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Patriotische Union Kurdistans (PUK)
Büro für Internationale Beziehungen der PUK in Deutschland
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Wahlen zur irakischen Abgeordnetenversammlung am 15.12.2005
Wahlliste „Allianz Kurdistans“ (730)
Die am 30. Januar 2005 erste frei gewählte irakische
Abgeordnetenversammlung (irakisches Zentralparlament) hatte die Aufgabe
eine Verfassung für das Land auszuarbeiten, die der Bevölkerung am 15.
Oktober 2005 zur Abstimmung vorgelegt wurde. Mit der Annahme der
Verfassung durch die Mehrheit der irakischen Bevölkerung sieht der
vorgegebene „Fahrplan“ des Demokratisierungsprozesses gemäß Verfassung
nunmehr eine weitere Wahl der 275 Sitze umfassenden
Abgeordnetenversammlung für eine vierjährige Legislaturperiode vor.
Diese Wahl ist für den 15. Dezember 2005 angesetzt.
Wie schon bei den Wahlen von Januar 2005 treten dabei die beiden
führenden Parteien der Region Kurdistan, die Patriotische Union
Kurdistans (PUK) und die Demokratische Partei Kurdistans (KDP), mit
einer gemeinsamen Liste unter dem Namen „Allianz Kurdistans“ (Liste
730) an.
Das Wahlbündnis der Liste 730 umfasst außerdem die folgenden Parteien
und Gruppierungen:
• Kommunistische Partei Kurdistans/Irak
• Sozialistisch-Demokratische Partei Kurdistans
• Partei der Werktätigen Kurdistans
• Islamische Gruppe Kurdistans
• Chaldäische Demokratische Union
• Partei der Brüderlichkeit der Turkmenen.
Das Wahlprogramm der Liste „Allianz Kurdistans“ hebt insbesondere die
Notwendigkeit hervor, den verabschiedeten Verfassungstext
Verfassungswirklichkeit im gesellschaftlichen Leben Iraks werden zu
lassen. Dabei werden die folgenden Schwerpunkte gesetzt:
• Konsequente Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zum föderalen
Staatsaufbau des Landes und die dauerhafte Verankerung des
Föderalismusprinzips in der Staatspraxis.
• Konsequente Bekämpfung von Gewalt und Terror und Beseitigung von
deren Ursachen. Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung als
vorrangiges politisches Ziel.
• Stärkere Wahrnehmung und Verwirklichung der Interessen der
Bevölkerung Irakisch-Kurdistans und ihrer legalen Institutionen
(Regionalparlament, Regionalregierung, Justizorgane, Polizei und
Sicherheitskräfte). Stärkung der Peshmerga-Kräfte durch bessere
Ausrüstung und Ausbildung.
• Beseitigung der Folgen der Arabisierungspolitik in den kurdischen
Gebieten sowie der Zerstörungen und Schäden durch die Anfal-Kampagne
sowie die Giftgasangriffe auf die kurdische Bevölkerung; gerechte
Entschädigung der Opfer.
• Normalisierung der Lage in den von der Arabisierung betroffenen
Gebieten, vor allem Kirkuk, Khanaquin, Makhmour, Sengar, Zumar, Mendeli
und Talafar, gemäß der in der Verfassung festgelegten Mechanismen und
die Eingliederung dieser Gebiete in die Region Kurdistan.
• Festlegung der geografischen Grenzen der Region Kurdistan
entsprechend der historischen und geopolitischen Gegebenheiten.
• Erhöhung des Anteils der Region Kurdistan an den Gesamteinnahmen des
Staates entsprechend der Bevölkerungszahl.
• Stärkung und Intensivierung der Beziehungen zwischen den
verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen im Irak auf der Basis
der friedlichen Koexistenz.
• Gewährleistung der nationalen, politischen und kulturellen Rechte der
Turkmenen, Chaldäer, Assyrer und Armenier im Irak.
• Würdigung des Widerstandskampfes der Yeziden gegen die
Arabisierungspolitik und Vernichtung ihrer nationalen Identität.
Forderung nach Entschädigungen für Unrecht und bevorzugte
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung in den yezidischen
Gebieten.
