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Komitee für Grundrechte und Demokratie
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Köln/Bern, 16. Januar 2008
Presseinformation
Protest gegen den Europäischen Polizeikongress
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ruft zur Demonstration gegen
den 11. Europäischen Polizeikongress am 29. Januar 2008 in Berlin auf!
Wir begründen dies im folgenden unter den Aspekten "Was ist der
«Europäische Polizeikongress»?" und "Warum braucht es die Einmischung
der Bürgerinnen und Bürger?"
Was ist der «Europäische Polizeikongress»?
Der Europäische Polizeikongress ist eine private Veranstaltung, die so
tut als finde sie im öffentlichen Interesse statt. Veranstaltet wird
sie vom «Behörden-Spiegel», einer monat-lichen privaten Zeitung, die
sich als «Leitmedium für den öffentlichen Dienst» versteht. Die
Zeitung, die in der Tat im öffentlichen Dienst große Verbreitung hat,
glänzt insbesondere durch Informationen und Beilagen für das
Beschaffungswesen. Sie bildet damit ein Verbin-dungsglied für die
Industrie insbesondere für die informationstechnische und die Sicherheitsindustrie.
Neben dem Polizeikongress führt der Behörden-Spiegel
auch die jährliche Ber-liner Sicherheitskonferenz und einen ebenfalls
jährlichen Kongress zum Katastrophenschutz durch.
Der Europäische Polizeikongress ist zum einen eine Gelegenheit für die
Industrie, ihre Pro-dukte bei den anwesenden Repräsentanten der
Innenpolitik und der Polizei unterzubringen. Der Kreis der Aussteller
und Sponsoren dieser Messe reichen von EADS über SAP, Siemens und IBM
bis zu Giesecke & Devrient und zur Bundesdruckerei. Diese Firmen
gehören schon heute zu den Lieferanten des Sicherheitssektors. Sie sind
mitverantwortlich für den neuen technologischen Schub, den der Sektor
der Inneren Sicherheit in den vergangenen Jahren er-lebt hat: von der
Videoüberwachung über die Biometrie und die Gesichtserkennung bis hin
zum Digitalfunk und zu Methoden der elektronischen Datenauswertung und
des Data Mining. Auch an den diversen «Panels» dieses Kongresses sind
nicht etwa nur PolitikerInnen und Po-lizisten, sondern durchgängig auch
VertreterInnen der Industrie beteiligt. Der Europäische Polizeikongress
ist damit Ausdruck des sich entwickelnden polizeilich-industriellen
Komplexes.
Der Europäische Polizeikongress ist zum andern eine politische
Veranstaltung, an der Regierungen und Polizeien ihre Vorstellungen über
das polizeiliche Europa zum Besten geben, ohne dass ihnen die davon
Betroffenen ins Wort fallen. Der Kongress will eine «internationale
Plattform für die Führungsebene der europäischen Polizeien», ein
«Treffpunkt politischer und polizeilicher Entscheidungsträger» sein, an
dem «Innenminister, Justizminis-ter, Europaabgeordnete,
Staatssekretäre, Behördenleiter, Polizei- und Grenzschutzbehörden aus
über 60 Nationen» teilnehmen. Für das «Fachpublikum» aus «Behörden,
Polizei, Militär und Botschaften» ist die Teilnahme kostenlos. Alle
anderen müssten 1185 Euro plus zusätzli-che Gebühren berappen, um sich
in die Diskussion darüber einmischen zu können, wie die Polizei in der
EU und in den Mitgliedstaaten ausgestaltet sein soll, welche Befugnisse
und welche technischen Möglichkeiten sie haben soll, wie die
Zuständigkeiten in dieser «europäi-schen Sicherheitsarchitektur»
verteilt werden sollen etc. Die Veranstalter des Kongresses versprechen
sich darüber hinaus ein großes Medieninteresse anders
ausgedrückt: Sie erwarten, dass die Medien einmal mehr als Lautsprecher
für ihre Forderungen nach noch mehr Kontrol-le und Überwachung und nach
noch dichteren Grenzen fungieren.
Warum braucht es die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger?
