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SAFERCITY.DE-PRESSEMITTEILUNG (26.08.04)

SAFERCITY.DE-PRESSEMITTEILUNG (26.08.04):

Private Sicherheitsdienste im Auftrag von Städten und Kommunen - Die Steuerzahler müssen sie bezahlen

In Rheinland-Pfalz treten private Sicherheitsdienste verstärkt als Auftragnehmer von Städten und Kommunen auf und sorgen dabei für Aufsehen. Im Trierer Stadtrat wurde Anfang dieses Jahres beschlossen, privates Sicherheitspersonal mit öffentlichen Sicherheits- und Ordnungsaufgaben zu betrauen. In Worms soll künftig ein Sicherheitsunternehmen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei städtischen Streifengängen unterstützen. Und auch in Bad Dürkheim arbeitet die Stadt bei öffentlichen Veranstaltungen mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen.
Diese Entwicklung stößt aber nicht nur auf Zustimmung. Die Trierer Stadträtin Uschi Britz sieht hierbei die Bürgerrechte und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik in Gefahr, weil für die Bürgerinnen und Bürger keine klare Trennung zwischen hoheitlichen und privaten Handeln mehr erkennbar ist. Ähnlich sieht dies auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Nebenbei: Datenschützer fragen sich, wie bei gemeinsamen Streifengängen von Hoheitsträgern und Privaten dem Datenschutz (z.B. bei
Identitätsfeststellungen) Rechnung getragen werden soll? In Hessen und Niedersachsen wurden die Pläne einzelner Städte und Kommunen, private Sicherheitsdienste mit öffentlichen Sicherheits- und Ordnungsaufgaben zu betrauen, von den zuständigen Kommunalaufsichten (Regierungspräsidium Darmstadt u. Bezirksregierung Braunschweig) unterbunden.
Der Bund der Steuerzahler kritisierte bereits 1999 in Niedersachsen, dass es den Steuerzahlern nicht zugemutet werden könne, neben der öffentlichen Sicherheit zusätzlich noch für "private" Sicherheit zur Kasse gebeten zu werden. Gerade der Kostenaspekt spielt vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Auftragsvergaben eine wesentliche Rolle: Der Wormser Oberbürgermeister Michael Kissel räumt ein: "Objektiv besteht eine gute Sicherheitslage" und betont, lediglich "das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger durch Prävention" erhöhen zu wollen. (Wormser Zeitung, 25.08.04)
Passend hierzu äußert sich auch die Trierer Rathauszeitung vom 20.07.04: "Die Kriminalitätsstatistik der Stadt Trier verzeichnet keine besonderen Auffälligkeiten. Dennoch ist den Bürgern der Schutz vor Straftaten, das 'subjektive Sicherheitsempfinden' ein besonderes Anliegen." Durch die (enge) Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Ordnungsbehörden ergibt sich ein weiteres Problem: Der Neutralitätsgrundsatz, den die Behörden - auch gegenüber den Sicherheitsunternehmen - beachten müssen, kann bzw. darf nicht mehr existieren, wenn die Privaten als Partner oder sogar als Auftragnehmer, beispielsweise der Ordnungsämter und damit der Stadtverwaltungen, auftreten. Wie werden sich also künftig die Gewerbeaufsichtsämter der beauftragenden Städte und Kommunen bei Beschwerden gegen "ihre" Sicherheitsunternehmen verhalten?
Die Sicherheitswirtschaft hat bereits in verschiedenen Bundesländern angetestet wie weit sie in der direkten Zusammenarbeit mit den Behörden kommt und sich dabei neue (lukrative) Aufgabenfelder erschließen kann. Mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz ist die Branche mit Sicherheit hoch zufrieden.

Weitere Informationen zum Thema im Internet unter:

http://www.workfare.ipn.de/buch/index.php?option=content&task=view&id$&Itemid=2

http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/kameraprivat.html

V.i.S.d.P.: Thomas Brunst, SAFERCITY.DE, Ihringshäuser Str. 104, 34125 Kassel, E-Mail: safercity@hotmail.com

*SAFERCITY.DE ist ein Bürgerrechts-online-Projekt

02.10.04    Thomas Brunst, Red. SAFERCITY.DE <safercity@hotmail.com>
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