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Menschenrechtsrat beschließt Individualbeschwerdeverfahren /
Kindernothilfe: Internationaler Durchbruch für Kinderrechte
Duisburg/Genf (ots) - Der UN-Menschenrechtsrat hat auf seiner
gestrigen Sitzung die Einführung eines Individualbeschwerderechts für
Kinder auf internationaler Ebene auf den Weg gebracht. Die
Kindernothilfe bewertet das als großen Erfolg für die Durchsetzung
von Kinderrechten. Die Organisation aus Duisburg hatte vor zehn
Jahren die Diskussion über ein solches Beschwerdeverfahren in Gang
gebracht und das Thema zu einem Arbeitsschwerpunkt gemacht.
Das Beschwerdeverfahren wird es Kindern künftig ermöglichen, vor
dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu klagen, wenn
ihre Rechte massiv verletzt werden und der eigene Staat nichts
dagegen unternimmt. Das gilt zum Beispiel für Kindersoldaten oder
wirtschaftlich und sexuell ausgebeutete Kinder. "Wir brauchen dieses
neue Instrument, um Staaten stärker in die Pflicht zu nehmen und
Mädchen und Jungen in ihrem Kampf für mehr Gerechtigkeit zu
unterstützen", so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender
der Kindernothilfe.
41 Staaten hatten die entsprechende UN-Resolution in den
UN-Menschenrechtsrat eingebracht, unter anderem Deutschland. Eine
Arbeitsgruppe soll noch 2009 ein erstes Mal tagen und bis März 2010
einen ersten Bericht vorlegen. Kindernothilfe-Kinderrechtsexpertin
Barbara Dünnweller: "Bis zur Realisierung des
Individualbeschwerdeverfahrens kann es jetzt einige Zeit dauern.
Entscheidend aber ist, dass wir nun auf dem Weg sind." Deutschland
möchte sich nach Informationen aus dem Bundesfamilienministerium
aktiv an diesem Prozess beteiligen.
Originaltext: Kindernothilfe
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