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Vorratsdatenspeicherung: Staat opfert Presse- und Bürgerfreiheit
Berlin (ots) -
Bundestagsanhörung verdeutlicht die Gefahren für den Rechtsstaat /
Medienverbände warnen vor Verstoß gegen die Presse- und
Rundfunkfreiheit
Nach Ansicht des Medienvertreters in der heutigen Anhörung des
Deutschen Bundestages verletzt der Regierungsentwurf zur
Vorratsdatenspeicherung das Grundrecht der Pressefreiheit. "Gerade in
Zeiten des Terrorismus, in denen der Staat Bürgerrechte vermehrt
beschränkt und geheim agiert, ist die Demokratie auf eine robuste
Pressefreiheit angewiesen", erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter
Europa und Medienpolitik beim VDZ Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger, heute bei der Expertenanhörung des Bundestages
für die Medienverbände und -unternehmen in Deutschland.
Mit der verdachtslosen Speicherung aller Telefon-, Mobilfunk-,
E-Mail- und Internetverbindungs- sowie Standortdaten erhalte der
Staat erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte der
Journalisten für die jeweils vergangenen sechs Monate. "Allein schon
diese Tatsache wird Informanten abschrecken" so Fiedler weiter. Es
sei äußerst besorgniserregend, wie leichtfertig der für die
Pressefreiheit elementare Schutz journalistischer Quellen auf dem
Altar der Terrorismusbekämpfung ohne Not geopfert werden solle.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Medienverbände- und
unternehmen ARD, BDZV, dju in ver.di, DJV, VDZ, VPRT, ZDF und der
Deutsche Presserat darauf hin, dass die geplante
Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht der Presse- und
Rundfunkfreiheit verstößt. Sie appellieren an die Abgeordneten,
Pressefreiheit und Bürgerrechte wenigstens durch eine enge Begrenzung
der Datenverwendung und einen wirksamen Schutz journalistischer
Quellen nicht vollständig aufzugeben.
Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
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Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell ät vdz.de
Internet: www.vdz.de
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