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## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
wir senden Ihnen/Euch die gemeinsam von Azadî und Yek-kom zum 14.
Jahrestag des Pkk-Verbots an den Petitionsausschuss des Bundestages
gerichtete Eingabe, die vom Republikanischen Anwälte- und
Anwältinnenverein und der Internationalen Liga für Menschenrechte
unterstützt wurde.
Mit vielen Grüßen
Monika Morres
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Azadi - Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.
YEK-KOM - Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V.
Zum 14. Jahrestag des PKK-Verbots: Nur in der politischen
Auseinandersetzung und im Dialog liegt die Lösung von Konflikten
Am 26. November 1993 verhängte der damalige Bundesinnenminister Manfred
Kanther ein Betätigungsverbot über die Arbeiterpartei Kurdistans und
andere in Deutschland aktive Organisationen des kurdischen
Bevölkerungsteils. Als Verbotsgründe wurden die “Anschlagswellen” 1992
und 1993 sowie “innerparteiliche gewaltsame Auseinandersetzungen”
angeführt. Weiter hieß es in der Verbotsverfügung: “Die PKK/ERNK
richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. […] Die von
Anhängern/Sympathisanten der PKK/ ERNK begangenen Straftaten in
Deutschland und der Türkei mit dem Ziel, einen Teil des türkischen
Staatsgebietes in einen noch zu gründenden kurdischen Staat zu
überführen, erfüllen diese Voraussetzungen. Die Straftaten stören das
friedliche Zusammenleben zwischen Kurden und Türken sowohl in der
Türkei als auch in Deutschland.” sowie “Die politische Agitation der
PKK und ihr nahe stehender Organisationen hat zwischenzeitlich ein
außenpolitisch nicht mehr vertretbares Ausmaß erreicht. [...] Diese
Aktivitäten schädigen bereits heute Deutschlands Ansehen in der Türkei
und die bilateralen Beziehungen erheblich.” Zur näheren Erläuterung
dieser Verbotsmotivation wurde ausgeführt: “Eine weitere Duldung der
PKK-Aktivitäten in Deutschland würde diese deutsche Außenpolitik
unglaubwürdig machen und das Vertrauen eines wichtigen Bündnispartners,
auf das Wert gelegt wird, untergraben.” Doch hatte die PKK bereits im
Frühjahr 1993 einen ersten einseitigen Waffenstillstand erklärt, um
Verhandlungen mit der Gegenseite zu ermöglichen - in einem seit 1984
andauernden Guerillakrieg gegen die türkische Armee, in dem sie die
Unterstützung eines großen Teils der kurdischen Bevölkerung gewonnen
hatte.
Weitere einseitige Waffenstillstände waren gefolgt, die von der
türkischen Regierung bis heute unbeantwortet blieben und in keiner
Weise honoriert wurden. Den fünften hat die kurdische Bewegung am 1.
Oktober 2006 verkündet.
Zwar hatte der damalige und heutige türkische Premierminister Tayyip
Erdogan daraufhin erstmalig erklärt, dass sich auch die türkischen
Sicherheitskräfte an den Waffenstillstand halten würden, doch zeigten
die intensivierten Angriffe durch Armee und Gendarmerie, wie ohnmächtig
die Regierung gegenüber dem Militär war und ist. Dies machte auch die
Reaktion des Generalstabschefs Yasar Büyükanit deutlich, der Erdogan
umgehend widersprach: die Streitkräfte würden ihren “Kampf gegen den
Terror” so lange fortsetzen, “bis es keinen einzigen bewaffneten
Terroristen mehr gibt.”
Bei seinem Frankreichbesuch am 2./3. 11. 2006, erklärte der irakische
Präsident Jelal Talabanî, der von den kurdischen
Volksverteidigungskräften (HPG) erklärte Waffenstillstand entspreche
auch den Wünschen des Irak: “Wenn jetzt auch noch eine Amnestie
erlassen wird, wird dieses Problem vollständig gelöst werden”. Gelöst
ist allerdings bis zum heutigen Tage nichts.
