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Verbraucherinformationsgesetz in Kraft / Kritiker: Nicht anwenderfreundlich (Bericht + Interview + Kommentar)

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http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2008/05/02/a0046

taz - 02.05.2008

VERBRAUCHERINFORMATIONSGESETZ IN KRAFT

Seit gestern können sich Verbraucher genauer über die Inhaltsstoffe vor allem von Nahrungsmitteln informieren. Theoretisch. Denn das Verbraucherinformationsgesetz ist ein Widerspruch in sich: Es ist nicht anwenderfreundlich. Manche halten es für eine Mogelpackung

Kein Rezept gegen Gammelfleisch

Das Verbraucherinformationsgesetz hält bei weitem nicht, was es verspricht

VON SVENJA BERGT

Das Fleisch suppt in seiner Verpackung. Seine ehemals rote Farbe ist einem fahlen Braungrau gewichen, Kondenswasser hat sich an der Plastikfolie abgesetzt. Aus der Packung strömt ein süßlicher Geruch. Zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet, würden Lebensmittelchemiker über das Stück Rindfleisch sagen.

Gammelfleisch, Pestizide in Obst und Gemüse, Antibiotika im Käse: Gegen Ungesundes in Lebens- und Futtermitteln, Spielzeug, Textilien und Kosmetika ersann die Politik das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Das Ziel: dem mündigen Verbraucher, der selbst entscheidet, welche Pestizide sein Obst enthalten darf, näher zu kommen. Die Methode: dem Konsumenten den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, die bislang bei Behörden unter Verschluss liegen. Ab sofort haben Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf. Was nach Offenheit klingt, bedeutet in der Praxis in erster Linie Bürokratie: Um an die Informationen zu kommen, muss er einen Antrag stellen und dann auf die Antwort der Behörde warten.

Die Idee zu mehr Verbraucherinformationen ist nicht ganz neu: Seit Ende 2001 wurde an einem Gesetzesentwurf gebastelt. Dabei ist er an ziemlich allen Ecken gescheitert, an denen ein Gesetzesentwurf scheitern kann: Von den Grünen eingebracht, zunächst blockte der Koalitionspartner SPD, in einem neuen Anlauf der Bundesrat und schließlich verweigerte Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift.

Nun ist es da und gleich als reformbedürftig kritisiert. Das Verbraucherinformationsgesetz ist eine Mogelpackung, sagt Manfred Redelfs, Leiter der Rechercheabteilung bei Greenpeace. Für den Verbraucher gebe es vor allem zwei Hindernisse: Kosten und Fristen. Stellt der Verbraucher einen Antrag, hat die Behörde einen Monat Zeit, zu reagieren. Unter Umständen verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Das Fleisch an der Theke ist dann längst verkauft, gegessen und alle Beweise ebenso. Stellt er trotzdem einen Antrag auf Auskunft, weiß er vorher nicht genau, welche Kosten auf ihn zukommen (siehe Kasten). Darüber hinaus ist die neue Regelung nicht auf alle Produkte anwendbar. Medikamente, Elektrogeräte oder auch Dienstleistungen fallen nicht unter das VIG. Denn der Gesetzestext spricht vom Lebens- und Futtermittelgesetz sowie vom Weingesetz. Und selbst wenn es so weit kommt, dass die Verbraucher informiert werden müssten, ist unklar, was genau sie eigentlich erfahren. Das kann der Name des Supermarktes sein, in dem die Ware verkauft wurde, oder der des Herstellers, obwohl für den Verbraucher eigentlich die Chargennummer des Kartons relevant wäre, kritisiert Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace.

Ist ein Antrag gestellt und auch berechtigt, kann sich das Unternehmen trotzdem leicht seiner Informationspflicht entziehen: Ein Hinweis darauf, dass mit der Info ein Betriebsgeheimnis verraten würde, und das Unternehmen kann sich teilweise schützen. Dazu kommt: Ist Obst mit Pestiziden belastet, die aber unter dem Grenzwert liegen, muss der Verbraucher gar keine Auskunft bekommen. Wohlgemerkt: muss nicht. Denn natürlich ist es denkbar, dass eine Behörde für die Verbraucher in die Bresche springt und unaufgefordert Informationen über belastete Lebensmittel preisgibt.

Es gibt zudem zu viele Stellen, an die sich die Verbraucher wenden können, kritisiert die auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwältin Michéle John. Zuständig seien das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, ebenso wie verschiedene Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene. An wen sich der Verbraucher mit seinem Anliegen wenden müsse, sei nur mit aufwändiger Recherche herauszufinden.

