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Atomkraftgegner sieht sich zum Staatsfeind gestempelt

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Ludwigsburger Kreiszeitung, 25.01.08

> Atomkraftgegner sieht sich zum Staatsfeind gestempelt

Die Polizei nimmt gesetzliche Hürden für die Speicherung
personenbezogener Daten nicht allzu ernst, meint das Büro des Landesbeauftragten für Datenschutz in einem Schreiben an einen betroffenen Atomkraftgegner aus Marbach. Werde ein Bürger erst einmal eines politisch motivierten Delikts verdächtigt, speichere der Staatsschutz "auch legale Verhaltensweisen relativ unbekümmert hinzu".

Am 4. Juli 2007 erhielt H. W. eine E-Mail an seine Geschäftsadresse: Er möge sich mit dem Fachbereich Kreispolizeiangelegenheiten im Ludwigsburger Landratsamt in Verbindung setzen. Am Telefon erfuhr W., dass er bei der Polizeidirektion Ludwigsburg als "Leiter" des Aktionsbündnisses Castor-Widerstand Neckarwestheim geführt werde und deshalb für die Anmeldung einer "öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel" zu sorgen habe, die vier Tage später stattfinden solle. Tatsächlich gehört W. zu den Protagonisten der Anti-Atomkraft-Bewegung im Kreis, tatsächlich lud die Internetseite des Aktionsbündnisses für den 8. Juli 2007 zum "Anti-AKW-Spaziergang" am Neckarwestheimer Meiler ein. Doch weder habe es sich dabei um eine Veranstaltung mit
Demonstrationscharakter gehandelt noch sei er "Leiter" des
"basisdemokratisch" organisierten Bündnisses, beteuert W.

Weil am fraglichen "Sonntagsspaziergang" laut W. schließlich dennoch acht Kernkraftgegner sowie vier Streifenwagen "teilnahmen", wird seither wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen ihn ermittelt. Doch nicht nur deshalb sieht W. sich "kriminalisiert". Zwar sei er vor einigen Jahren im Zusammenhang mit Castor-Blockaden in Neckarwestheim wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt worden, räumt er ein. Doch Straftaten habe er sich nie zuschulden kommen lassen: Mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden eingestellt, in einem zur Verhandlung gekommenen Fall wurde er freigesprochen. Dennoch, so W., spreche alles dafür, dass seine Daten "in der politischen Straftäterdatei" registriert seien.

Davon geht auch das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten Peter Zimmermann aus: W.s Name dürfte sich, heißt es im zitierten Schreiben, nach "Andeutungen, die uns gegeben wurden", in der Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität finden. Sie wird vom Staatsschutz beim Landeskriminalamt (LKA) geführt, erfasst die Daten von 29 000 Personen und wurde von Zimmermann mehrfach wegen "grundsätzlicher
datenschutzrechtlicher Mängel" kritisiert.

Dabei hält es Zimmermann, der sich zum Fall W. inhaltlich erst nach Vorlage einer Stellungnahme des Landeskriminalamts äußern will, generell durchaus für zulässig, dass die Polizei Erkenntnisse aus
Ermittlungsverfahren im Rahmen bestimmter Fristen speichert. Doch häufig, und dagegen verwahrt sich der Datenschutzbeauftragte in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht abermals, tauchten in der Datei auch Handlungen auf, die zwar politisch motiviert, aber in keiner Weise illegal seien, sondern im Gegenteil eine Wahrnehmung demokratischer Grundrechte.

W. kommt das bekannt vor: Als er 2001 beim Bundeskriminalamt Auskunft über seine dort gespeicherten Daten erbat, enthielt die Liste neben den besagten Ermittlungsverfahren auch Aufzeichnungen über seine Teilnahme an genehmigten Demonstrationen in Obrigheim, Philippsburg und
Neckarwestheim. Weshalb W. am 23. Juli 2007 wiederum um Datenauskunft ersuchte - und von der Kreispolizeibehörde inzwischen erfuhr, seine Personalien seien dort sogar nur im Zusammenhang mit der Anmeldung von Demonstrationen registriert gewesen.

Das Bundeskriminalamt beschied W.s Anfrage diesmal mit der Auskunft, Informationen über ihn fänden sich unter anderem in der Verbunddatei "Innere Sicherheit", das Landeskriminalamt teilte ihm Ende September 2007 mit, zwei bis dahin gespeicherte, jüngere Ermittlungsverfahren seien im Zuge "der laufenden Sachbearbeitung gelöscht" worden, "da ein weiter bestehender Tatverdacht nicht gegeben war". Mitteilungen darüber, ob und welche weiteren Daten der Staatsschutz über ihn weiterhin verfügbar hält, wurden W. mit dem pauschalen Hinweis verweigert, dass die Polizei von ihrer Auskunftspflicht entbunden sei, sofern dies die Erfüllung ihrer Aufgaben gebiete.

Der Landesdatenschutzbeauftragte hat 2007 parallele Fälle aufgelistet - und dahingehend kommentiert, das LKA offenbare diesbezüglich "ein erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat". Für W. liegen die Motive des Staatsschutzes dabei auf der Hand: "Atomkraftgegner sollen zu Staatsfeinden erklärt werden."
Steffen Pross

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27.01.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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