Schon ein kurzer Blick auf die Traktandenliste der Innen- und
Justizpolitik der EU belegt, dass es hier längst nicht mehr um einen
Nebenschauplatz geht. Wesentliche Fragen der poli-zeilichen Entwicklung
werden auf europäischer Ebene entschieden und müssen in den Mitgliedstaaten
umgesetzt werden:
- Abschottung der Grenzen tödlich für Flüchtlinge und
ImmigrantInnen: Die restrikti-ve Asyl- und Migrationspolitik bildet
seit Beginn der 90er Jahre, seit dem Schengener Übereinkommen von 1990,
den Kern der EU-Innenpolitik. Die strikte Überwachung der Außengrenzen
ist die polizeiliche Seite der Asyl- und Einwanderungsverhinde-rung.
Sie ist der Grund dafür, dass jährlich Hunderte von Menschen ihr Leben
bei dem Versuch verlieren, in der EU Schutz oder eine würdige
Lebensperspektive zu finden. 2005 hat die EU-Grenzschutzagentur in
Warschau ihren Betrieb aufgenommen, die seitdem diverse «Projekte» zum
besseren Schutz dieser Grenzen durchführt. Im Som-mer 2007 hat die EU
zusätzlich die Aufstellung schneller Eingreifteams beschlossen, die
sich aus den nationalen Grenzpolizeien rekrutieren und bei ihrem
Einsatz auch exekutive Befugnisse wahrnehmen sollen. Demnächst dürften
dann auch deutsche BundespolizistInnen im Mittelmeer oder vor den
Kanarischen Inseln patrouillieren.
- Informationssysteme die elektronische Seite der Festung Europa:
Das Schengener Informationssystem wurde bei seinem Aufbau in den 90er
Jahren als «Fahndungssys-tem» angepriesen. Tatsächlich machten seit der
Inbetriebnahme 1995 Daten von mit Haftbefehl gesuchten Leuten nur einen
kleinen Bruchteil (zwischen einem und zwei Prozent) der gespeicherten
Personen aus. Der Anteil der Personen, die an den Grenzen
zurückgewiesen werden sollten, lag dagegen kontinuierlich über 80
Prozent. Im kom-menden Jahr soll das SIS 2, das Schengener
Informationssystem der zweiten Genera-tion, ans Netz gehen. Es wird
auch digitalisierte Fingerabdrücke und Fotos, biometri-sche Daten also,
enthalten. Dasselbe gilt für das auf derselben technischen Plattform
betriebene Visa-Informationssystem, das spätestens nach fünf Jahren
Daten über 100 Millionen Personen enthalten wird. Darin erfasst werden
alle Personen, die ein Visum für die EU beantragen unabhängig davon,
ob sie es auch erhalten. Bereits seit 2003 in Betrieb ist Eurodac, das
System, in dem die Fingerabdrücke aller Personen gespei-chert werden,
die in der EU um Asyl ersuchen. Das EU-Polizeiamt Europol verfügt nicht
nur über eine große Indexdatei sondern vor allem über «Arbeitsdateien
zu Ana-lysezwecken». In diesen Dateien können Verurteilte, Verdächtige
und potenziell Ver-dächtige, ZeugInnen und potenzielle ZeugInnen sowie
Hinweisgeber, Kontakt- und andere Personen gespeichert werden anders
ausgedrückt: alle Personen, die Europol für das jeweilige
Analyseprojekt für interessant hält.
- Freier Datenmarkt das Prinzip der Verfügbarkeit: Auf diesen
Grundsatz einigte sich der EU-Ministerrat Ende 2004 im Haager Programm,
dem Fünfjahresplan der EU für die Innen- und Justizpolitik. Danach
sollen sich die Polizeien der Mitgliedstaaten ge-genseitig Zugang zu
allen Daten eröffnen, die in ihren Informationssystemen zur Ver-fügung
stehen. Den rechtlichen Einstieg in diesen einheitlichen Binnenmarkt
für Poli-zeidaten nimmt die EU mit DNA-Profilen und Fingerabdrücken. So
sieht es der Ver-trag von Prüm vor, den im Juli 2005 zunächst sieben
Mitgliedstaaten unterzeichneten und der derzeit in EU-Recht überführt
wird.
- DemonstrantInnen und Fußballfans als europäisches Feinbild? Nicht
erst die Fußball-WM 2006 und der Protest gegen den G8-Gipfel in
Heiligendamm haben gezeigt, dass solche Großanlässe der EU
grundsätzlich als Gefahr gelten. Sie sind der Anlass dafür, die
Kontrollen an den Binnengrenzen wieder einzuführen, die seit dem
Schengener Abkommen angeblich aufgehoben sind. Für den Umgang mit Demos
und Sportanläs-sen hat die EU Handbücher und Leitfäden aufgestellt.