Dass es prinzipiell anders geht, zeigt ein Beispiel in Dänemark. Hier gibt es seit 2002 das Smiley-System. Wenn die Kontrolleure dicken Schimmelbelag auf den Gummidichtungen der Kühltruhen finden oder Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum, dann müssen sich diese Geschäfte und Restaurants mit einem traurigen Smiley an Eingangstür oder Schaufenster schmücken. Das System ist ein Erfolg: Zwei von drei Dänen würden laut einer aktuellen Umfrage in einem Restaurant mit einem traurigen Smiley keinen Bissen essen.

Bei den Betrieben gaben acht von zehn an, dass das Bewertungssystem sie veranlasst hat, mehr auf Hygiene und Lebensmittelkontrolle zu achten und ihr Personal besser zu informieren. Ab dem 1. Mai gibt es aber auch hier eine Neuerung: War die Bewertung bis jetzt auf einer speziellen Website zu finden, müssen die Unternehmen sie nun auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Auch das ist bei dem deutschen Gesetz anders: Eine aktive Informationspflicht seitens der Behörden gibt es nicht; nicht einmal bei einer Falschkennzeichnung, die immerhin eine Ordnungswidrigkeit ist, erklärt Rechtsanwältin Michéle John. Ohne Antrag vermutlich keine Auskunft. Das deutsche Gesetz schütze eher die Interessen der Lebensmittelindustrie als die Interessen der Verbraucher, so Johns Fazit. Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sagt: "Dieses Gesetz ist ein Meilenstein." Wer Recht behält, könnte sich beim nächsten Gammelfleisch-Skandal zeigen.


SO GEHT ES

Zuständigkeit klären: Wer einen Antrag stellen will, hat die Qual der Wahl: Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder eine Behörde auf Landes- oder kommunaler Ebene? Wer die Auskunft schnell haben will, sollte sich für die richtige Stelle entscheiden. Zur Weiterleitung des Antrags ist die Behörde nicht verpflichtet. Sie muss den Verbraucher informieren, wohin er sich sonst noch wenden kann. Vorab also telefonisch erfragen, wo die Chance auf Bearbeitung am größten ist.

Das passende Gesetz: Zwei weitere Gesetze könnten in Frage kommen: das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wer einen Antrag nach VIG stellt, muss sich auf das Gesetz beziehen. Man kann also nicht allgemein einen Antrag stellen und davon ausgehen, dass sich Behörden das passende Gesetz herauspicken.

Antrag stellen: Ein Antrag nach VIG muss schriftlich gestellt werden. Eine Antwort garantiert das aber auch nicht.

Warten: Das Gesetz sieht zunächst eine Frist von einem Monat vor. Wenn Dritte, wie zum Beispiel Unternehmen, befragt werden müssen, verlängert sich die Frist allerdings auf zwei Monate.

Geld bereithalten: Abhängig von Behörden und Bundesländern und Aufwand können zwischen 5 und 500 Euro anfallen. Wer hinterher gegen die Gebühren vorgehen will, kann das tun. Information und Gebührenbescheid gibt es unabhängig voneinander. Die Chancen auf Erfolg stehen dann gut, wenn die Behörde kostendeckende Gebühren haben will. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Gebühren nicht abschreckend wirken dürfen. Wären sie aber, wenn man vor dem Antrag noch nicht einmal weiß, was auf einen zukommt.


http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2008/05/02/a0048

"Behörden brauchen nicht aktiv zu werden"

Ursula Heinen (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin, über neue Möglichkeiten des Verbrauchers, sich zu informieren

taz: Frau Heinen, hängen heute Plakate in den Supermärkten, von denen die Kunden erfahren, ob die Paprika zu viele Pestizide enthält?

Ursula Heinen: Das wäre die beste Variante. Das müssen aber nach wie vor die Hersteller oder Händler selbst machen. Ich denke aber, dass die meisten Anfragen bei den Behörden schon Rückstände von Pflanzenschutzmitteln betreffen werden oder sonstige Stoffe, die nicht in die Lebensmittel oder Kosmetika reingehören.

Was kann denn der Verbraucher tun, um an Infos zu kommen?

Er kann sich an die zuständigen Behörden wenden und um Auskunft zu den entsprechenden Produkten bitten. Die Behörde ist verpflichtet, ihm diese Auskunft innerhalb von vier Wochen zu geben. Ein Beispiel: Sie haben eine Hautcreme und haben gehört, dass sie einen krebserregenden Stoff enthalten soll. Sie nutzen die Creme aber schon etwas länger und wollen jetzt wissen, ob das auch Ihren Cremetopf betrifft. Dann können Sie bei der Behörde nach der Chargennummer fragen. Die sagen Ihnen dann, ob Ihre Creme auch davon betroffen ist.

