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BITTE UM PROTEST - BITTE UM WEITERVERBREITING
Liebe FreundInnen,
Osman Murat Ülke, wurde in Pforzheim geboren und folgte mit 15 seinen
Eltern in die Türkei.
Der heute 36jährige hatte im September 1995 seine
Kriegsdienstverweigerung erklärt und die Einberufungspapiere öffentlich
verbrannt: »Wir wollten den allgegenwärtigen Militarismus mit
gewaltfreien Methoden des zivilen Ungehorsams in Frage stellen.« Auf
Ülkes Verweigerung reagierten die Behörden mit einem schier endlosen
Prozeß- und Inhaftierungsmarathon. Zwei Jahre verbrachte er zwischen
1996 und 1999 bereits in Haft. Die droht ihm nun erneut, obgleich im
Januar 2006 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
erging, in dem die Richter der türkischen Militärjustiz vorwrfen,
»unvereinbar mit dem Strafrecht einer demokratischen Gesellschaft« zu
agieren. Ülke sei zum Opfer »einer unendlichen Serie von Verfolgung und
Bestrafung geworden, die seine Persönlichkeit unterdrücken und ihn
entwürdigen« solle. Dem Pazifisten wurde eine Entschädigung über 10.000
Euro zugesprochen. Die hat er auch erhalten. Dennoch wurde Osman Murat
Ülke im Juli 2007 erneut aufgefordert, eine Haftstrafe von 17 Monaten
und 15 Tagen anzutreten.
Hierzu Osman Murat Ülke selbst: "Neben dem Appell an das
Ministerkomitee des Europarates haben wir auch hier in der Türkei
Beschwerde eingelegt, aber noch keine Antwort erhalten. Und wir
versuchen, im Ausland so viel Druck wie m öglich zu erzeugen. Das heißt
nicht einfach nur Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch auf der Ebene von
Politikern, Abgeordneten, Ministerien. Der Türkei muss gesagt werden,
dass dieses Vorgehen sofort aufzuhören hat, weil es eindeutig im
Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht."
Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum arbeitet im Bereich der
länderübergreifenden Flüchtlingssozialarbeit seit einiger Zeit eng mit
Osman Murat Ülke zusammen. Auch im Arbeitsfeld "Gerechtigkeit heilt"
existiert eine enge Zusammenarbeit mit seiner Anwältin Hülya Ücpinar.
Ich bitte Euch, diese Email weiter zu verbreiten und Euch an den
Protestkampagnen gegen die beabsichtigte erneute Inhaftierung von Osman
Murat Ülke zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen,
Knut Rauchfuss
Vorformulierte Protest-E-Mails können geschickt werden an:
Präsidentschaftsamt der Türkischen Republik:
Fax +90-312-4271330,
E-mail cumhurbaskanligi@tccb.gov.tr
Botschaft der Republik Türkei (Deutschland) Herr Mehmet Ali Irtemçelik
Botschafter Rungestr. 9, 10179 Berlin
Tel: +49(30) 27 58 50
Fax : +49(30) 27 59 09 15
E-mail: turk.em.berlin@t-online.de
Weiterführende Informationen:
http://www.taz.de/index.php?id=digi-
artikel&ressort=sw&dig 07/07/20/a0040&
menu=1
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID3396&IDC=2
http://www.jungewelt.de/2007/07-18/002.php
http://www.connection-ev.de/Tuerkei/uelke.html
http://www.ippnw.de/article/070719_uelke.html
http://www.dfg-vk.de
http://www.graswurzel.net/news/ossi2007.shtml
PRESSEERKLÄRUNG
Rechtsanwältin Hülya Üçpinar
Izmir, den 12. Juli 2007
EIN JUSTIZSKANDAL
Der Fall des Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke
Gegen den Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke wurden mehrere
Strafverfahren eröffnet, da er sich weigerte, den Militärdienst
anzutreten.
Er wurde mehrmals zu Gefängnisstrafen verurteilt. Aufgrund dessen wurde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen die
Türkei eingereicht. Der EGMR verkündete in seinem Urteil, dass die
Türkei gegen das in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
geregelte Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden
Strafe oder Behandlung verstoßen und eine Rechtsverletzung verursacht
hat.
Trotz des Urteils vom 24.01.2006 haben die zuständigen
Regierungsvertreter keinen Schritt unternommen, um die Beeinträchtigung
von Osman Murat Ülke zu beheben. Im Gegenteil: Derzeit besteht die
akute Gefahr seiner erneuten Inhaftierung wegen der früheren
Verurteilungen. Am 09.07.2007 wurde eine Vorladung der
Staatsanwaltschaft Ayvalik zugestellt, wonach sich Osman Murat Ülke
binnen 10 Tagen wegen einer noch zu verbüßenden Strafe in Höhe von 17
Monaten und 15 Tagen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden
habe. Andernfalls werde seine Festnahme angeordnet.
Als seine bevollmächtigte Rechtsanwältin habe ich zu dieser Vorladung
Ermittlungen angestellt. Diese ergaben, dass die Vorladung aus den beim
Hauptquartier des Militärgerichtes Eskisehir vorliegenden Akten
resultiert.
