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Agrarexperten und Ornithologen: Genmais wird ohne angemessene Umweltbeobachtung angebaut

http://www.kirsten-tackmann.de/show/1383224.html

Dr. Kirsten Tackmann MdB

Gen-Mais wird ohne angemessene Umweltbeobachtung angebaut

29.04.2008: "Der Gen-Mais MON 810 wird ohne eine angemessene Umweltbeobachtung angebaut. Beobachtungsflächen liegen kilometerweit von den Gen-Pflanzen entfernt. Wer nicht sucht, kann auch nichts finden", kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (16/8639) "Monitoring von Genmais MON 810 verbessern". Tackmann weiter:

"Die Firma Monsanto benutzt zur Umweltbeobachtung ihres gentechnisch veränderten Maises Monitoring-Programme, deren Beobachtungsflächen so weit von den mit Genmais bestellten Äckern entfernt liegen, dass laut Bundesregierung nur unerwartete großflächige Veränderungen erfasst werden können. Die Bundesregierung gibt sich mit den durch die Firma Monsanto vorgelegten Daten zufrieden. Doch das Risiko einer großflächigen Umweltzerstörung darf nicht mutwillig eingegangen werden. Es kann ewig dauern, bis die Alarmglocken klingeln würden. Die Umweltbeobachtung muss in unmittelbarer Nähe zu den Genmais-Anbauflächen vorgenommen werden. Nur so kann sie als Frühwarnsystem annähernd funktionieren. Dazu sind sowohl die Ackerflora und -fauna als auch das Bodengefüge und die angrenzenden Imkerei- und Landwirtschaftsbetriebe zu untersuchen. DIE LINKE fordert zur Umweltbeobachtung der gentechnisch veränderten Pflanzen die Einrichtung eines flächendeckenden Biodiversitätsmonitorings."

Download der Antwort der Bundesregierung
http://dokumente.linksfraktion.net/pdfmdb/7750011004.pdf


http://www.dda-web.de/index.php?cat=Monitoring&id=1&subid=0&ssc=0&lang=de

Dachverband Deutscher Avifaunisten

11.03.08

Ehrenamtliches Vogelmonitoring und Gen-Mais MON810

Seit Dezember 2007 darf der amerikanische Agrokonzern Monsanto wieder Saatgut der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 in Deutschland zu kommerziellen Zwecken vertreiben. Dies entschied das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 06.12.2007, nachdem Monsanto als Inhaber der Inverkehrbringensgenehmigung am 04.12.2007 einen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen des Genmais-Anbaus vorgelegt hat. Doch können sich die deutschen Verbraucher darauf verlassen, dass Umweltauswirkungen gentechnisch veränderten Pflanzen tatsächlich bestmöglich überwacht werden, so wie es die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG der Europäischen Union vorschreibt?

Ein Blick hinter die Kulissen lässt erkennen, dass daran ernsthafte Zweifel geäußert werden müssen: Zentraler Teil des aktuellen Monitoringplans von Monsanto sind Fragebögen, die an die Landwirte verteilt werden. Solche Fragebögen hatte das BVL bereits im April 2007, als den Landwirten die Vermarktung von MON810 untersagt worden war, als unzureichend bewertet: "Der Genehmigungsinhaber lässt Landwirte, die MON810 anbauen, einen Fragebogen ausfüllen, in dem allgemeine Anbaudaten sowie verschiedene Parameter abgefragt werden. Diese Fragebögen sind ein nützliches Instrument für eine rein visuelle Erfassung agronomisch relevanter Aspekte der Anbaufläche. Sie sind aber nicht geeignet, statistisch auswertbare Daten zu Umweltauswirkungen auf Agrarflächen und in der Umgebung, zum Beispiel auf Nichtzielorganismen, zu liefern. Fragebögen stellen somit ein ergänzendes Element dar, können aber ein Monitoring nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht ersetzen."

Ergänzend sieht der MON810 -Monitoringplan von Monsanto vor, auch auf Daten von Beobachtungsnetzwerken zurückgreifen zu wollen, z.B. auf das Monitoring häufiger Brutvögel des DDA, das Tagfaltermonitoring des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) oder das WILD-Monitoring des Deutschen Jagdschutz-Verbands (DJV). Monsanto hat sich sogar dazu verpflichtet, im Falle auftretender Schadensansprüche, die sich aus dem Anbau von MON810 ergeben könnten, Informationen aus den Monitoringprogrammen einschließlich der verfügbaren Rohdaten offen legen zu wollen.

