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Goettinger Student klagt gegen Observation durch die Polizei

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Linkszeitung, 2.10.07

Zwei Wochen lang auf Schritt und Tritt verfolgt

Göttinger Student klagt gegen Observation durch die Polizei

Von Joachim Keller

Göttingen (LiZ). Das Verwaltungsgericht Göttingen verhandelt heute die Klage eines Göttinger Atomkraftgegners gegen eine Polizeiobservation. LKA-Beamte hatten den Physikstudenten im Vorfeld des Castor- Transports 2004 nicht nur zwei Wochen lang auf Schritt und Tritt verfolgt, sondern dabei auch noch Informationen über die mit ihm in Kontakt stehenden Personen gesammelt, Videoaufnahmen gemacht und am Auto eines Bekannten gar einen Peilsender angebracht. Bereits im Jahr 2005 hatte der betroffene Student erfolgreich gegen das polizeiliche Abhören seines Telefons geklagt - das Bundesverfassungsgericht hatte den zugrunde liegenden Paragraphen des niedersächsischen Polizeigesetzes für rechtswidrig erklärt.

Die nun zu verhandelnde Klage betrifft, wie der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel gegenüber der Linkszeitung erläuterte, gesetzliche Regelungen aus dem Jahre 1998. Es handle sich dabei um die Paragraphen 34 und 35 eines Gesetzes, das die "vorbeugende längerfristige Observation" regelt. Im konkreten Fall wurde die verdeckte Observation damit begründet, dass sie die einzige Möglichkeit wäre, um angeblich geplanten militanten Castor-Blockaden auf die Schliche zu kommen. Weder Observation noch Telefonüberwachung erbrachten allerdings Erkenntnisse in dieser Richtung.

Bei der Klage geht es nicht nur um die als unangemessen kritisierte Anwendung des Polizeigesetzes, vielmehr wird das umstrittene Gesetz nun selbst zum Gegenstand der Verhandlung. Anwalt Johannes Hentschel attestiert dem Gesetzestext Beliebigkeit, Unverhältnismäßigkeit sowie mangelnde Normenklarheit und -bestimmtheit. Darüber hinaus überschreite das Gesetz die Kompetenz des Landes und sei somit klar rechtswidrig.

Als das Gesetz 1998 in Kraft trat, war der studierte Jurist und Rechtsanwalt Gerhard Fritz Kurt Schröder, auch bekannt als Gerhard oder Gerd Schröder, in Hannover Chef einer SPD-Alleinregierung und saß zugleich im Aufsichtsrat des Energiekonzerns PreußenElektra.

Der sehr vage formulierte Paragraph 34 Nds. SOG ermögliche, so seine Kritiker, die Vorfeldüberwachung von Personen, bei denen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden", wenn also noch kein konkreter Verdacht besteht. So ermögliche das Gesetz in seiner Unbestimmtheit gewissermaßen die Überwachung eines jeden Menschen. Dass im vorliegenden Beispiel potentielle Atomkraftgegner und Castorblockaden ins Visier der Fahnder gerieten - und nicht etwa Sprengstoffattentäter - spreche für sich.

Die Überwachung von Verdächtigen und deren Kontaktpersonen berührt den Kernbereich privater Lebensgestaltung und beeinträchtigt die unbefangene Meinungsäußerung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die vage Annahme, jemand könne in Zukunft eine Schienen-Blockade beabsichtigen, rechtfertigt jedoch den Einsatz einer langfristigen Observation nicht. Auch das sich in Vorbereitung befindliche neue BKA-Gesetz sieht sehr ähnliche Befugnisse vor.

Anwalt Hentschel bestreitet im konkreten Fall die Gesetzgebungskompetenz des Landes Niedersachsen, da dieses nicht befugt sei, Gesetze zur "Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten" zu erlassen. Somit seien die Paragraphen 34 und 35 Nds. SOG auch aus formellen Gründen verfassungswidrig.

Die Polizeidirektion Göttingen gab als Begründung der Observation an, der Verdächtige sei "führendes Mitglied" im Göttinger AntiAtomPlenum(AAP), einer Gruppe, die angeblich zu militanten Castorblockaden aufgerufen hätte. Als Beleg werden Publikationen wie Zeitungsartikel und Plakate angeführt, wie etwa die Abbildung von Regenschirmen auf einem Party-Plakat. Zum Teil können sie nicht einmal dem AntiAtomPlenum zugeordnet werden können, wie etwa das Zitat aus einem anonymen Artikel: "Kleinere brennende Blockaden halten den Zug nicht auf".

Um die Mitgliedschaft des Studenten zu belegen, wurden nach Polizeiaussagen über Monate hinweg die öffentlichen Treffen des AAP observiert und über die Teilnahme jeder Person Buch geführt. Als zusätzliche Begründung der Observation diente ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen im Zusammenhang mit einer Gleis-Barrikade aus Regenschirmen 2003. Das AAP hatte gemeinsam mit dem Betroffenen darauf gedrängt, die Unschuld in einer Gerichtsverhandlung klären zu lassen. Das Regenschirm-Verfahren wurde aber schon im Vorfeld auf Betreiben von Staatsanwaltschaft und Gericht nach |153 StPO eingestellt.

Die Polizeiberichte lassen erkennen, dass der Angeschuldigte dennoch als Urheber der Regenschirmblockade angesehen wird und mit derart militanten Blockaden Gefahren für Leib und Leben von Lokführer und Begleitpersonal in Kauf nehme. Im Zusammenhang mit der für rechtswidrig erklärten Telefonüberwachung 2005 ließ sich der Göttinger Polizeisprecher sogar zu der Behauptung hinreißen, der Observierte hätte den Plan gehabt, ein Auto vor den Castor auf die Schiene zu rollen.

Der Göttinger Polizei wird vorgeworfen, beharrlich eine sehr eigenwillige Beurteilung von Situationen und Personen vorzunehmen, die sich nicht mit den juristischen Auffassungen und Urteilen decken. Nur durch diese Ignoranz sei es zu erklären, dass die Polizei auch in diesem Verfahren nicht eingesteht, mit der Observation eine völlig überzogene Polizeimaßnahme auf Grund einer fehlerhaften Prognose durchgeführt zu haben.

Das AntiAtomPlenum unterstützt die Klage, da das Polizeigesetz augenscheinlich polizeilicher Willkür und paranoidem Verfolgungswahn Tür und Tor öffne und damit eine Bedrohung aller politisch denkenden Menschen darstelle.

Auch persönlich sehen sich die Mitglieder des AAP dieser Verfolgung ausgesetzt. Seit Jahren würden die öffentlichen Treffen und selbst Vorträge immer wieder von zivilen Polizeibeamten beobachtet und offenbar auch "Anwesenheitslisten" geführt. Die Unterstellung, das AAP oder einzelne Mitglieder würden zu militanten Blockaden aufrufen oder diese planen, lasse weitere Repressionen befürchten.

Der aktuelle Fall sei, so norddeutsche Atomkraftgegner, kein Einzelfall, sondern als Teil einer bundesweiten Kriminalisierungswelle gegen die Anti-Atom-Bewegung zu werten. Davon werde man sich nicht einschüchtern lassen. Das AAP zum Beispiel werde sich auch weiterhin offensiv gegen Kriminalisierungsversuche der Antiatombewegung einsetzen.

Der Erörterungstermin am 2. Oktober um 9:30 Uhr im Verwaltungsgericht könnte der Auftakt zu einem langwierigen Prozeß werden und mit einem Verfassungsgerichtsurteil enden. Deutliche Tendenzen können jedoch schon am ersten Verhandlungstag sichtbar werden.

03.10.07    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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