Die Strafe in Höhe von 17 Monaten und 15 Tagen ergäbe sich aus der
Strafsumme verschiedener Urteile aus der Vergangenheit. Sie wird nicht
durch die bereits von Osman Murat Ülke verbrachte Haftzeit verkürzt.
Mein Mandant wurde erstmalig am 08.11.1996 festgenommen und in mehreren
Verfahren wegen "Entfremdung des Volkes vom Militär",
"Befehlsverweigerung", "Fortgesetzten Ungehorsams" und "Desertion"
verurteilt, weshalb er insgesamt 701 Tage im Militärgefängnis verbracht
hat.
Obwohl er am 09.03.1999 entlassen wurde, droht ihm seine erneute
Inhaftierung, da nach wie vor keine rechtliche Neugestaltung
vorgenommen wurde und die bisherige Handhabung der
Kriegsdienstverweigerung weiter anhält.
Die durch die Staatsanwaltschaft Ayvalik zugestellte Vorladung zeigt
ein weiteres Mal den Ernst der akuten Bedrohung. Die Vorladung
bestätigt allerdings auch, dass die durch das EGMR verurteilte
türkische Regierung entgegen ihrer Zusicherungen ihrer Verpflichtung
aus dem Urteil in keiner Weise nachgekommen ist und daran festhält, in
Widerspruch zu dieser Verpflichtung zu verfahren.
Das Urteil des EGMR
Mein Mandant Osman Murat Ülke wandte sich 1997 mit einer Klage wegen
der wiederholten Verurteilungen wegen ein und derselben Tat und wegen
der Verletzung seiner Gewissensfreiheit an den EGMR. Daraufhin hat der
EGMR mit Urteil vom 05.01.2006 unter Zugrundelegung des Klageantrags
und der darüber hinaus vergangenen Zeit den Sachverhalt bewertet und
ist zu dem am 24.01.2006 verkündeten Urteil gekommen. (Ülke v. Turkey,
39437/98 - Anlage 2)
Im Ergebnis kam der EGMR mit dem am 24.04.2006 rechtskräftig gewordenen
Urteil zu dem Ergebnis, dass
- Osman Murat Ülke aufgrund der mehrfachen Verurteilung und weiter
drohenden Verurteilungen, die aus seiner Gewissensentscheidung zur
Kriegsdienstverweigerung resultieren, einem "zivilen Tod" ausgesetzt
ist, was sein Leben im Gesamten beeinträchtigt;
- diese Behandlung die intellektuelle Persönlichkeit des Antragstellers
unterdrückt um Gefühle von Angst, Schmerzen und Verwundbarkeit in ihm
auszulösen, ihn zu demütigen und zu entwürdigen und seinen Widerstand
und Willen zu brechen;
- die zahlreichen sich aus seiner Überzeugung ergebenden Anklagen, die
sich daraus ergebenden summierenden Effekte der Verurteilungen und der
ständige Wechsel von Anklagen und Zeiten der Inhaftierung, in
Verbindung mit der Möglichkeit einer lebenslangen Strafverfolgung zu
unterliegen, im Missverhältnis zu dem Ziel stehen, die Ableistung
seines Militärdienstes sicherzustellen;
Das Gericht betonte zugleich, dass diese Herangehensweise nicht mit den
strafrechtlichen Bestimmungen einer demokratischen Gesellschaft zu
vereinbaren ist.
Das Gericht befand ferner, dass diese Handhabung eine fortwährende
Rechtsverletzung meines Mandanten gemäß Art. 3 der der Europäischen
Menschenrechtskonvention darstellt.
Die Entwicklungen beim Ministerkomitee des Europarates
Nachdem das Urteil des EGMR rechtskräftig geworden war, übernahm das
Ministerkomitee des Europarates den Fall, um die Umsetzung zu
beobachten. Dazu tagte das Ministerkomitee bisher vier Mal.
In der Sitzung vom 05.12.2006 fragte das Komitee die türkische
Regierung an, welche Art der Vorkehrungen sie gegen die weitergehende
Rechtsverletzung des Klägers (und hinsichtlich der allgemeinen
Handhabung bezüglich der Kriegsdienstverweigerung) unternommen habe.
Die Sitzung vom 14.02.2007 hatte die Löschung des
Strafregistereintrages (urgent quashing of the applicant´s criminal
conviction) zum Inhalt. Hierbei erging seitens des Komitees eine Rüge
an die verantwortlichen Vertreter der Türkei, weil bisher keinerlei
Vorkehrungen zur Behebung der Rechtsverletzungen vorgenommen wurde.
Ferner wurde gerügt, dass der Kläger aus diesem Grunde weiterhin einer
fortwährenden Strafverfolgung ausgesetzt ist.
In der Sitzung vom 04.04.2007 wurde wiederum mit Bedauern festgestellt,
dass weder Vorkehrungen hinsichtlich des Einzelfalls sowie hinsichtlich
der allgemein zu treffenden Maßnahmen unternommen wurden, noch Auskunft
diesbezüglich erteilt wurde. Daraufhin nahm das Komitee zu Protokoll,
dass in der nächsten Sitzung die Beratung hinsichtlich einer
Vorbeugungsmaßnahme (tedbir karari) besprochen würde.
