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Greenpeace: Information der Verbraucher bleibt mangelhaft /
Rechtsgutachten belegt zahlreiche Mängel in neuem
Verbraucherinformationsgesetz
Berlin (ots) - Das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) macht
es der Öffentlichkeit nicht leichter, an Informationen über
Lebensmittel zu gelangen. Zu diesem Schluss kommt ein von Greenpeace
in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Das VIG, das am 1. Mai 2008
nach fast sieben Jahren Bearbeitung in Kraft tritt, beschränkt sich
nur auf Lebensmittel und einige Produktgruppen wie Kosmetika und
Reinigungsmittel. Ausgeschlossen sind Dienstleitungen und die meisten
Waren. Auch behindert das komplizierte Antragsverfahren den Zugang zu
aktuellen Informationen. Zudem sind Behörden nur dann verpflichtet,
aktiv die Öffentlichkeit zu informieren, wenn eine akute Gefährdung
der Gesundheit vorliegt. Das Ziel einer besseren Information der
Öffentlichkeit wird damit verfehlt.
"Wir müssen feststellen, dass dieses Gesetz schon zum Start
reformbedürftig ist", sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte
bei Greenpeace. "Die meisten Verbraucherinformationen werden auch in
Zukunft unter Verschluss bleiben. Von einem Gesetz, das Verbrauchern
einen umfassenden, schnellen und praktikablen Zugang zu allen
wichtigen Daten ermöglicht, sind wir weiterhin meilenweit entfernt."
Greenpeace fordert, alle Untersuchungsergebnisse und
Beanstandungen der Behörden regelmäßig im Internet zu
veröffentlichen, wie es beispielsweise in Dänemark der Fall ist. "Die
Ämter haben dort eine Bringschuld", sagt Dr. Manfred Redelfs, Leiter
der Rechercheabteilung bei Greenpeace. "Ohne umfassende Pflichten zur
Veröffentlichung ist das Gesetz wie ein Auto, das nur mit angezogener
Handbremse fährt."
Sind Lebensmittel mit Schadstoffen belastet, ohne dass ein
gesetzlicher Grenzwert überschritten wird, können die Behörden den
Verbrauchern die Produktnamen und Hersteller der betreffenden
Lebensmittel auch weiterhin vorenthalten. Nur bei schweren
Rechtsverstößen, also einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der
Verbraucher, veröffentlichen die Ämter Firmen- und Produktnamen. Auch
müssen Verbraucher zunächst die richtige Behörde ausfindig machen und
eine schriftliche Anfrage stellen, um Informationen zu erhalten. Die
Bearbeitungskosten müssen die Verbraucher ebenfalls selber tragen.
"In diesem Gesetz werden die Interessen der Lebensmittelindustrie
stärker geschützt als die Interessen der Verbraucher", so
Rechtsanwältin Dr. Michéle John. "Durch im Gesetz vorgesehene
Ausnahmegründe können Unternehmen in vielen Fällen den Zugang zu
Daten verhindern. Zudem können bestehende Informationsrechte
eingeschränkt werden, weil das Verhältnis zu anderen
Informationsansprüchen unklar ist."
Achtung Reaktionen: Rückfragen bitte an Martin Hofstetter, Tel.
0171-8706 645, oder Manfred Redelfs, Tel. 0151-1805 3385.
Pressesprecher Patric Salize erreichen Sie unter Tel. 0171-6035 532.
Das Rechtsgutachten finden Sie im Internet unter: www.greenpeace.de
Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343
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