Stattdessen installierten die Protagonisten militärischer Lösungen im
selben Jahr eine Anti-PKKKoordination, der hochrangige Militärs aus der
Türkei, der USA und dem Irak angehörten und die gemeinsam Strategien im
Kampf gegen den Terrorismus entwickeln wollten. Kommentatoren
türkischer Zeitungen vermuteten, dass der von den USA in das Gremium
berufene Ex-General und ehemalige NATOOberkommandierende in Europa,
Ralph Ralston, die Aufgabe übernehmen sollte, zumindest indirekt in
Verhandlungen mit dem KONGRA-GEL oder der HPG
(Volksverteidigungskräfte) einzutreten. Auch wenn dies nicht der
Wirklichkeit entsprechen sollte, so war doch der in der türkischen
Bevölkerung dadurch entstandene Eindruck offensichtlich beabsichtigt.
Im Mai 2007, neun Monaten nach Gründung der Koordination, hatte die
türkische Regierung den von ihr ernannten Sonderkoordinator, Ex-General
Edip Baser, des Amtes enthoben und an dessen Stelle Rafet Akgünay
eingesetzt, einen stellvertretenden Staatssekretär im Außenministerium.
Nach den Wahlen im Juli 2007, konnte nicht nur eine erstarkte AKP ins
Parlament einziehen, sondern erstmals seit den 1990er Jahren auch
wieder kurdische Politikerinnen und Politiker in Fraktionsstärke. Es
folgte – zum Missfallen der türkischen Militärs - die Wahl des
bisherigen Außenministers Abdullah Gül ins Amt des Präsidenten der
Türkei. Ob sich die Hoffnungen der kurdischen Bevölkerung auf ein
“Tauwetter” in den türkisch-kurdischen Beziehungen erfüllen werden,
bleibt abzuwarten. Die politische Verfolgung von Mitgliedern,
Funktionären oder Unterstützern der DTP geht derweil unvermindert
weiter. Hunderttausende Soldaten sind an der türkischen Grenze zum
Nordirak postiert. Es droht ein Militäreinmarsch in die südkurdische
Autonomieregion. Die türkische Regierung plant gar, die Grenze zum
Nordirak mit einer 470 Kilometer langen Mauer zu befestigen, für die
der Staat 2,3 Milliarden USDollar aufzubringen gedenkt. Der Iran, der
mit der Türkei eng zusammenarbeitet, hat bereits mit der
Grenzbetonierung begonnen, um das Eindringen von Kämpfern der PJAK
(Partei für ein freies Leben) auf das Territorium Ostkurdistans
(Nordiran) zu verhindern.
Parallel zu dieser Entwicklung dauern das PKK-Verbot und die Verfolgung
der kurdischen Organisationen in Deutschland an. Ohne Rücksicht auf
vollzogene Veränderungen wurde das Verbot nahtlos auf KADEK und den
KONGRA-GEL ausgeweitet. Die Auswirkungen dieser undemokratischen,
repressiven und auf Ausgrenzung gerichteten Praxis gegen Kurdinnen und
Kurden zeigen sich in sehr verschiedenen Formen. So schafft die
Bundesanwaltschaft (BAW) als eine maßgebliche Behörde der
Strafverfolgung immer neue Straftatbestände, mit denen sie das
Fortbestehen einer “kriminellen Vereinigung” zu begründen versucht.
Langjährige politische Kontakte wurden und werden durch die
Kriminalisierung abgeschnitten, Kontaktpersonen vor Gericht gestellt
und kurdische Politikerinnen und Politiker wegen “Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung” (§ 129 StGB) zu Freiheitsstrafen
verurteilt. Einige von ihnen waren gerade wegen ihres politischen
Einsatzes für die kurdische Frage bereits viele Jahre in der Türkei
inhaftiert und schweren Folterungen ausgesetzt.
