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Aufruf an alle Freundinnen und Freunde des kurdischen Volks
Am dritten April diesen Jahres setzte die Europäische Union KONGRA-GEL,
den Volkskongress Kurdistan, auf die Liste der „terroristischen”
Organisationen.
KONGRA-GEL ist eine neue Organisation, die im November 2003 mit dem
Ziel gegründet wurde, die Rechte der Kurdinnen und Kurden wirksamer zu
vertreten. KONGRA-GEL hat sich ausschließlich friedlichen Aktionsformen
verschrieben und strebt einen demokratischen Prozess im Mittleren Osten
und der Diaspora an, um seine Ziele zu erreichen, die von der
kurdischen Gesellschaft und allen, die sich mit der Problematik
ernsthaft beschäftigen, als legitim anerkannt werden. In seinem
Programm ächtet der KONGRA-GEL den Gebrauch von Gewalt aus
nationalistischen Motiven und präsentiert Vorschläge für eine
gewaltfreie Lösung, die das Leben der Kurdinnen und Kurden im
Mitteleren Osten verändern soll.
Den KONGRA-GEL, der sich nie an militärischen Aktionen beteiligt hat
und der ein breites Spektrum an politischen Strömungen zusammenbringt,
auf die Liste der „terroristischen” Organisationen zu setzen, drückt
ganz klar Unredlichkeit, Ignoranz und Inkompetenz auf Seiten der EU
aus. Dieser Beschluss ist ein Schlag gegen die Demokratie und die
Menschenrechte und beleidigt die Kurdinnen und Kurden.
Wie Leyla Zana in einem offenen Brief an Javier Solana vom 8. April
erklärte, ist „dieser Beschluss der unglücklichste, den die EU in ihrer
gesamten Geschichte gefällt hat.”
Die Tatsache, dass eine bedeutende kurdische Organisation in dieser
Weise verurteilt werden kann, ohne ein einziges Argument und ohne eine
überzeugende Begründung, ist ein deutlicher Ausdruck dafür, wie wenig
die EU eine Lösung der kurdischen Frage insgesamt will.
Der Beschluss hat ernste Konsequenzen, da er alle Anstrengungen der
Kurdinnen und Kurden für Menschenrechte und Demokratie negiert. Er ist
schlicht inakzeptabel.
Europäische Verteidiger der Menschenrechte müssen darauf bestehen, dass
die Europäische Justiz diese Verleumdung als üble Nachrede verurteilt.
Die EU-Offiziellen, die dafür Verantwortung tragen, müssen vor
europäische Gerichte.
Auf menschlicher Ebene ist es essentiell, dass alle, die sich in Europa
für eine menschlichere Zukunft und dagegen kämpfen, dass im Namen von
Sicherheit willkürliche Unterdrückung stattfindet, darauf bestehen,
dass KONGRA-GEL wieder von der Liste der terroristischen Organisationen
gestrichen wird.
Wir rufen all diejenigen, die auf den Weg des demokratischen Kampfs und
des Respekts vor den Menschenrechten setzen, den die Kurdinnen und
Kurden eingeschlagen haben, und auf alle diejenigen, deren Freundschaft
zum kurdischen Volk unermüdlich ist, auf:
– Treten sie dem KONGRA-GEL als Individuum oder als Gruppe bei,
– Erklären sie Ihre Bereitschaft, sich dem KONGRA-GEL anzuschließen,
wäre er nicht als terroristisch charakterisiert oder
– Schließen Sie sich der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nach
§173 Absatz 4 anzuschließen oder klagen sie selbst, um die
Kommissionsentscheidung zu annulieren, die KONGRA-GEL als
«terroristische Organisation» charakterisiert
Bitte senden sie ihren Namen, ihre Adresse und ihre berufliche Stellung
sowie eine Protestbotschaft gegen den EU-Beschluss an die folgende EMailadressen:
Justice.for.kongragel@no-log.org und
KNKBerlin@kongrakurdistan.net
Oder schicken Sie einen Brief an KNK, Scharnhorststr. 25, 10115 Berlin
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