|
## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet
Datum: 06.09.2005
dju zum Verbot der Zeitung Özgür Politika in Neu-Isenburg
Am 5. September 2005 haben Beamte des Bundeskriminalamtes die Verlags-
und Redaktionsräume der in Neu-Isenburg bei Frankfurt am Main mit einer
Auflage von 10.000 Exemplaren erscheinenden türkisch- und z.T.
kurdischsprachigen Zeitung „Özgür Politika“ durchsucht Die Zeitung
selbst wurde laut einer Mitteilung von Bundesinnenminister Otto Schily
verboten.
Ebenfalls durchsucht wurden die Privatwohnungen leitender Mitarbeiter
des Blattes. Laut Polizeiangaben lautet der Grund für den
Durchsuchungsbeschluss „Verstöße gegen das Vereinsrecht“. In einer
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums werden die Maßnahmen mit
einer angeblich nachweislichen Einbindung der Zeitung „in die
Gesamtorganisation der PKK“ begründet.
Der Redaktion wird vorgeworfen, sie habe die Anhänger der PKK in Europa
mit Informationen und Vorgaben der Führung der in Deutschland
verbotenen Kurdenpartei versorgt. Für die Deutsche Journalistinnen- und
Journalisten-Union (dju) in ver.di ist das eine fragwürdige Begründung.
Die Zeitung habe zwar politische Grundsatzpositionen der kurdischen PKK
dokumentiert. „Dies ist nicht gleichzusetzen mit der Einbindung in eine
Befehl- und Kommandostruktur“, sagte der hessische dju-Geschäftsführer
Manfred Moos. Es dränge sich vielmehr die Frage auf, ob der
Bundesinnenminister zwei Wochen vor der Bundestagswahl noch einmal
seinen Ruf als sicherheitspolitischer Hardliner festigen wolle.
Polizeiliche Aktionen gegen eine Redaktion sind aus Sicht der dju
besonders schwerwiegend. Sie gefährden den Vertrauensschutz von
Informanten gegenüber der Presse und zugleich den grundgesetzlich
garantierten Schutz der Presse. Die dju hält die angeordnete Schließung
der Zeitung für völlig überzogen und fordert das Bundesinnenministerium
auf, bei allen Maßnahmen den hohen Rang der Pressefreiheit zu beachten.
Von der Schließung der Zeitung sind nach dju-Informationen rd. 20
Beschäftigte betroffen, die nun arbeitslos sind. Eine im selben Gebäude
in Neu-Isenburg ansässige kurdische Nachrichtenagentur, die nicht von
der Verbotsverfügung betroffen ist, kann derzeit wegen der Sperrung des
Gebäudes ihre Tätigkeit nicht ausüben.
Die Verlagsleitung der Zeitung Özgür Politika will gerichtlich gegen
die Schließung vorgehen. Dies sagte ein Sprecher auf Anfrage der dju.
Zunächst gemeldete Festnahmen im Zusammenhang mit der Durchsuchung der
Redaktionsräume haben sich nicht bestätigt.
Quelle: http://www.dju-hessen.de/
|