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Wahlen zur irakischen Abgeordnetenversammlung am 15.12.2005 - Wahlliste "Allianz Kurdistans" (730)

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Patriotische Union Kurdistans (PUK)
Büro für Internationale Beziehungen der PUK in Deutschland
Postfach 21 02 31, 10502 Berlin, Tel: (030) 863 987 95, Fax: (030) 863 987 94, Email: PukOffice@Pukg.de, Internet: www.pukg.de

Wahlen zur irakischen Abgeordnetenversammlung am 15.12.2005

Wahlliste „Allianz Kurdistans“ (730)

Die am 30. Januar 2005 erste frei gewählte irakische
Abgeordnetenversammlung (irakisches Zentralparlament) hatte die Aufgabe eine Verfassung für das Land auszuarbeiten, die der Bevölkerung am 15. Oktober 2005 zur Abstimmung vorgelegt wurde. Mit der Annahme der Verfassung durch die Mehrheit der irakischen Bevölkerung sieht der vorgegebene „Fahrplan“ des Demokratisierungsprozesses gemäß Verfassung nunmehr eine weitere Wahl der 275 Sitze umfassenden
Abgeordnetenversammlung für eine vierjährige Legislaturperiode vor. Diese Wahl ist für den 15. Dezember 2005 angesetzt.

Wie schon bei den Wahlen von Januar 2005 treten dabei die beiden führenden Parteien der Region Kurdistan, die Patriotische Union Kurdistans (PUK) und die Demokratische Partei Kurdistans (KDP), mit einer gemeinsamen Liste unter dem Namen „Allianz Kurdistans“ (Liste 730) an.

Das Wahlbündnis der Liste 730 umfasst außerdem die folgenden Parteien und Gruppierungen:

• Kommunistische Partei Kurdistans/Irak
• Sozialistisch-Demokratische Partei Kurdistans
• Partei der Werktätigen Kurdistans
• Islamische Gruppe Kurdistans
• Chaldäische Demokratische Union
• Partei der Brüderlichkeit der Turkmenen.

Das Wahlprogramm der Liste „Allianz Kurdistans“ hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, den verabschiedeten Verfassungstext
Verfassungswirklichkeit im gesellschaftlichen Leben Iraks werden zu lassen. Dabei werden die folgenden Schwerpunkte gesetzt:

• Konsequente Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zum föderalen Staatsaufbau des Landes und die dauerhafte Verankerung des Föderalismusprinzips in der Staatspraxis.

• Konsequente Bekämpfung von Gewalt und Terror und Beseitigung von deren Ursachen. Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung als vorrangiges politisches Ziel.

• Stärkere Wahrnehmung und Verwirklichung der Interessen der Bevölkerung Irakisch-Kurdistans und ihrer legalen Institutionen (Regionalparlament, Regionalregierung, Justizorgane, Polizei und Sicherheitskräfte). Stärkung der Peshmerga-Kräfte durch bessere Ausrüstung und Ausbildung.

• Beseitigung der Folgen der Arabisierungspolitik in den kurdischen Gebieten sowie der Zerstörungen und Schäden durch die Anfal-Kampagne sowie die Giftgasangriffe auf die kurdische Bevölkerung; gerechte Entschädigung der Opfer.

• Normalisierung der Lage in den von der Arabisierung betroffenen Gebieten, vor allem Kirkuk, Khanaquin, Makhmour, Sengar, Zumar, Mendeli und Talafar, gemäß der in der Verfassung festgelegten Mechanismen und die Eingliederung dieser Gebiete in die Region Kurdistan.

• Festlegung der geografischen Grenzen der Region Kurdistan entsprechend der historischen und geopolitischen Gegebenheiten.

• Erhöhung des Anteils der Region Kurdistan an den Gesamteinnahmen des Staates entsprechend der Bevölkerungszahl.

• Stärkung und Intensivierung der Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen im Irak auf der Basis der friedlichen Koexistenz.

• Gewährleistung der nationalen, politischen und kulturellen Rechte der Turkmenen, Chaldäer, Assyrer und Armenier im Irak.

• Würdigung des Widerstandskampfes der Yeziden gegen die
Arabisierungspolitik und Vernichtung ihrer nationalen Identität. Forderung nach Entschädigungen für Unrecht und bevorzugte
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung in den yezidischen Gebieten.

