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Pressemitteilung 03.08.07
Bürgerinitiative wird bespitzelt und kriminalisiert
Gorleben: Einschüchterungsversuche durch Polizei - Vorstandsmitglied soll
zur ED-Behandlung
Ein mehrjähriger Pressesprecher und derzeitiger Beirat der
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) wehrt sich in einer
verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung gegen die Anordnung einer
polizeilichen Erkennungsdienstlichen Behandlung (ED).
Der Vollzug einer ED-Behandlung wird u.a. mit dem Vorwurf begründet, der
Betroffene sei "als Atomkraftgegner politisch motiviert". So nähme er
"seit Jahren regelmäßig an Demonstrationen und Versammlungen teil und
nimmt seine Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und
Demonstrationsfreiheit intensiv wahr". Weiter sei "eine erhebliche
Gefährdung von Polizeibeamten zu befürchten". Es sei "aus präventiv
polizeilichen Gesichtspunkten" unerlässlich, auf die potentiellen
Straftäter präventiv einzuwirken und zu verhindern, dass dem negativen
Beispiel eines Vorstandsmitglieds der BI gefolgt wird und sich
Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte steigern". Aufgelistet wurde
über den Betroffenen sogar eine Geschwindigkeitsübertretung in
Süddeutschland. Kein Verfahren gegen den Atomkraftgegner hat zu einer
Verurteilung geführt.
Die BI hält die gezielte Anordnung einer umfangreichen ED-Behandlung
gegen ihren Vorstandskollegen für einen "Einschüchterungs- und
Kriminalisierungsversuch von Atomkraftgegnern". Die "Ermittlungsgruppe
CASTOR" wolle in Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz mit solchen
Maßnahmen auch ihre eigene Existenzberechtigung nachweisen. Die
Datensammelwut der Polizeibehörden über Atomkraftkritiker reiche bis Ende
der 90er Jahre zurück.
Derzeit läuft ein Eilverfahren vor dem OVG Lüneburg, mit dem sich das
57jährige BI-Vorstandsmitglied gegen die angedrohte ED-Behandlung wehrt.
Dessen Hamburger Anwältin, Ulrike Donat, beklagt nicht nur die
Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme, sondern besonders auch, dass
persönliche Daten, wenn einmal erhoben, nicht mehr rückholbar seien,
selbst wenn die einspeisende Stelle sie wieder lösche. Es könne auch
nicht kontrolliert werden, ob diese bei anderen inländischen oder
ausländischen Polizeibehörden, Geheimdiensten oder Sicherheitsbehörden
weiterhin gespeichert werden.
"Gemäß Anti-Terror-Datei-Gesetz und infolge der Entwicklung der
Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsbehörden mit Abkommen über
Datenaustausch, Rechtshilfe, Fluggastdaten entwickelt eine Einspeisung in
die Erkennungsdienstdatei ein Eigenleben", erläutert Donat. So könne
"eine Einreise in die USA unter Einschluss eines Transitfluges über einen
U.S.-amerikanischen Flughafen bei Zugriff auf die über den Antragsteller
erhobenen Daten auf diese Weise unmöglich werden". Bereits die Tatsache,
dass er in einer erkennungsdienstlichen Datei erfasst sei, stilisiere den
Atomkraftgegner zum Sicherheitsrisiko. äTatsächliche Sicherheitsrisiken
sind Pannen-Atomkraftwerke und die ungelöste Entsorgung des Atommülls und
nicht die Menschen, die in grundrechtlich verbriefter demonstrativer Form
auf die Missstände aufmerksam machenô, ergänzt BI-Sprecher Francis
Althoff.
Francis Althoff 05843 986789
RA Ulrike Donat 040 39106180
Diese Pressemitteilung in Langfassung:
http://www.castor.de/presse/biprmtlg/2007/quartal3/0802b.html
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