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Bayern: Videoüberwachung (PM 192/04 vom 04.05.04)


Bayerisches Staatsministerium des Innern
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Videoüberwachung (PM 192/04 vom 04.05.04)

"Die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Plätzen und Orten dient der Verbesserung der Sicherheitslage und dem Schutz der Bürger vor Kriminalität. Sie ist an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Örtlichkeiten integrativer Bestandteil eines polizeilichen
Gesamtkonzeptes zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Störungen und Straftaten im öffentlichen Bereich. Daneben trägt die Videoüberwachung zur Verbesserung der Beweislage im Strafverfahren bei, indem sie es ermöglicht, beweiskräftige Dokumentationen zu erstellen, Tatverdächtige zu identifizieren und zusätzliche Fahndungsansätze zu verfolgen. Damit stellt sie eine wirksame Alternative zur ständigen Polizeipräsenz dar", betonte Innenstaatssekretär Georg Schmid in seinem Bericht über die polizeiliche Videoüberwachung in Bayern im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags am 4. Mai 2004. Nach positiven Erfahrungen mit ortsfesten Videoüberwachungsanlagen in Regensburg und beim Münchner Oktoberfest und mit mobilen Videoüberwachungsanlagen in Nürnberg und Schweinfurt kündigte Schmid an, dass die Polizei noch in diesem Monat damit beginnen wird, die Kriminalitätsschwerpunkte Bahnhofsvorplatz und Stachus-Rondell in München mit einer aus insgesamt drei Kameras bestehenden mobilen
Videoüberwachungsanlage zu überwachen.

(Näheres unter http://www.stmi.bayern.de/presseinfo/pm_sicherheit.htm)


Pressesprecher: Christoph Hillenbrand
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
04.05.04    pm@stmi.bayern.de <pm@stmi.bayern.de>
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