Darin vorgesehen ist nicht nur der Austausch von Verbindungsbeamten und
«Szenekennern», sondern auch der Aus-tausch von Personendaten. Um als
gefährlich eingestuft und der Polizei des jeweiligen Gastlandes
gemeldet zu werden, muss die betreffende Person nicht wegen einer
Straf-tat verurteilt sein. Es reicht, zufällig in eine
Personenkontrolle zu geraten und danach in der jeweiligen nationalen
Polizeidatei zu landen.
- Vorratsdatenspeicherung oder: wenn alle Daten zu Polizeidaten
werden: Der Bun-destag hat kürzlich ein Gesetz beschlossen, mit dem er
die Richtlinie der EU zur so genannten Vorratsdatenspeicherung
umsetzte. Die Telekommunikationsfirmen müssen danach Verbindungsdaten,
die beim Telefonieren oder beim E-Mail-Verkehr notwen-digerweise
anfallen, ein halbes Jahr speichern für den Zugriff von
Polizeibehörden und Geheimdiensten. Im November letzten Jahres hat die
EU-Kommission den Ent-wurf eines Rahmenbeschlusses vorgelegt, wonach
Fluggesellschaften verpflichtet werden, ihre Passagierdaten an neu zu
schaffende Zentralstellen der Polizeien zu mel-den. Dort sollen sie
dreizehn Jahre gespeichert werden zum Zwecke der «Bekämp-fung» von
Terrorismus und organisierter Kriminalität. Das sind nur zwei Beispiele
da-für, wie Daten, die für völlig andere Zwecke bestimmt werden, zu
Polizeidaten wer-den.
- Terrorismusbekämpfung gegen eine nochmalige Erweiterung des §129
a und b des Strafgesetzbuchs: Im Jahre 2002 beschloss der EUMinisterrat
seine gemeinsame Ter-rorismusdefinition und machte damit
Strafbestimmungen über «terroristische Vereini-gungen» für alle
Mitgliedstaaten verbindlich. Die Erfahrung mit den deutschen Paragrafen
129a und b zeigen, dass die Zahl der Verurteilungen zwar sehr
niedrig bleibt, aber eine Ausforschung ganzer Bevölkerungsgruppen und
vielfältige Zwangsmaß-nahmen möglich werden eine Bestrafung ohne
Urteil. Jetzt will die EU-Kommission den Rahmenbeschluss von 2002
erweitern um ein Delikt der «öffentlichen Aufforde-rung zu
terroristischen Straftaten». Für die Strafbarkeit soll dabei irrelevant
sein, ob «terroristische Straftaten unmittelbar befürwortet werden.»
Wenn der Ministerrat diesem Entwurf folgt und daran gibt es kaum
Zweifel , werden einmal mehr Meinungen kriminalisiert.
- Europäischer Staat neoliberal und autoritär: Das Staatsgebilde
EU stützt sich nicht nur auf einen ungebremsten Binnenmarkt. Der
Lissabonner Vertrag, den die EU-Regierungsspitzen im vergangenen Jahr
unterzeichnet haben, sieht wie der am franzö-sischen und
niederländischen Referendum gescheiterte Verfassungsvertrag eine militarisierte
Außenpolitik und einen konsequenten Ausbau der inneren
«Sicherheitsarchi-tektur» vor. Dass das Europäische Parlament nun ein
paar Mitbestimmungsrechte mehr erhält, ändert nichts an dem
grundsätzlich neoliberalen und autoritären Charakter dieses
Staatsgebildes.
Der Europäische Polizeikongress ist keine bloße private Veranstaltung
und findet auch nicht im öffentlichen Interesse statt. Er ist eine
Demonstration der Macht. Er ist eine Werbeveran-staltung für die
zunehmende Einschränkung der Grund- und Menschenrechte aller BürgerInnen.
Deshalb rufen wir zum Protest gegen den Europäischen
Polizeikongress und zugleich gegen die schon lange ausufernde
Entwicklung der Überwachung und Datensammlung auf.
gez. Heiner Busch (Geschäftsführender Vorstand)
Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln
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