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Pressemitteilung
Köln, den 4. Januar 2008
*„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art.1 Satz 1 Grundgesetz).*
Von Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof wird die Würde verletzt
Die Schlagzeile pünktlich zum Neuen Jahr lautet: „Beugehaft für
Mohnhaupt, Klar und Folkerts.“ Der Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs habe dem Ersuchen der Bundesanwaltschaft
stattgegeben. Die ehemaligen RAF Mitglieder, zwischenzeitlich auf
freiem Fuß, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und der noch inhaftierte
Christian Klar sollen mit einer bis zu einem halben Jahr möglichen Haft
dazu „gebeugt“ werden, im Fall der noch nicht ermittelten Person
auszusagen, die im April 1977 den finalen Todesschuss auf den damaligen
Bundesanwalt Siegfried Buback abgegeben haben soll. Bisher haben die
drei die Aussage verweigert. Nun sollen sie dazu gezwungen werden.
Generell kann bezweifelt werden, dass die pauschale Norm von § 70 Abs.
2 StPO, die der „Erzwingung des Zeugnisses“ durch die Anordnung von
Haft mit den Grund- und Menschenrechten übereinstimmt. Im gegebenen
Fall sind die Aktivitäten der Bundesanwaltschaft und das Nachgeben des
Ermittlungsrichters beim BGH ein klarer und eindeutiger Verstoß gegen
den ersten Hauptsatz des Grundgesetzes, der alle weiteren Bestimmungen
leiten soll: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Über dreißig Jahre nach der Tat, in denen auch die Bundesanwaltschaft
die Zügel ihrer Ermittlungen schleifen ließ, kann durch keine
Zwangsmaßnahme ein Mensch gerettet, können keine zukünftigen
Gefährdungen vermindert, kann der tatsächliche Hergang des tödlichen
Attentats auf den seinerzeitigen Bundesanwalt nicht mehr
„wahrheitsgemäß“ rekonstruiert werden. Unter dem Schein, dem
„Rechtsstaat“ zu dienen, sollen vielmehr drei Menschen, wie immer sie
gefehlt haben mögen, zu einer Aussage gezwungen werden. Indem sie bis
zu einem halben Jahr ihrer Freiheit beraubt werden. Wie immer die
Haftbedingungen geartet sein werden, sie sind darauf angelegt, die
Integrität von drei Menschen zu verletzen. Sie sind zusätzlich auf
erzwungene Wahrheitsbehauptung angelegt. Sie kommen einem Prozess der
Folterung nahe. Davon nicht zu reden, dass auf diese Weise sich
Wahrheit nie und nimmer erzwingen lässt. Das ist ein Widerspruch in
sich selbst. So betrachtet zeigt die Bundesanwaltschaft und zeigte der
BGH, so er über den Ermittlungsrichter hinaus folgen sollte, die
notorische Unfähigkeit zum Lernen und zum Abschied von der inneren
Feinderklärung. Beide machten das Verhängnis der 1970er Jahre aus.
Mögen die Bürgerinnen und Bürger mehr gelernt haben. Wir rufen dazu
auf, dass sich jede und jeder mit einem einfachen, auf der Basisnorm
des Grundgesetzes ruhenden Protestschreiben an die zuständigen
Behörden, nicht zuletzt den Deutschen Bundestag und seine Mitglieder
wende. Demonstrationen an geeigneten Orten und zu gegebenen Zeitpunkten
werden vorzubereiten sein.
Wolf-Dieter Narr
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