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Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln,
Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31 info ät grundrechtekomitee.de,
www.grundrechtekomitee.de, Dr. Elke Steven, 0177 - 7621303
Köln, 31. Juli 2007
Presseinformation
Berufsverbot - und kein Ende!
Bürgerrechtsorganisationen beobachten den Prozess vor dem
Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt am 2. August 2007 um 9.30 Uhr Nach dem
Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg (4 S 1805/06)
wird nun das Verwaltungsgericht Darmstadt über das Berufsverbot von
Michael Csaszkóczy urteilen.
Dr. Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie) wird den Prozess
auch im Namen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)
und der Internationalen Liga für Menschenrechte beobachten.
Michael Csaszkóczy hätte nach den "Kriterien der Bestenauslese in
Verbindung mit der Bedarfslage" bereits zum 1.2.2004 als Lehrer auf Probe
im Land Baden-Württemberg eingestellt werden müssen. Innenministerium und
Verfassungsschutz in Kooperation mit Kultusministerium und Schulbehörde
standen dieser normalen Entwicklung jedoch im Wege. Sie zweifelten an der
Verfassungstreue des Lehrers in spe, der als Beamter ein besonderes
Treueverhältnis zum Staat haben müsste. Dass sie solche Zweifel aus der
Luft griffen und nicht in sorgfältiger und den Tatsachen angemessener
Form begründeten, bescheinigte erst in zweiter Instanz, dafür aber um so
deutlicher, der VGH Baden-Württemberg am 13. März 2007. Der Bescheid des
Oberschulamtes war rechtswidrig.
Im Jahr 2005 hätte M.C. beinahe im Land Hessen eine Stelle als Lehrer
erhalten. Auch hier intervenierte der Innenminister und ließ dem
Schulrektor eine Vertragsunterzeichnung untersagen. Die rechtswidrige
Begründung des Landes Baden-Württemberg sollte auch hier den Zweifel an
der beamtenrechtlichen Treuepflicht begründen. Nun muss das VG Darmstadt
in erster Instanz entscheiden.
Eindeutige Gerichtsurteile, wie das vom VGH, scheinen jedoch nicht
auszureichen. In Baden-Württemberg folgte dem VGH-Urteil am 13.7.2007
eine erneute Anhörung. Zu befürchten ist, dass an einer neuen Begründung
des Berufsverbots gestrickt wird. Denn die Notwendigkeit eines besonderen
Treueverhältnisses des Beamten zum Staat hat auch der VGH nicht infrage
gestellt.
Die Fragen, die sich also vor allem stellen, sind: Wie ist unsere
Verfassung vor solchen Innenministern und Verfassungsschutzämtern zu
schützen, die sowohl die Grundrechte von Bürgern als auch
Gerichtsentscheidungen missachten? Wann wird endlich der illiberale und
staatsautoritäre Geist überwunden sein, der im öffentlichen Dienst nur
Duckmäusertum zulässt?
Die Verhandlung findet statt am 2. August 2007, ab 9.30 Uhr vor dem
Verwaltungsgericht Darmstadt, Havelstraße 7.
Kontaktmöglichkeiten und Infos: Dr. Elke Steven, (s.o.), 0177 - 7621303
www.gegen-berufsverbote.de; www.grundrechtekomitee.de, www.rav.de,
www.ilmr.de; www.gew-bw.de/Berufsverbot.html
Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln
Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31
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