Nadeshda
Forum: cl.politik.repression
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>

Azadi und Yek-kom:

## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

wir senden Ihnen/Euch die gemeinsam von Azadî und Yek-kom zum 14. Jahrestag des Pkk-Verbots an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtete Eingabe, die vom Republikanischen Anwälte- und
Anwältinnenverein und der Internationalen Liga für Menschenrechte unterstützt wurde.

Mit vielen Grüßen
Monika Morres

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Azadi - Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

YEK-KOM - Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V.

Zum 14. Jahrestag des PKK-Verbots: Nur in der politischen Auseinandersetzung und im Dialog liegt die Lösung von Konflikten

Am 26. November 1993 verhängte der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther ein Betätigungsverbot über die Arbeiterpartei Kurdistans und andere in Deutschland aktive Organisationen des kurdischen Bevölkerungsteils. Als Verbotsgründe wurden die “Anschlagswellen” 1992 und 1993 sowie “innerparteiliche gewaltsame Auseinandersetzungen” angeführt. Weiter hieß es in der Verbotsverfügung: “Die PKK/ERNK richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. […] Die von Anhängern/Sympathisanten der PKK/ ERNK begangenen Straftaten in Deutschland und der Türkei mit dem Ziel, einen Teil des türkischen Staatsgebietes in einen noch zu gründenden kurdischen Staat zu überführen, erfüllen diese Voraussetzungen. Die Straftaten stören das friedliche Zusammenleben zwischen Kurden und Türken sowohl in der Türkei als auch in Deutschland.” sowie “Die politische Agitation der PKK und ihr nahe stehender Organisationen hat zwischenzeitlich ein außenpolitisch nicht mehr vertretbares Ausmaß erreicht. [...] Diese Aktivitäten schädigen bereits heute Deutschlands Ansehen in der Türkei und die bilateralen Beziehungen erheblich.” Zur näheren Erläuterung dieser Verbotsmotivation wurde ausgeführt: “Eine weitere Duldung der PKK-Aktivitäten in Deutschland würde diese deutsche Außenpolitik unglaubwürdig machen und das Vertrauen eines wichtigen Bündnispartners, auf das Wert gelegt wird, untergraben.” Doch hatte die PKK bereits im Frühjahr 1993 einen ersten einseitigen Waffenstillstand erklärt, um Verhandlungen mit der Gegenseite zu ermöglichen - in einem seit 1984 andauernden Guerillakrieg gegen die türkische Armee, in dem sie die Unterstützung eines großen Teils der kurdischen Bevölkerung gewonnen hatte.

Weitere einseitige Waffenstillstände waren gefolgt, die von der türkischen Regierung bis heute unbeantwortet blieben und in keiner Weise honoriert wurden. Den fünften hat die kurdische Bewegung am 1. Oktober 2006 verkündet.

Zwar hatte der damalige und heutige türkische Premierminister Tayyip Erdogan daraufhin erstmalig erklärt, dass sich auch die türkischen Sicherheitskräfte an den Waffenstillstand halten würden, doch zeigten die intensivierten Angriffe durch Armee und Gendarmerie, wie ohnmächtig die Regierung gegenüber dem Militär war und ist. Dies machte auch die Reaktion des Generalstabschefs Yasar Büyükanit deutlich, der Erdogan umgehend widersprach: die Streitkräfte würden ihren “Kampf gegen den Terror” so lange fortsetzen, “bis es keinen einzigen bewaffneten Terroristen mehr gibt.”

Bei seinem Frankreichbesuch am 2./3. 11. 2006, erklärte der irakische Präsident Jelal Talabanî, der von den kurdischen
Volksverteidigungskräften (HPG) erklärte Waffenstillstand entspreche auch den Wünschen des Irak: “Wenn jetzt auch noch eine Amnestie erlassen wird, wird dieses Problem vollständig gelöst werden”. Gelöst ist allerdings bis zum heutigen Tage nichts.

Stattdessen installierten die Protagonisten militärischer Lösungen im selben Jahr eine Anti-PKKKoordination, der hochrangige Militärs aus der Türkei, der USA und dem Irak angehörten und die gemeinsam Strategien im Kampf gegen den Terrorismus entwickeln wollten. Kommentatoren türkischer Zeitungen vermuteten, dass der von den USA in das Gremium berufene Ex-General und ehemalige NATOOberkommandierende in Europa, Ralph Ralston, die Aufgabe übernehmen sollte, zumindest indirekt in Verhandlungen mit dem KONGRA-GEL oder der HPG
(Volksverteidigungskräfte) einzutreten. Auch wenn dies nicht der Wirklichkeit entsprechen sollte, so war doch der in der türkischen Bevölkerung dadurch entstandene Eindruck offensichtlich beabsichtigt. Im Mai 2007, neun Monaten nach Gründung der Koordination, hatte die türkische Regierung den von ihr ernannten Sonderkoordinator, Ex-General Edip Baser, des Amtes enthoben und an dessen Stelle Rafet Akgünay eingesetzt, einen stellvertretenden Staatssekretär im Außenministerium.