Auch führende Mitglieder zugelassener und in Vereinsregistern
eingetragene kurdische Organisationen wie YEK-KOM (Dachverband
kurdischer Vereine in Deutschland) oder HEYVA SOR (Kurdischer Roter
Halbmond) wurden aufgrund ihrer Tätigkeit strafrechtlich verfolgt.
Wegen ihres symbolischen Solidaritätsbekenntnisses “Auch ich bin PKK”
sind seit 2001 Tausende einfacher Mitglieder kurdischer Vereine wegen
Verstoßes gegen das Vereinsgesetz mit Verfahren überzogen und zu teils
hohen Geldstrafen verurteilt worden.
Zahlreichen Kurdinnen und Kurden wird die Erlangung der deutschen
Staatsangehörigkeit verweigert oder wieder entzogen, weil sie in
kurdischen Vereinen für ihre politischen und kulturellen Belange
gearbeitet haben oder sich dort aktiv einsetzen. Die Behörden begründen
ihre Entscheidungen mit der Behauptung, dass YEK-KOM als Dachverband
der kurdischen Vereine der legale Arm der PKK sei. Und weil sowohl die
PKK als auch die aus ihr hervorgegangenen Organisationen KADEK und
KONGRA-GEL auf der “EU-Liste terroristischer Organisationen”
verzeichnet und das in Deutschland existierende Verbot auf diese
Gruppen ausgeweitet worden sei, müssten die Aktivitäten in kurdischen
Vereinen strafrechtlich geahndet werden. Das führte in den vergangenen
Monaten zu einer Reihe von bundesweit durchgeführten Großrazzien in
Vereinen sowie Geschäftsräumen und Privatwohnungen, in deren Folge
etliche Personen festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt worden
sind. Darüber hinaus beschlagnahmte die Polizei zahlreiche Unterlagen,
CDs, Bücher, Zeitschriften, PCs, Mobiltelefone oder Plakate mit dem
Konterfei Öcalans.
Wegen ihrer politischen Aktivitäten im Rahmen der kurdischen
Demokratiebewegung, die in der Türkei unter hoher Strafe stehen und
deshalb zur Begründung ihrer Asylanträge in Deutschland angeführt
wurden, wird kurdischen Flüchtlingen der Asylstatus verweigert.
Das trifft auch Kurdinnen und Kurden, die wegen drohender oder
teilweise schon erlittener Haft nach Deutschland fliehen mussten.
Dramatisch angestiegen ist die Zahl derjenigen, deren einstige
Asylanerkennung widerrufen wird, weil sich die politische Entwicklung
in der Türkei angeblich “deutlich beruhigt” habe, zahlreiche Reformen
durchgeführt worden seien und “inzwischen” die “Nulltoleranzgrenze
gegenüber der Anwendung von Folter” gelte.
Dies mache eine Rückkehr in die Türkei nahezu gefahrlos. Die
Wirklichkeit wird hierbei von den Behörden konsequent ignoriert oder
schön geschrieben.
Besonders perfide ist, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
in den Widerrufsbescheiden die Fluchtgründe heranzieht, die einst bei
Schutzsuchenden zur Asylanerkennung in Deutschland geführt haben. Jetzt
wird betont, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden zu Recht
Unterstützungshandlungen für die PKK als eine strafrechtlich zu
ahndende „Aktivität einer illegalen Organisation“ verfolge. Diese die
Türkei stützende Sichtweise rechtfertigt deren Vorgehen gegen Kurdinnen
und Kurden und macht in Deutschland aus anerkannten Flüchtlingen
Gefährder der inneren Sicherheit.
