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RNZ: Theorie und Praxis
Heidelberg (ots) - Von Christian Altmeier
Theorie und Praxis sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. So auch
bei der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts. Theoretisch ist
es natürlich absolut zu begrüßen, wenn der Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und Prostitution auch bei
minderjährigen Tätern verbessert wird. In der Praxis hätte dies aber
rasch dazu führen können, dass alterstypisches, sexuelles
Ausprobieren unter Strafe gestellt worden wäre. Die Fürsorge des
Staates kollidierte in diesem Fall mit der Lebenswirklichkeit der
Jugendlichen.
Natürlich wäre die überwiegende Zahl einvernehmlicher Zärtlichkeiten
zwischen Teenagern niemals vor Gericht gelandet, da es kein
allgemeines Interesse an einer Strafverfolgung gegeben hätte. Doch hätte
die Justiz zumindest bei jeder Anzeige klären müssen, ob zum
Beispiel das Knutschen im Kino eine Gegenleistung für die
Eintrittskarte war, oder nicht. Da dies sicherlich nicht im Sinne des
Gesetzgebers gewesen wäre, hat die Koalition gut daran getan, die
Einwände gegen ihren Gesetzentwurf ernst zu nehmen und diesen noch
einmal zu überarbeiten. Polizei und Justiz sollten ihre Kapazitäten
schließlich auf die wahren Täter konzentrieren können - anstatt in
der Privatsphäre minderjähriger Paare herumschnüffeln zu müssen.
Originaltext: Rhein-Neckar-Zeitung
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