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Bundesanwaltschaft als Erfüllungsgehilfe Ankaras gegen türkische
Oppositionelle in Deutschland?
Am 5. Dezember 2007 ließ die Bundesanwaltschaft zahlreiche Objekte
in mehreren Bundesländern durchsuchen. Die Ermittlungen richteten
sich gegen mutmaßliche Mitglieder der Türkischen Kommunistischen
Partei / Marxisten Leninisten wegen Mitgliedschaft in einer
ausländischen terroristischen Vereinigung nach §129b StGB. Da die
TKP/ML in Deutschland nicht verboten ist und auch auf der
EU-Terrorliste nicht genannt wird, fragte die Fraktion DIE LINKE bei
der Bundesregierung nach. Zur Antwort der Regierung erklärt die
Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke:
Die Anhänger der TKP/ML in Deutschland beschränken sich nach Aussage
der Bundesregierung auf Spendensammlungen und propagandistische
Aktivitäten gegen die „faschistische Diktatur“ in der Türkei und die
„imperialistische Politik“ der USA. Dennoch sieht die
Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass innerhalb der Partei eine
terroristische Vereinigung existiert, die für Anschläge in der
Türkei verantwortlich sei.
Ihre Informationen über die TKP/ML hat das Bundeskriminalamt aus der
Türkei „im Wege des polizeilichen Informationsaustauschs erlangt“.
An der Zuverlässigkeit der vom Generalbundesanwalt genutzten
Erkenntnisse türkischer Sicherheitskräften bestehen nach Auskunft
der Bundesregierung „keine Zweifel“. Offenbar nimmt die
Bundesregierung billigend in Kauf, dass hierbei Erkenntnisse genutzt
werden, die unter Folter zustande kamen. Denn nach Auffassungen
deutscher Gerichte entsprechen Ermittlungsverfahren gegen politische
Oppositionelle in der Türkei nicht den Rechtsstandards der EU und
türkische Sicherheitskräfte nutzen nach Erkenntnissen von
Menschenrechtsorganisationen auch Folter zur Erzwingung von
Aussagen.
Die Bundesanwaltschaft macht sich mit ihrer Verfolgung türkischer
Kommunisten in der Bundesrepublik zum Erfüllungsgehilfen der
türkischen Regierung, die bekanntlich elementare Menschenrechte mit
Füßen tritt.
Wie bei der Einführung des §129b befürchtet, entscheiden allein
willkürliche Urteile der Bundesregierung und die Interessen ihrer
Partnerländer darüber, ob eine Oppositionsgruppierung als
Freiheitskämpfer oder Terroristen bewertet wird. Die Verfolgung
türkischer Linksoppositioneller in der Bundesrepublik muss sofort
beendet werden. Die Willkür- und Einschüchterungsparagraphen 129a
und b gehören abgeschafft.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN ist unter
www.ulla-jelpke.de zu lesen
--
Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030) 227-71253
Fax: (030) 227-76751
Mail: ulla.jelpke@bundestag.de
Web : http://www.ulla-jelpke.de
http://www.linksfraktion.de/
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