Zum Treffen des Ministerkomitees am 6. Juni 2007 erklärte die türkische
Regierung, dass ein Gesetzentwurf in Vorbereitung sei, der die
wiederholte Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern aus
Gewissensgründen verhindere und dass dieses Gesetz auch "allen mit der
Beeinträchtigung des Antragstellers verbundenen negativen Konsequenzen
abhelfen" werde.
Laut der dem Komitee vorliegenden Auskunft soll dieser vermeintliche
Gesetzentwurf Folgendes regeln:
- Personen, die aufgrund ihres Gewissens oder ihres Glaubens den
Militärdienst verweigern, würden nicht einer wiederholten und
unaufhörlichen Strafverfolgung unterliegen und würden somit nicht wegen
fortgesetzten Ungehorsams wiederholt verurteilt werden.
- Jegliche Beeinträchtigungen des Antragstellers Osman Murat Ülke
würden beseitigt. (Anlage 3)
Vorliegend handelt es sich um einen Justizskandal
Die Vorladung meines Mandanten, die auf den bislang geltenden
Rechtsgrundlagen zu seiner "Festnahme" führt, bringt die Realität des
so genannten "zivilen Todes" noch einmal vor Augen und ist ein
erheblicher Rückschritt: mithin ein Justizskandal.
Die türkische Regierung hält sich nicht an die auch in ihrer Verfassung
zugrunde gelegte und durch internationale Verträge erklärte
Verpflichtung.
In Artikel 90 des türkischen Grundgesetzes heißt es: "Die
verfahrensgemäß in Kraft gesetzten völkerrechtlichen Verträge haben
Gesetzeskraft. Gegen sie kann das Verfassungsgericht mit der Behauptung
der Verfassungswidrigkeit nicht angerufen werden."
Die Türkische Republik trat im Jahre 1954 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) bei. 1987 wurde das individuelle
Klagerecht türkischer Staatsbürger bei der Europäischen
Menschenrechtskommission und 1989 die Befugnis des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte zur Rechtsprechung akzeptiert.
Somit ist die türkische Regierung nach ihrer eigenen Verfassung, nach
der EMRK und ihrer dazu abgegebenen Erklärung an den Europarat gebunden
und verpflichtet, dem am 24.01.2006 verkündeten Urteil Folge zu
leisten.
Dies umfasst nicht allein die Zahlung des Schadensersatzes, sondern
auch die Beseitigung der verursachten Beeinträchtigungen. Falls diese
Beeinträchtigungen auf gesetzlichen Regelungen beruhen, müssen sie
durch eine Neuregelung des Gesetzes beseitigt werden.
Die Regierung hat gegenwärtig weder der fortlaufenden Beeinträchtigung
meines Mandanten abgeholfen, noch die Beeinträchtigung der übrigen
Kriegsdienstverweigerer beseitigt. Des Weiteren wurde bisher kein
Schritt zur Beseitigung der Diskriminierungen unternommen.
Das Verhalten der türkischen Regierung ist nicht aufrichtig
Die Regierung verspricht dem Europarat einerseits, dass sie das EGMRUrteil
befolgen, die Beeinträchtigungen der Kriegsdienstverweigerer
sowie insbesondere Osman Murat Ülkes aufheben durch gesetzliche
Neuregelungen weitere Beeinträchtigungen verhindern werde.
Andererseits werden Schritte in die Wege geleitet, meinen Mandanten zu
inhaftieren.
Die rechtliche Situation von Osman Murat Ülke muss mit sofortiger
Wirkung korrigiert werden.
Aufgrund der auf Osman Murat Ülke gerichteten Bedrohung haben wir,
seine bevollmächtigten RechtsanwältInnen, gestern die unten
aufgeführten Anträge an das Ministerkomitee des Europarates gestellt.
(Anlage 4)
Außerdem haben wir das Schreiben aus gegebenem Anlass an die
Militärstaatsanwaltschaft des Militärgerichts Eskisehir, die
Staatsanwaltschaft Ayvalik, das Auswärtige Amt sowie den Generalstab
zur Kenntnisnahme weitergeleitet. (Anlage 5)
Alle gegen unseren Mandanten bestehenden Vollstreckungsmaßnahmen müssen
unter Zugrundelegung des EGMR-Urteils mit sofortiger Wirkung aufgehoben
werden. Dazu müssen alle erdenklich geeigneten Schritte unternommen
werden.
Die Eintragungen im Strafregister unseres Mandanten müssen, wie in der
Sitzung vom 14.02.2007 vorgesehen, gelöscht werden, so dass er
legalisiert wird.
Osman Murat Ülke müssen die vollständigen Bürgerrechte eingeräumt bzw.
erneut angeordnet werden.
Rechtsanwältin Hülya Üçpinar:
Presseerklärung vom 12.7.2007
zum Fall des Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke
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