Nach den Wahlen im Juli 2007, konnte nicht nur eine erstarkte AKP ins Parlament einziehen, sondern erstmals seit den 1990er Jahren auch wieder kurdische Politikerinnen und Politiker in Fraktionsstärke. Es folgte – zum Missfallen der türkischen Militärs - die Wahl des bisherigen Außenministers Abdullah Gül ins Amt des Präsidenten der Türkei. Ob sich die Hoffnungen der kurdischen Bevölkerung auf ein “Tauwetter” in den türkisch-kurdischen Beziehungen erfüllen werden, bleibt abzuwarten. Die politische Verfolgung von Mitgliedern, Funktionären oder Unterstützern der DTP geht derweil unvermindert weiter. Hunderttausende Soldaten sind an der türkischen Grenze zum Nordirak postiert. Es droht ein Militäreinmarsch in die südkurdische Autonomieregion. Die türkische Regierung plant gar, die Grenze zum Nordirak mit einer 470 Kilometer langen Mauer zu befestigen, für die der Staat 2,3 Milliarden USDollar aufzubringen gedenkt. Der Iran, der mit der Türkei eng zusammenarbeitet, hat bereits mit der
Grenzbetonierung begonnen, um das Eindringen von Kämpfern der PJAK (Partei für ein freies Leben) auf das Territorium Ostkurdistans (Nordiran) zu verhindern.

Parallel zu dieser Entwicklung dauern das PKK-Verbot und die Verfolgung der kurdischen Organisationen in Deutschland an. Ohne Rücksicht auf vollzogene Veränderungen wurde das Verbot nahtlos auf KADEK und den KONGRA-GEL ausgeweitet. Die Auswirkungen dieser undemokratischen, repressiven und auf Ausgrenzung gerichteten Praxis gegen Kurdinnen und Kurden zeigen sich in sehr verschiedenen Formen. So schafft die Bundesanwaltschaft (BAW) als eine maßgebliche Behörde der
Strafverfolgung immer neue Straftatbestände, mit denen sie das Fortbestehen einer “kriminellen Vereinigung” zu begründen versucht.

Langjährige politische Kontakte wurden und werden durch die Kriminalisierung abgeschnitten, Kontaktpersonen vor Gericht gestellt und kurdische Politikerinnen und Politiker wegen “Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung” (§ 129 StGB) zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einige von ihnen waren gerade wegen ihres politischen Einsatzes für die kurdische Frage bereits viele Jahre in der Türkei inhaftiert und schweren Folterungen ausgesetzt.

Auch führende Mitglieder zugelassener und in Vereinsregistern eingetragene kurdische Organisationen wie YEK-KOM (Dachverband kurdischer Vereine in Deutschland) oder HEYVA SOR (Kurdischer Roter Halbmond) wurden aufgrund ihrer Tätigkeit strafrechtlich verfolgt. Wegen ihres symbolischen Solidaritätsbekenntnisses “Auch ich bin PKK” sind seit 2001 Tausende einfacher Mitglieder kurdischer Vereine wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz mit Verfahren überzogen und zu teils hohen Geldstrafen verurteilt worden.

Zahlreichen Kurdinnen und Kurden wird die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit verweigert oder wieder entzogen, weil sie in kurdischen Vereinen für ihre politischen und kulturellen Belange gearbeitet haben oder sich dort aktiv einsetzen. Die Behörden begründen ihre Entscheidungen mit der Behauptung, dass YEK-KOM als Dachverband der kurdischen Vereine der legale Arm der PKK sei. Und weil sowohl die PKK als auch die aus ihr hervorgegangenen Organisationen KADEK und KONGRA-GEL auf der “EU-Liste terroristischer Organisationen” verzeichnet und das in Deutschland existierende Verbot auf diese Gruppen ausgeweitet worden sei, müssten die Aktivitäten in kurdischen Vereinen strafrechtlich geahndet werden. Das führte in den vergangenen Monaten zu einer Reihe von bundesweit durchgeführten Großrazzien in Vereinen sowie Geschäftsräumen und Privatwohnungen, in deren Folge etliche Personen festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt worden sind. Darüber hinaus beschlagnahmte die Polizei zahlreiche Unterlagen, CDs, Bücher, Zeitschriften, PCs, Mobiltelefone oder Plakate mit dem Konterfei Öcalans.

Wegen ihrer politischen Aktivitäten im Rahmen der kurdischen Demokratiebewegung, die in der Türkei unter hoher Strafe stehen und deshalb zur Begründung ihrer Asylanträge in Deutschland angeführt wurden, wird kurdischen Flüchtlingen der Asylstatus verweigert.

Das trifft auch Kurdinnen und Kurden, die wegen drohender oder teilweise schon erlittener Haft nach Deutschland fliehen mussten.

Dramatisch angestiegen ist die Zahl derjenigen, deren einstige Asylanerkennung widerrufen wird, weil sich die politische Entwicklung in der Türkei angeblich “deutlich beruhigt” habe, zahlreiche Reformen durchgeführt worden seien und “inzwischen” die “Nulltoleranzgrenze gegenüber der Anwendung von Folter” gelte.