Und das ohne jegliche Kontaktaufnahme mit den Koordinatoren der Monitoringprogramme! Eine Prüfung oder Abstimmung darüber, ob die Monitoringprogramme überhaupt geeignet sind, die Risiken des Ausbringens gentechnisch veränderter Pflanzen frühzeitig zu erkennen, hat selbstredend nicht stattgefunden. Und dass Monsanto keinen Zugriff auf die Daten ehrenamtlicher Kartierer erzwingen kann, scheint den Machern des MON810-Monitoringplans auch nicht bekannt zu sein.

Es muss zudem die Frage gestellt, was das BVL als Genehmigungsbehörde geprüft hat. Eine Anfrage des DDA vom 21.01.2008 blieb bis dato leider unbeantwortet. Dabei hatten wir lediglich darum gebeten, den DDA als unmittelbar betroffenen Koordinator darüber zu informieren, wer die Prüfung mit welchem Ergebnis vorgenommen hat, und ihm das Prüfergebnis, sofern es das Monitoring häufiger Brutvögel betrifft, zu überlassen. Man darf gespannt sein, wie die Antwort ausfällt. Wie werden Sie auf dem Laufenden halten.

Weitergehende Informationen:

Saatgut des Genmais MON810 darf wieder vertrieben werden (Pressemitteilung des BVL vom 06.12.2007) http://kurzlink.de/mon810-darf-wieder

Der von Monsanto erstellte Monitoringplan ist öffentlich einsehbar und über einen Link [1] in o.g. Pressemitteilung des BVL erreichbar. Auf Seite 160 findet sich dort die Information, dass Monsanto für das Mais MON810-Monitoring das DDA-Programm "Monitoring häufiger Brutvögel" verwenden will.


12.03.08

Gen-Mais und die Sicherheit der Verbraucher

Bereits im letzten Jahr berichtete der Fernsehsender Phönix: Prof. Gilles Eric Seralini, ein ausgewiesener Fachmann für Gentechnik, wird im Sommer 2004 von der französischen Regierung aufgefordert, einen Zulassungsantrag von Monsanto für einen Gen-Mais zu überprüfen. Zu seiner Überraschung stößt er auf eklatante Mängel in den Unterlagen. Als der Wissenschaftler die Fütterungstests der Amerikaner nachvollzieht, stößt er auf erhebliche Nebenwirkungen des Gen-Maises: Die Tiere zeigen Zellveränderungen, die inneren Organe sind verändert. Die Antwort aus den Reihen der Großkonzerne lautet: "Fehlinterpretation!

Wer garantiert die Sicherheit der Verbraucher angesichts solcher alarmierender Meldungen? Und wie kann es sein, dass Produkte, die offensichtlich mit solchen Gefahren verbunden werden, überhaupt auf dem Markt sind? Wer glaubt denn ernsthaft, dass solche oder ähnliche Risiken rechtzeitig über ein Vogelmonitoring erkannt und konkret dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zugewiesen werden könnten?

Der DDA könnte ggf. ein fachlich seriöses GVO-Monitoring im Rahmen seiner Möglichkeiten begleiten. Dazu bedürfte es aber eines umfassenden Ansatzes, der unter der Kontrolle neutraler Fachbehörden und unabhängiger Experten steht. Diese Voraussetzung ist derzeit aber nicht erfüllt. Völlig inakzeptabel sind Überlegungen, den GVO-Herstellern ehrenamtliche erhobene Datensätze zur eigenen Auswertung und Interpretation zu überlassen. Frankreich hat übrigens erst kürzlich für den Gen-Mais MON810 ein Anbauverbot verhängt.

Wer sich umfassend zu diesem Thema informieren will, dem sei die am 11. März 2008 ausgestrahlte ausführliche Dokumentation "Monsanto, mit Gift und Genen" (90 Min.) sowie die anschließende Diskussionsrunde auf arte empfohlen:

Der Film "Monsanto, mit Gift und Genen" [2][3]
Die anschließende Diskussion [4]


LINKS [Red.]

[1] http://kurzlink.de/mon810monitoringplan
[2] http://www.arte.tv/de/1912794.html
[3] http://www.youtube.com/results?search_query=Monsanto+Genen [4] http://video.google.com/videoplay?docid=3749841508997061961

Weitere Informationen [Red.]

BVL 25.04.2008: Hintergrundinformation zur Beobachtung (Monitoring) des gentechnisch veränderten Mais MON810 - Informationen zur Bedeutung der Umweltbeobachtung und zum Verfahrensablauf http://kurzlink.de/mon810-monitor-info

30.04.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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