|
## Nachricht vom 03 Aug 04 weitergeleitet
## Ursprung : SABINE@SABINE.NADESHDA.ORG
## Betreff : [nadir-aktuell-abo] Hamburg: Politische Prozesse gegen Bauwagenleben gehen weiter
## Ersteller: aktuell@nadir.org
## Msg-ID : 20040803160001.1BE081240EE@paxo.nadir.org
Politische Prozesse gegen Bauwagenleben gehen weiter
Von : Harkort-Pressegruppe
Ort : Hamburg
Datum: 03.08.2004
Hamburg, den 30.Juli 2004
POLITISCHE PROZESSE GEGEN BAUWAGENLEBEN GEHEN WEITER
Vorletzte Woche wurden die Verhandlungen um eine Einstellung aller
Verfahren gegen die Harkortstraßen-BesetzerInnen abgebrochen, da sich die
Staatsanwaltschaft weigerte, einer Gleichbehandlung aller Betroffenen
zuzustimmen.
Im Herbst letzten Jahres wurden die Verhandlungen um einen neuen Platz
für den geräumten Wagenplatz Bambule von dem Senat abgebrochen. Am
27.09.2003 gab es daraufhin und in Solidarität mit allen
WagenbewohnerInnen eine symbolische Platzbesetzung von ca.100 Menschen in
der Altonaer Harkortstraße. Dieser Platz wurde während der Verhandlungen
als Möglichkeit gehandelt, auf die sich auch die DB als Eigentümerin
einlassen wollte. Ziel der Besetzung war es unter anderem, darauf
aufmerksam zu machen, dass es an politischem Willen und nicht an Platz
für Wagenleben in Hamburg fehlt.
Anfangs war die Polizei zwar anwesend, es gab aber keine Kommentare zu
dem Betreten des Platzes. Später wurden die Feiernden auf dem Gelände
beim Essen und Trinken durch immer stärkere Polizeipräsenz bedrängt. Ein
Kessel wurde gezogen, der nicht mehr einfach verlassen werden konnte. Die
84 verbliebenen BesetzerInnen wurden nach etwa drei Stunden Einkesselung
einzeln zur Identitätsfeststellung weggebracht. Sie wurden, zum Teil mit
auf dem Rücken gefesselten Händen, in HVV-Bussen oder Polizeifahrzeugen
quer durch Hamburg in verschiedene Stadtteile gefahren, wo sie in
Gewahrsamszellen gesperrt wurden. Es handelte sich nach Aussage der
Polizei um vorläufige Festnahmen.
Die "zur Identitätsfeststellung durchgeführte Ingewahrsamnahme" ist zwar
gängige Praxis bei der Polizei, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme
wurde jedoch vom Amtsgericht festgestellt. Ein Teil der vorläufig
Festgenommenen wurden bis zum nächsten Morgen festgehalten. Es kam auf
den Wachen zu etlichen Schikanen: Viele mussten sich bei der
Eigentumsdurchsuchung nackt ausziehen, teilweise wurde Trinken
verweigert. Manche wurden zudem erkennungsdienstlich behandelt, obwohl
diese Maßnahmen eine gewisse Schwere des Vergehens erfordert.
Rund ein halbes Jahr später erhielten die meisten der damals Festgenommen
einen Strafbefehl mit dem Vorwurf des gemeinschaftlich begangenen
Hausfriedensbruches. Trotz des absolut identischen Vorwurfs schwankte die
Höhe des Strafbefehles zwischen 200-1000 Euro pro Person. Die
Strafbefehle und dabei vor allem die unterschiedliche Höhe wirken im
Zusammenhang als überzogene Schikane, stellen einen weiterer Angriff
gegen politisch Unliebsame dar und dienen der Einschüchterung.
Die Betroffenen nahmen diese Verurteilung nicht hin, sondern legten
Widerspruch gegen die Strafbefehle ein. Infolgedessen kam es am
13.05.2004 zum ersten Prozess gegen einen der 84 Angeklagten. Trotz
Gegenanträge wurden zum Teil bewaffnete Polizisten als Zeugen vernommen.
