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Pressemitteilung, 3. April 2008
Endlich, endlich: PKK und KONGRA-GEL von der EU-Terrorliste
gestrichen
Der 7. Senat des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hat heute
die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Kurdische Nationalkongress
(KNK) und KONGRA-GEL von der EU-Terrorliste gestrichen. Begründet
wurde die Entscheidung u. a. damit, dass die EU die Aufnahme der
Organisationen nicht ausreichend begründet hätten.
Die PKK war im Mai 2002 und der aus ihr hervorgegangene KONGRA-GEL
im Jahre 2004 auf die Liste gesetzt worden, nachdem die Organisation
eine umfassende friedenspolitische Konzeption zur Lösung des
türkisch-kurdischen Konfliktes ausgearbeitet und den Willen, einen
Beitrag zum grundlegenden demokratischen Umbau der Türkei zu
leisten, bekundet hatte. Die Entscheidung zur Listung der
Organisationen bewirkte das genaue Gegenteil und versperrte alle
Wege zu einem Umdenken.
Es war überfällig, die beiden Organisationen von dieser
EU-Willkürliste zu streichen. Deshalb begrüßt Azadî die Entscheidung
des Europäischen Gerichtshof außerordentlich. Hiermit dürfte auch
die Praxis deutscher Ausländer- und Strafverfolgungsbehörden,
Gerichte und Staatsanwaltschaften ein Ende haben, die Strafverfahren
sowie Asyl- und Staatsbürgerschaftsersuche von Kurdinnen und Kurden
mit Verweis auf die EU-Terrorliste behandelt und abgewiesen haben.
Als nächster Schritt muss auch das vor 15 Jahren erlassene
PKK-Verbot fallen und mit ihm die Kriminalisierung der Kurden und
ihrer politischen Aktivitäten beendet werden.
Azadî ruft alle auf, sich in diesem Sinne zu engagieren und Druck
auf die politisch Verantwortlichen – wie den Bundesinnenminister –
zu machen. Immerhin hatte die (seinerzeitige) Bundesregierung die
EU-Listung von PKK, KNK und KONGRA-GEL mitzuverantworten.
Azadî e.V. Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland
Graf-Adolf-Str. 70a, 40210 Düsseldorf
Tel: 0211-8302908; e-mail: Azadi@t-online.de;
internet: http://www.nadir.org/azadi/
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