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PM: G8-Tornadoeinsatz war Verfassungsbruch
Kooperation für den Frieden
Ein Zusammenschluss von 41 großen und kleinen Organisationen und
Initiativen aus der Friedensbewegung
Presseerklärung
Bonn, 24.07.2007
Friedensorganisationen: Tornadoeinsatz beim G-8-Gipfel war
Verfassungsbruch - Amtshilfe muss eindeutiger definiert werden.
Der Dachverband "Kooperation für den Frieden" sieht die allein in
polizeilicher Verantwortung angeordneten Tornadoeinsätze beim G-8-Gipfel
als schwerwiegenden Verfassungsbruch. Die Friedensorganisation fordert
daher erneut, dass gegenüber Militäreinsätzen im Inneren, die
verfassungsrechtlichen Schranken eindeutiger gesetzt werden müssen. Die
klare Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr, wie sie in der Verfassung
verankert ist, muss aufrechterhalten werden.
Außer zur Verteidigung dürfen lt. GG Art. 87a und Art. 35 Streitkräfte
nur im Rahmen der Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren
Unglücksfällen eingesetzt werden. Diese Einsätze müssen im Grundgesetz
eindeutiger formuliert werden, damit Politiker, Bundeswehr und Polizei
sich nicht weiterhin einmütig über die grundgesetzlich gültigen Schranken
hinwegsetzen können.
Beim G-8-Gipfel waren neben den Tornado-Flugzeugen zur Überwachung von
Demonstrierenden auch Fennek-Spähpanzer, Marineboote, Heereshubschrauber
und bewaffnete Soldaten im Einsatz. Damit wurden die im Grundgesetz
festgelegten Schranken eindeutig überschritten.
Der globalisierte "Krieg gegen den Terror" soll jetzt dazu herhalten,
jedes Großereignis im Vorhinein zu einem potentiellen Unglücksfall
hochzustilisieren. Bereits bei der Fußball-WM wurden neue Formen
militärisch-polizeilicher Kooperation eingeübt. Bewusst wurden jedoch in
der Verfassung - gerade aufgrund historischer Erfahrungen mit preußischem
Militär, Reichswehr und Wehrmacht - scharfe Grenzen zwischen
polizeilichen Befugnissen und militärischen Einsätzen gezogen. Politiker
aller Parteien versuchen jetzt, diese Grenzen zwischen innerer und
äußerer Sicherheit durch Bedrohungsbeschwörungen aufzulösen - bis hin zu
Forderungen nach Grundgesetzänderungen zugunsten militärischer Einsätze
im Inneren. Die eindeutigen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zum
Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von entführten
Passagierflugzeugen erlauben wollte, werden beiseite geschoben.
Demgegenüber gilt es, aus demokratischen und grundrechtlichen Gründen die
klare Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr beizubehalten. Statt einer
Aufweichung das Wort zu reden, sollte eine politische Initiative
ergriffen werden, mit der die in Art. 35 GG angesprochenen Möglichkeiten
der Amtshilfe und Katastrophenhilfe eindeutiger definitorisch eingegrenzt
werden.
Renate Wanie und Otmar Steinbicker
Sprecher/-innen der Kooperation für den Frieden
Tel.: 06221-161978 (Renate Wanie)
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