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## Betreff : ots: SoVD: Rechte behinderter Frauen stärker in UN-Konvention ...
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SoVD: Rechte behinderter Frauen stärker in UN-Konvention berücksichtigt
Berlin (ots) - Zum heutigen Abschluss der 7. Verhandlungsrunde
über die UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte behinderter
Menschen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Bei den Verhandlungen um die UN-Konvention zum Schutz der
Menschenrechte behinderter Menschen sind in den vergangenen drei
Wochen wesentliche Fortschritte erzielt worden. Die verhandelnden
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich auf wichtige
Passagen der UN-Konvention einigen können.
Damit werden sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, das Recht
behinderter Frauen und Männer auf Bildung, Gesundheit und Arbeit, das
Recht auf persönliche Mobilität sowie das Recht auf Teilhabe am
politischen und öffentlichen Leben sicherzustellen.
Ein großer Erfolg ist für den SoVD insbesondere, dass die
Konvention die mehrfache Diskriminierung behinderter Frauen und
Mädchen berücksichtigen wird. Es zeichnet sich ab, dass es hierzu
einen eigenen Artikel geben wird, in dem sich die
Unterzeichnerstaaten verpflichten, Maßnahmen gegen die doppelte
Diskriminierung von behinderten Frauen und Mädchen zu ergreifen. Auf
dieses Ziel hat der SoVD gemeinsam mit der Behindertenorganisation
"Netzwerk Artikel 3" vor und während der Verhandlungen intensiv
hingearbeitet.
Außerdem wird auch in den Artikeln zum Schutz vor Gewalt, zum
Recht auf Gesundheitsversorgung, im Artikel zur Förderung des
Bewusstseins für Behinderungen sowie im Rahmen der Datensammlung, der
Umsetzung und Überwachung der Konvention auf die Belange behinderter
Frauen Bezug genommen. Der SoVD fordert darüber hinaus, auch in den
Artikeln zum Recht auf Bildung, Beschäftigung und Beruf sowie auf
Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben auf die Situation
behinderter Frauen und Mädchen ausdrücklich Bezug zu nehmen, da sie
in diesen Bereichen besonders benachteiligt sind.
Aber auch auf andere fundamentale Bereiche der Konvention muss in
den voraussichtlich abschließenden Verhandlungen im August noch
einmal eingegangen werden. Hierzu gehören insbesondere die Frage der
gleichberechtigten Anerkennung als Person vor dem Gesetz, die Frage
der internationalen Zusammenarbeit, die Umsetzung der Konvention auf
nationaler Ebene und die Überwachung der Konvention. Von der Klärung
dieser Fragen hängt entscheidend ab, ob die Konvention zu einem
weltweiten Paradigmenwechsel für Frauen und Männer mit Behinderungen
führen wird.
V.iS.d.P. Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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