In den ersten Prozessen stellte sich folgendes heraus: Die von der
Aurilles Management GmbH gestellte Anzeige bezog sich, ebenso wie die
Anklage der Staatsanwaltschaft, ausdrücklich auf Personen welche sich
nach Aufforderung der Polizei nicht vom Gelände entfernt hatten.
Polizeizeugen vor Gericht bestätigten jedoch, dass es solch eine
Aufforderung an die Personen auf dem Gelände nicht gegeben hat. Die
angeblich offensichtliche Umzäunung des Geländes, ein bedeutendes
Argument der Staatsanwaltschaft, wurde ebenfalls relativiert.
Es kam zu einer Unmenge an Formfehlern, so z.B. zu ungenügendem oder
falschem Ausfüllen der Festnahmeformulare (bis hin zur Fälschung der
Unterschrift eines Polizeibeamten). Die Akten der Anklage sind völlig
unzureichend und fehlerhaft, was anfänglich zwar vom Gericht bestätigt
wurde, jedoch nicht zu einer Einstellung der Verfahren führte. Obwohl das
Gericht selbst den Strafbestand in den Hauptpunkten als nicht bewiesen
ansah, verurteilte es die Angeklagten zu Geldstrafen bis zu 900 ¤.
Das Plenum der Betroffenen hat sich entschlossen, in Berufung zu gehen.
Zeitgleich stehen viele weitere Prozesse in erster Instanz an. Aus dem
Plenum der Betroffenen wurde der Staatsanwaltschaft ein Angebot
unterbreitet, dass eine gemeinschaftliche Einstellung aller Verfahren
unter der Bedingung der Gleichbehandlung aller Betroffenen, also auch der
bereits verhandelten Verfahren, beinhaltet.
Dieser Schritt wurde unternommen, um der Staatsanwaltschaft klar zu
machen, dass sie den Betroffenen und den Gerichten ein völlig überzogenes
Prozedere aufzwingt, wenn sie einzelne Prozesse durchsetzt. Eine gleiche
Vereinbarung für alle hätte die Möglichkeit ergeben, im Einvernehmen
keine weiteren Prozesse zu führen. Die Staatsanwaltschaft hat sich dafür
entschieden, die Mindestforderung nach Gleichbehandlung nicht anzunehmen,
so dass wir uns gezwungen sehen, auch weiterhin die gesamten Verfahren
einzeln vor Gericht zu bringen, um unsere Position durchzusetzen.
Dass sich in Gerichtsurteilen bzw. in Verfahrensabläufen herrschende
Politik manifestiert, ist sicherlich keine neue Erkenntniss. Dass sich
noch nicht einmal die Mühe gemacht wird, das Ganze in eine der
bürgerlichen Rechtsprechung entsprechende Form zu bringen, auch nicht.
Immer wieder erschreckend ist es trotzdem. Proteste auf der Strasse
werden im Nachhinein mit Prozessen überschüttet, die Betroffenen müssen
sich mit hohen Kosten für z.B. AnwältInnen oder zu zahlende Strafen
herumschlagen. Das diese Form der Repression mittlerweile nicht nur sich
als radikal verstehende Menschen trifft, sondern an jegliche Proteste
gerichtet ist, zeigen z.B. Strafbefehle gegen StudentInnen der HWP welche
gegen die Umstrukturierung der Uni vor dem Rathaus demonstriert hatten.
Wir solidarisieren uns mit den kriminalisierten StudentInnen an der HWP,
den WagenbewohnerInnen, deren Wohnungen bei der Hafenstraßenaktion
beschädigt wurden und allen anderen Opfern polizeilicher und sonstiger
staatlicher Angriffe, die sich um eine solidarische Gesellschaft bemühen.
Der Ende August von der Räumung bedrohte Bauwagenplatz "Wendebecken"
braucht ein Recht auf selbstbestimmte Perspektive und hat unsere
Solidarität.
DIE ZÄHNE ZEIGT WER DAS MAUL AUFMACHT!
Die weiteren Gerichtstermine sind unter: www.bambule-hamburg.org zu finden
Kontakt zu den Betroffenen gibt es über: Presse.harkortstr@nadir.org
|