• Wiedergutmachung für die Faily-Kurden: Entschädigungsleistungen und
Förderung ihrer Re-Integration in die Gesellschaft.
• Durchsetzung der Gewaltenteilung als grundlegendes Staatsprinzip im
Irak, Etablierung von Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der
Justiz.
• Achtung der Menschenrechte, Erweiterung der demokratischen Freiheiten
für den Einzelnen und die Etablierung der Zivilgesellschaft im Irak.
• Schutz und Förderung der Rechte der Frauen, der Familien sowie von
Kindern und Jugendlichen.
• Garantie der freien Meinungsäußerung und Unterstützung der vollen
Pressefreiheit.
• Entwicklung der freien Marktwirtschaft und Investitionsförderung für
die Wirtschaft.
• Modernisierung des Nachrichten- und Kommunikationswesens sowie des
Verkehrs- und Transportwesens.
• Förderung von Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur; Bewahrung
und Schutz der kulturellen Werte und Schätze des Landes.
• Verbesserung der Trinkwasserversorgung, Erhöhung der Elektrizitäts-
und Brennstoffproduktion, Lösung der Wohnungsprobleme, vorrangige
Entwicklung der Landwirtschaft, bessere Nutzung der Wasserressourcen
durch Staudammbau.
• Entwicklung von Gesundheitswesen, Sport, Tourismus und Naturschutz
(einschließlich Beseitigung von Naturschäden durch Kriegseinwirkungen).
• Bekämpfung von Armut und sozialer Benachteiligung; gerechte
Verteilung von Leistungen im Lande.
• Bekämpfung der Korruption in den Verwaltungseinrichtungen des Landes.
• Entwicklung stabiler, freundschaftlicher Beziehungen zu den
Nachbarstaaten Iraks auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung von
Unabhängigkeit, Souveränität, Nichteinmischung und Gleichberechtigung.
• Stärkere Berücksichtigung der Probleme und Belange der irakischen
Kurden im Ausland und Nutzung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse beim
Aufbau des neuen Irak.
An den Wahlen, die von der Unabhängigen Wahlkommission Iraks (IECI)
organisiert werden, beteiligen sich insgesamt 21 Parteienbündnisse, die
228 Parteien, Gruppierungen und Organisationen Iraks umfassen.
Erneut werden die im Ausland lebenden Iraker in 15 Ländern (darunter
Deutschland) die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. In
Deutschland wird es Wahllokale in Berlin, Köln, Mannheim und München
geben. Die Wahlen finden hier an drei Tagen statt (13., 14. und
15.12.2005)
Verfassungsgemäß sind 275 Parlamentssitze nach dem Verhältniswahlrecht
zu vergeben. Davon entfallen 230 Sitze auf die 18 Wahlkreise. Jede
Provinz des Landes bildet einen Wahlkreis. Die Zahl der Abgeordneten
jeder Provinz (jedes Wahlkreises) ist in Abhängigkeit von der Zahl der
registrierten Wahlberechtigten festgelegt.
Auf die Provinzen mit kurdischem Bevölkerungsanteil entfallen die
folgenden Abgeordnetensitze für das Parlament:
- Sulaimania: 15 (kurdische Bevölkerungsmehrheit)
- Arbil: 13 (kurdische Bevölkerungsmehrheit)
- Dohuk: 7 (kurdische Bevölkerungsmehrheit)
- Kirkuk: 9 (kurdische Bevölkerungsmehrheit)
- Mosul:19
- Diala: 10
- Tikrit: 8
- Bagdad: 59
Die restlichen 45 Parlamentssitze werden nach einem besonderen
Verrechnungsschlüssel (Nationalquote) vergeben. Dadurch können Parteien
oder Kandidaten, die über die Provinzquotenregelung auf Grund einer zu
geringen Stimmenanzahl in einer bestimmten Provinz nicht die
Möglichkeit haben ins Parlament einzuziehen, über eine auf das ganze
Land bezogene Verrechnungsregel dennoch Abgeordnetensitze erhalten. In
dieses Verrechnungssystem werden auch die Stimmen der Auslandsiraker
einbezogen.
Berlin, 28. November 2005
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