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Pressemitteilung 27.05.08
"Polizeilicher Notstand?" - Berufung gegen Castor- Demoverbote
Vor dem Lüneburger Obertverwaltungsgericht (OVG) findet am Donnerstag
(29.05.) ab 9,30 Uhr im Saal 1 eine Berufungsverhandlung gegen die
Polizeidirektion Lüneburg zu Allgemeinverfügung und ergänzender Verbote
beim Castortransport nach Gorleben 2004 statt.
"Wenn jeder Castortransport ein "Polizeilicher Notstand" ist, muss eine
solche Sonderrechtszone gesetzlich geregelt sein", so die Anwältin der
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI), Ulrike Donat.
"So etwas findet sich nicht im Versammlungsgesetz. Im Einzelfall muss
abgewogen werden, ob ein Castortransport auf Kosten des
Versammlungsrechtes stattfinden kann, ob Verzögerungen des Castor
hingenommen werden müssen und ob der Protest jedes Jahr in einer
freiheitlichen Demokratie ritualisiert verboten werden darf".
Außerdem ist die Ausdehnung der Sonderrechtszone nicht nur auf die
Transportstrecken selbst, sondern auf das Gebiet "zwischen den Routen"
übermäßig. So sind die Straßen von Gusborn nach Langendorf und
Quickborn gar keine Transportroute. Dort hatte die BI 2004 einen
"Testlauf" angemeldet, der mit Verweis auf eine Ausweichroute des
Castortransports verboten wurde. Für diese Route gibt es allerdings keine
Genehmigung.
Die BI hofft, dass das OVG wegen der beim Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe laufenden Verfassungsbeschwerde zur Allgemeinverfügung 2003
eine ernsthaft Prüfung durchführt.
Zur Unterstützung einer regen Prozessteilnahme bietet die BI über das
Lüchower Büro (05841 4684) Vermittlung von Mitfahrmöglichkeiten an.
Francis Althoff 05843 986789
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