im Namen des irakischen Staates aus Gründen der Ehrerbietung für die begangenen Verbrechen entschuldigen und um Vergebung bitten sollten, bleibt eine Frage, die noch im Raum stehen bleibt.

Während wir der Opfer des Genozids am kurdischen Volk gedenken, erinnern wir uns gleichzeitig voller Ehrfurcht und Trauer an die Opfer, Verfolgten und Geschädigten von anderen Nationalitäten und Religionsgemeinschaften Iraks, die auch zu Tausenden Zielscheibe der Vernichtungspolitik waren. Unter der Herrschaft der Baath-Partei von Saddam Hussein hatten Kurden (darunter auch die kurdischen Yeziden), Schiiten, Assyro-Chaldäer und Turkmenen sowie weitere ethnische und religiöse Gruppen insgesamt von 1968 bis 2003 bis zu geschätzt 500.000 Opfer zu beklagen. Wir gedenken aller Opfer und wehren uns gegen Verharmlosung und Vergessen. Die geschehenen Verbrechen dürfen sich niemals wiederholen. Dafür brauchen wir gesicherte Garantien. Diese zu schaffen, ist unsere Hauptaufgabe im Irak.

Berlin, März 2008

01.03.08    Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
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