• Wiedergutmachung für die Faily-Kurden: Entschädigungsleistungen und Förderung ihrer Re-Integration in die Gesellschaft.

• Durchsetzung der Gewaltenteilung als grundlegendes Staatsprinzip im Irak, Etablierung von Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz.

• Achtung der Menschenrechte, Erweiterung der demokratischen Freiheiten für den Einzelnen und die Etablierung der Zivilgesellschaft im Irak.

• Schutz und Förderung der Rechte der Frauen, der Familien sowie von Kindern und Jugendlichen.

• Garantie der freien Meinungsäußerung und Unterstützung der vollen Pressefreiheit.

• Entwicklung der freien Marktwirtschaft und Investitionsförderung für die Wirtschaft.

• Modernisierung des Nachrichten- und Kommunikationswesens sowie des Verkehrs- und Transportwesens.

• Förderung von Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur; Bewahrung und Schutz der kulturellen Werte und Schätze des Landes.

• Verbesserung der Trinkwasserversorgung, Erhöhung der Elektrizitäts- und Brennstoffproduktion, Lösung der Wohnungsprobleme, vorrangige Entwicklung der Landwirtschaft, bessere Nutzung der Wasserressourcen durch Staudammbau.

• Entwicklung von Gesundheitswesen, Sport, Tourismus und Naturschutz (einschließlich Beseitigung von Naturschäden durch Kriegseinwirkungen).

• Bekämpfung von Armut und sozialer Benachteiligung; gerechte Verteilung von Leistungen im Lande.

• Bekämpfung der Korruption in den Verwaltungseinrichtungen des Landes.

• Entwicklung stabiler, freundschaftlicher Beziehungen zu den Nachbarstaaten Iraks auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung von Unabhängigkeit, Souveränität, Nichteinmischung und Gleichberechtigung.

• Stärkere Berücksichtigung der Probleme und Belange der irakischen Kurden im Ausland und Nutzung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse beim Aufbau des neuen Irak.

An den Wahlen, die von der Unabhängigen Wahlkommission Iraks (IECI) organisiert werden, beteiligen sich insgesamt 21 Parteienbündnisse, die 228 Parteien, Gruppierungen und Organisationen Iraks umfassen. Erneut werden die im Ausland lebenden Iraker in 15 Ländern (darunter Deutschland) die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. In Deutschland wird es Wahllokale in Berlin, Köln, Mannheim und München geben. Die Wahlen finden hier an drei Tagen statt (13., 14. und 15.12.2005)

Verfassungsgemäß sind 275 Parlamentssitze nach dem Verhältniswahlrecht zu vergeben. Davon entfallen 230 Sitze auf die 18 Wahlkreise. Jede Provinz des Landes bildet einen Wahlkreis. Die Zahl der Abgeordneten jeder Provinz (jedes Wahlkreises) ist in Abhängigkeit von der Zahl der registrierten Wahlberechtigten festgelegt.

Auf die Provinzen mit kurdischem Bevölkerungsanteil entfallen die folgenden Abgeordnetensitze für das Parlament:

  • Sulaimania: 15 (kurdische Bevölkerungsmehrheit)
  • Arbil: 13 (kurdische Bevölkerungsmehrheit)
  • Dohuk: 7 (kurdische Bevölkerungsmehrheit)
  • Kirkuk: 9 (kurdische Bevölkerungsmehrheit)
  • Mosul:19
  • Diala: 10
  • Tikrit: 8
  • Bagdad: 59

Die restlichen 45 Parlamentssitze werden nach einem besonderen Verrechnungsschlüssel (Nationalquote) vergeben. Dadurch können Parteien oder Kandidaten, die über die Provinzquotenregelung auf Grund einer zu geringen Stimmenanzahl in einer bestimmten Provinz nicht die Möglichkeit haben ins Parlament einzuziehen, über eine auf das ganze Land bezogene Verrechnungsregel dennoch Abgeordnetensitze erhalten. In dieses Verrechnungssystem werden auch die Stimmen der Auslandsiraker einbezogen.

Berlin, 28. November 2005

28.11.05    Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
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