Auskünfte können aber eingeschränkt werden, wenn Geschäftsgeheimnisse berührt sind ...

Was darunter fällt, soll aber die Behörde entscheiden. Entsprechende Passagen werden dann in der Akte geschwärzt.

Warum gilt das Gesetz zum Beispiel nicht für Elektrogeräte?

Wir können nur das regeln, was in unserem Verantwortungsbereich liegt, und Elektrogeräte fallen unter das Produktsicherheitsgesetz. Wir wollen aber in zwei Jahren das Gesetz überprüfen und haben dann nochmal die Möglichkeit, es zu verändern oder zu erweitern.

Bekommen Verbraucher auch ohne Anträge Infos?

Die Behörden sollen von sich aus informieren, wenn ihnen Informationen über Gesundheitsgefährdungen vorliegen.

Es gibt keine Infos, wenn Werte im zulässigen Bereich sind?

Die Behörden brauchen in diesem Fall nicht von sich aus aktiv zu werden, weil eine Gesundheitsgefahr meist erst dann vorliegt, wenn der Grenzwert überschritten ist. Wenn der Verbraucher aber wissen will, ob der Importeur seiner Paprika schon mal aufgefallen ist, kann er natürlich die Behörde fragen.

Die Anfragekosten sind nicht ohne. Auf was muss man sich einstellen?

Bei den Bundesbehörden sind es im Regelfall bis zu 250 Euro - bei sehr aufwändigen Anfragen. Wir haben angeregt, dass sich die Länder an dieser Grenze orientieren sollen. Die Erfahrung aus dem Informationsfreiheitsgesetz zeigt aber, dass nur ein sehr kleiner Teil der Anfragen überhaupt kostenpflichtig ist.

INTERVIEW: SVENJA BERGT

URSULA HEINEN, 42, ist Parlamentarische Staatssekretärin der Union im Verbraucherschutzministerium und Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2008/05/02/a0135

Qualität bleibt Vertrauenssache

KOMMENTAR VON TARIK AHMIA

Eigentlich sollte es ein Grund zur Freude sein, wenn sich die Bundesregierung nach jahrelangem Gezerre endlich zu mehr Verbraucherschutz durchringt: Ein neues Gesetz soll ab sofort für mehr Transparenz sorgen und das Wissen über Waren verbessern. Wer erfahren will, ob gefährliche Stoffe im Spielzeug stecken oder Pestizide das Obst belasten, kann sich an die zuständige Behörde richten.

Sechs Jahre lang haben Regierung, Opposition und Industrie um dieses Recht gefeilscht. Das Ergebnis gleicht allerdings einer Farce. Denn das Verbraucherinformationsgesetz könnte genau das Gegenteil seiner ursprünglichen Absicht erreichen: Dafür sorgt ein Wust aus juristischem Wirrwarr, bürokratischen Hindernissen und offensichtlicher Parteinahme für beschuldigte Unternehmen - etwa, wenn sich Firmen ihrer Auskunftspflicht gänzlich entziehen, indem sie sich auf die im Gesetz verankerte Wahrung der "Betriebsgeheimnisse" berufen. Für eine Anfrage gibt es viele Hürden zu überwinden.

VerbraucherInnen müssen sich dafür nicht nur durch einen Paragrafendschungel kämpfen, die Anfrage können auch noch hunderte Euro Verwaltungsgebühren zur Folge haben. Zudem können sich die Anfragen auf dem Verwaltungsweg über Monate hinziehen. Es ist absehbar, dass auf diesem Weg nicht mehr VerbraucherInnen ermutigt werden, ihre Rechte auf gesunde Lebensmittel wahrzunehmen, sondern weniger.

Dabei zeigen Beispiele wie Großbritannien und Skandinavien längst, wie man für effektive Verbraucherinformationen sorgen kann - etwa mit lachenden oder weinenden Smileys an Restauranttüren. Das deutsche Verbraucherinformationsgesetz dagegen beweist vor allem: Wirksamer Verbraucherschutz wird in Deutschland schamlos den Interessen der Wirtschaft untergeordnet.

Kunden und Kundinnen sind dennoch nicht machtlos. Ihnen bleibt nur, nicht länger auf den Gesetzgeber zu warten, sondern mit den Füßen abzustimmen. Ob Fleisch, Strom oder Obst: Gute Produkte gibt es nur bei Firmen, denen man vertraut. Und die haben ihren Preis, der meist höher ist als beim Discounter.

11.05.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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