Wie im Jahr zuvor, so hat es auch in den zurückliegenden Monaten eine
Reihe von Fällen gegeben, in denen Kurdinnen und Kurden aufgrund von
Haftbefehlen aus der Türkei in Auslieferungshaft genommen und erst nach
erwirkten Gerichtsbeschlüssen wegen der Unhaltbarkeit der türkischen
Vorwürfe wieder freigelassen worden sind. Dennoch wird sich die Türkei
weiterhin ermutigt sehen, mit Hilfe internationaler Haftbefehle an im
Exil lebende und aktive Oppositionelle heranzukommen. Der kurdische
Volkskongress KONGRA-GEL wurde – wie zuvor PKK und KADEK - auf
Betreiben der Vereinigten Staaten in die “Europäische Terrorliste”
aufgenommen, obwohl er sich programmatisch, statuarisch, in Struktur
und Praxis grundlegend von der PKK unterscheidet. Die Verfolgung geht
weiter, obwohl die kurdischen Organisationen schon seit Jahren keinen
Kampf mehr um Eigenstaatlichkeit führen. Angestrebt werden die
Demokratisierung der kurdischen wie der türkischen Gesellschaft und die
freie Selbstbestimmung aller Menschen in der Türkei und im Mittleren
Osten. Dennoch kommt der im November 2006 vorgelegte und rund 700
Seiten umfassende Zweite “Periodische Sicherheitsbericht der
Bundesregierung” im Kapitel “Extremismus und politische Kriminalität
ausländischer Gruppen in Deutschland” zu dem Schluss, dass die PKK nach
wie vor “über die Fähigkeit” verfüge, “aus dem Stand heraus Aktionen
von erheblicher Militanz zu organisieren”. Deshalb bleibe sie “auch in
Zukunft ein potenzieller Faktor im Bereich der politisch motivierten
Gewalt.” Im Klartext: Gleichgültig, was geschieht, das Verbot bleibt.
Es bleibt die Frage, wie lange dieser Anachronismus eigentlich noch
andauern wird. Wenn sich eine starke und von der Bevölkerung getragene
Bewegung wie der KONGRA-GEL diesen hohen Zielen zur Lösung der
kurdischen Frage verschrieben hat, sie programmatisch und in der Praxis
unter großen Opfern zu erreichen versucht und wenn die deutsche
Regierung diese Bestrebungen gutheißt, dann muss sie das PKK-Verbot in
Deutschland aufheben und sich politisch mit den Hintergründen nicht nur
dieses Konflikts auseinandersetzen.
Doch hat der Primat der Politik derzeit offenbar keine Konjunktur,
zeichnen sich Regierungsmitglieder in den letzten Monaten eher dadurch
aus, die innenpolitische Stimmung mit immer neuen, repressiven und
teilweise eindeutig verfassungswidrigen Vorschlägen zur
„Terrorismusbekämpfung“ aufzuheizen: von heimlichen OnlineDurchsuchungen,
verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung,
Bundeswehreinsätzen im Innern, der Einführung einer pauschalen
Konvertitendatei, der Ausweitung des Ausforschungsparagrafen 129 StGB,
Haftstrafen für die Ausbildung in einem „Terrorcamp“ bis zum Abschuss
„terrorverdächtiger“ Passagiermaschinen reicht der Katalog der
Grundrechtsanschläge. Hierbei geraten insbesondere Flüchtlinge und
Migrant(inn)en unter den Generalverdacht des „Terrorismus“. Sie werden
als Bedrohung für die so genannte innere Sicherheit erklärt, der nach
Auffassung der innenpolitischen Hardliner nur mit einer weiter
verschärften Abschottung begegnet werden könne.
Gerade vor dem Hintergrund dieser Angriffe auf die Grund- und
Freiheitsrechte, fordern wir ein Ende der Kriminalisierung von
Kurdinnen und Kurden und die Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK.
Es ist Zeit, den Weg des Dialogs und der politischen Auseinandersetzung
zu beschreiten, um einer Lösung der Probleme näher zu kommen.
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