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Bundesanwaltschaft als Erfuellungsgehilfe Ankaras gegen tuerkische Oppositionelle in Deutschland?

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Bundesanwaltschaft als Erfüllungsgehilfe Ankaras gegen türkische Oppositionelle in Deutschland?

Am 5. Dezember 2007 ließ die Bundesanwaltschaft zahlreiche Objekte in mehreren Bundesländern durchsuchen. Die Ermittlungen richteten sich gegen mutmaßliche Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei / Marxisten Leninisten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §129b StGB. Da die TKP/ML in Deutschland nicht verboten ist und auch auf der
EU-Terrorliste nicht genannt wird, fragte die Fraktion DIE LINKE bei der Bundesregierung nach. Zur Antwort der Regierung erklärt die Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke:

Die Anhänger der TKP/ML in Deutschland beschränken sich nach Aussage der Bundesregierung auf Spendensammlungen und propagandistische Aktivitäten gegen die „faschistische Diktatur“ in der Türkei und die „imperialistische Politik“ der USA. Dennoch sieht die
Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass innerhalb der Partei eine terroristische Vereinigung existiert, die für Anschläge in der Türkei verantwortlich sei.

Ihre Informationen über die TKP/ML hat das Bundeskriminalamt aus der Türkei „im Wege des polizeilichen Informationsaustauschs erlangt“. An der Zuverlässigkeit der vom Generalbundesanwalt genutzten Erkenntnisse türkischer Sicherheitskräften bestehen nach Auskunft der Bundesregierung „keine Zweifel“. Offenbar nimmt die
Bundesregierung billigend in Kauf, dass hierbei Erkenntnisse genutzt werden, die unter Folter zustande kamen. Denn nach Auffassungen deutscher Gerichte entsprechen Ermittlungsverfahren gegen politische Oppositionelle in der Türkei nicht den Rechtsstandards der EU und türkische Sicherheitskräfte nutzen nach Erkenntnissen von
Menschenrechtsorganisationen auch Folter zur Erzwingung von Aussagen.

Die Bundesanwaltschaft macht sich mit ihrer Verfolgung türkischer Kommunisten in der Bundesrepublik zum Erfüllungsgehilfen der türkischen Regierung, die bekanntlich elementare Menschenrechte mit Füßen tritt.

Wie bei der Einführung des §129b befürchtet, entscheiden allein willkürliche Urteile der Bundesregierung und die Interessen ihrer Partnerländer darüber, ob eine Oppositionsgruppierung als
Freiheitskämpfer oder Terroristen bewertet wird. Die Verfolgung türkischer Linksoppositioneller in der Bundesrepublik muss sofort beendet werden. Die Willkür- und Einschüchterungsparagraphen 129a und b gehören abgeschafft.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN ist unter
www.ulla-jelpke.de zu lesen
--
Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: (030) 227-71253
Fax: (030) 227-76751
Mail: ulla.jelpke@bundestag.de

Web : http://www.ulla-jelpke.de

http://www.linksfraktion.de/

06.02.08    Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
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