Dies mache eine Rückkehr in die Türkei nahezu gefahrlos. Die Wirklichkeit wird hierbei von den Behörden konsequent ignoriert oder schön geschrieben.

Besonders perfide ist, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in den Widerrufsbescheiden die Fluchtgründe heranzieht, die einst bei Schutzsuchenden zur Asylanerkennung in Deutschland geführt haben. Jetzt wird betont, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden zu Recht Unterstützungshandlungen für die PKK als eine strafrechtlich zu ahndende „Aktivität einer illegalen Organisation“ verfolge. Diese die Türkei stützende Sichtweise rechtfertigt deren Vorgehen gegen Kurdinnen und Kurden und macht in Deutschland aus anerkannten Flüchtlingen Gefährder der inneren Sicherheit.

Wie im Jahr zuvor, so hat es auch in den zurückliegenden Monaten eine Reihe von Fällen gegeben, in denen Kurdinnen und Kurden aufgrund von Haftbefehlen aus der Türkei in Auslieferungshaft genommen und erst nach erwirkten Gerichtsbeschlüssen wegen der Unhaltbarkeit der türkischen Vorwürfe wieder freigelassen worden sind. Dennoch wird sich die Türkei weiterhin ermutigt sehen, mit Hilfe internationaler Haftbefehle an im Exil lebende und aktive Oppositionelle heranzukommen. Der kurdische Volkskongress KONGRA-GEL wurde – wie zuvor PKK und KADEK - auf Betreiben der Vereinigten Staaten in die “Europäische Terrorliste” aufgenommen, obwohl er sich programmatisch, statuarisch, in Struktur und Praxis grundlegend von der PKK unterscheidet. Die Verfolgung geht weiter, obwohl die kurdischen Organisationen schon seit Jahren keinen Kampf mehr um Eigenstaatlichkeit führen. Angestrebt werden die Demokratisierung der kurdischen wie der türkischen Gesellschaft und die freie Selbstbestimmung aller Menschen in der Türkei und im Mittleren Osten. Dennoch kommt der im November 2006 vorgelegte und rund 700 Seiten umfassende Zweite “Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung” im Kapitel “Extremismus und politische Kriminalität ausländischer Gruppen in Deutschland” zu dem Schluss, dass die PKK nach wie vor “über die Fähigkeit” verfüge, “aus dem Stand heraus Aktionen von erheblicher Militanz zu organisieren”. Deshalb bleibe sie “auch in Zukunft ein potenzieller Faktor im Bereich der politisch motivierten Gewalt.” Im Klartext: Gleichgültig, was geschieht, das Verbot bleibt.

Es bleibt die Frage, wie lange dieser Anachronismus eigentlich noch andauern wird. Wenn sich eine starke und von der Bevölkerung getragene Bewegung wie der KONGRA-GEL diesen hohen Zielen zur Lösung der kurdischen Frage verschrieben hat, sie programmatisch und in der Praxis unter großen Opfern zu erreichen versucht und wenn die deutsche Regierung diese Bestrebungen gutheißt, dann muss sie das PKK-Verbot in Deutschland aufheben und sich politisch mit den Hintergründen nicht nur dieses Konflikts auseinandersetzen.

Doch hat der Primat der Politik derzeit offenbar keine Konjunktur, zeichnen sich Regierungsmitglieder in den letzten Monaten eher dadurch aus, die innenpolitische Stimmung mit immer neuen, repressiven und teilweise eindeutig verfassungswidrigen Vorschlägen zur
„Terrorismusbekämpfung“ aufzuheizen: von heimlichen OnlineDurchsuchungen, verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung,

Bundeswehreinsätzen im Innern, der Einführung einer pauschalen Konvertitendatei, der Ausweitung des Ausforschungsparagrafen 129 StGB, Haftstrafen für die Ausbildung in einem „Terrorcamp“ bis zum Abschuss „terrorverdächtiger“ Passagiermaschinen reicht der Katalog der Grundrechtsanschläge. Hierbei geraten insbesondere Flüchtlinge und Migrant(inn)en unter den Generalverdacht des „Terrorismus“. Sie werden als Bedrohung für die so genannte innere Sicherheit erklärt, der nach Auffassung der innenpolitischen Hardliner nur mit einer weiter verschärften Abschottung begegnet werden könne.

Gerade vor dem Hintergrund dieser Angriffe auf die Grund- und Freiheitsrechte, fordern wir ein Ende der Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden und die Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK. Es ist Zeit, den Weg des Dialogs und der politischen Auseinandersetzung zu beschreiten, um einer Lösung der Probleme näher zu kommen.


Adresse: RECHTHILFEFONDS AZADI e.V., Graf-Adolf-Str. 70A, 40210 Düsseldorf; Tel: 0211-8302908
E-mail: Azadi@t-online.de; internet: http://www.nadir.org/azadi/

YEK-KOM e.V., Graf-Adolf-Str. 70A, 40210 Düsseldorf; Tel: 0211-1711451 E-mail: yekkom@gmx.net; internet: http://www.yekkom.com/

27.11.07    Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>
Forum: cl.politik.repression