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Rheinische Post: Strafrecht korrigiert
Düsseldorf (ots) - Von Reinhold Michels
Die geänderten Pläne der großen Koalition zur strafrechtlichen
Bewertung sexueller Aktivitäten Jugendlicher zeugen von
rechtspolitischer Klugheit und entwicklungspsychologischem
Verständnis für die Eigenheiten von Teenagern in ihrer sexuellen
Such- und Findungsphase. Die Korrekturen belegen zudem, dass der
Bundestag als Gesetzgeber fähig ist, eine übers Ziel schießende, das
EU-Soll übererfüllende Berliner Exekutive zu korrigieren.
Es bleibt also dabei, dass die Kino-Logen-Liebelei zwischen einem
Siebzehnjährigen und einer Sechzehnjährigen, zu der sich Letztere
durch welche geschickten, dem Augenblick und der Natur geschuldeten
Avancen auch immer hat verleiten lassen, für den Stürmer und Dränger
strafrechtlich folgenlos bleibt. Was Eltern nicht wissen müssen, geht
die Justiz erst recht nichts an. Eine Sache für den Staatsanwalt
würden Intimitäten erst dadurch, wenn der Siebzehnjährige mit
krimineller Energie, etwa durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
(Tatbestandsmerkmal der Nötigung) Gefügigkeit erzielt hätte. Sobald
die sexuelle Aktivität zuhälterisch motiviert ist, verdient sie auch
dann kein Pardon, wenn sie von einem Minderjährigen, aber bereits
Strafmündigen, also einem 14- bis 17-Jährigen ausgeht.
Originaltext: Rheinische Post
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