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SAFERCITY.DE-PRESSEMITTEILUNG (26.08.04):
Private Sicherheitsdienste im Auftrag von Städten und Kommunen - Die
Steuerzahler müssen sie bezahlen
In Rheinland-Pfalz treten private Sicherheitsdienste verstärkt als
Auftragnehmer von Städten und Kommunen auf und sorgen dabei für Aufsehen.
Im Trierer Stadtrat wurde Anfang dieses Jahres beschlossen, privates
Sicherheitspersonal mit öffentlichen Sicherheits- und Ordnungsaufgaben zu
betrauen. In Worms soll künftig ein Sicherheitsunternehmen die Mitarbeiter
des Ordnungsamtes bei städtischen Streifengängen unterstützen. Und auch in
Bad Dürkheim arbeitet die Stadt bei öffentlichen Veranstaltungen mit
privaten Sicherheitsdiensten zusammen.
Diese Entwicklung stößt aber nicht nur auf Zustimmung. Die Trierer
Stadträtin Uschi Britz sieht hierbei die Bürgerrechte und das Gewaltmonopol
der Bundesrepublik in Gefahr, weil für die Bürgerinnen und Bürger keine
klare Trennung zwischen hoheitlichen und privaten Handeln mehr erkennbar
ist. Ähnlich sieht dies auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Nebenbei:
Datenschützer fragen sich, wie bei gemeinsamen Streifengängen von
Hoheitsträgern und Privaten dem Datenschutz (z.B. bei
Identitätsfeststellungen) Rechnung getragen werden soll? In Hessen und
Niedersachsen wurden die Pläne einzelner Städte und Kommunen, private
Sicherheitsdienste mit öffentlichen Sicherheits- und Ordnungsaufgaben zu
betrauen, von den zuständigen Kommunalaufsichten (Regierungspräsidium
Darmstadt u. Bezirksregierung Braunschweig) unterbunden.
Der Bund der Steuerzahler kritisierte bereits 1999 in Niedersachsen, dass
es den Steuerzahlern nicht zugemutet werden könne, neben der öffentlichen
Sicherheit zusätzlich noch für "private" Sicherheit zur Kasse gebeten zu
werden. Gerade der Kostenaspekt spielt vor dem Hintergrund der
Notwendigkeit der Auftragsvergaben eine wesentliche Rolle: Der Wormser
Oberbürgermeister Michael Kissel räumt ein: "Objektiv besteht eine gute
Sicherheitslage" und betont, lediglich "das subjektive Sicherheitsempfinden
der Bürger durch Prävention" erhöhen zu wollen. (Wormser Zeitung,
25.08.04)
Passend hierzu äußert sich auch die Trierer Rathauszeitung vom 20.07.04:
"Die Kriminalitätsstatistik der Stadt Trier verzeichnet keine besonderen
Auffälligkeiten. Dennoch ist den Bürgern der Schutz vor Straftaten, das
'subjektive Sicherheitsempfinden' ein besonderes Anliegen."
Durch die (enge) Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Ordnungsbehörden
ergibt sich ein weiteres Problem: Der Neutralitätsgrundsatz, den die
Behörden - auch gegenüber den Sicherheitsunternehmen - beachten müssen,
kann bzw. darf nicht mehr existieren, wenn die Privaten als Partner oder
sogar als Auftragnehmer, beispielsweise der Ordnungsämter und damit der
Stadtverwaltungen, auftreten. Wie werden sich also künftig die
Gewerbeaufsichtsämter der beauftragenden Städte und Kommunen bei
Beschwerden gegen "ihre" Sicherheitsunternehmen verhalten?
Die Sicherheitswirtschaft hat bereits in verschiedenen Bundesländern
angetestet wie weit sie in der direkten Zusammenarbeit mit den Behörden
kommt und sich dabei neue (lukrative) Aufgabenfelder erschließen kann. Mit
dem Bundesland Rheinland-Pfalz ist die Branche mit Sicherheit hoch
zufrieden.
Weitere Informationen zum Thema im Internet unter:
http://www.workfare.ipn.de/buch/index.php?option=content&task=view&id$&Itemid=2
http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/kameraprivat.html
V.i.S.d.P.: Thomas Brunst, SAFERCITY.DE, Ihringshäuser Str. 104, 34125
Kassel, E-Mail: safercity@hotmail.com
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