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Abschiebepraxis der Auslaenderbehoerde Berlin: "Auf die Rechtmaessigkeit kommt es fuer uns nicht an"

Abschiebepraxis der Ausländerbehörde Berlin:

"Auf die Rechtmäßigkeit kommt es für uns nicht an"

Der Abschiebung einer seit 27 Jahren in Berlin lebenden, aus Beirut stammenden 52 jährigen staatenlosen Kurdin Khadra O. in die Türkei - ein Land in dem sie nie gelebt hat - war bezüglich des Vorwurfs der Identitätstäuschung ein Freispruch durch das Landgericht Berlin vorausgegangen. *)

Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts im Volltext:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/LG_Berlin_Oumayrat.pdf (Namensnennung von Frau O. mit deren Einverständnis)

Den Vorwurf der Idenitaetstäuschung weist das Landgericht scharf zurück.

Die Leiterin der "Abteilung Sonderaufgaben/Kurden" bei der
Ausländerbehörde Berlin (GE Ident), auf deren Strafanzeige hin das Verfahren eingeleitet wurde, erklärte vor Gericht, befragt zur Richtigkeit des als Beweis für die angebliche türkische Herkunft angeführten Geburtsregistereintrags,

"für die Entscheidungen ihrer Dienststelle als Ausländerbehörde komme es auf die gesamten Hintergründe und deren etwaige Rechtmäßigkeit nicht an. Für sie sei nur die Auskunft der Türkei aus dem
Personenfeststellungsverfahren verbindlich, das es sich bei der Angeklagten um Frau 'Efetürk' handele."

Weiterer Beweis für die angebliche türkische Herkunft sei eine Auskunft von "Interpol". Polizisten seien mit einem von der Kripo Berlin zur Verfügung gestellten Foto von Frau O. durch das türkische Dorf Ü. gegangen. Dorfbewohner hätten sie auf dem Foto erkannt. Wer sie erkannt hat sagt "Interpol" nicht. Die Kripo Berlin hat "aus übergeordneten Gründen" aber auch nicht weiter nachgefragt. Für das Landgericht kein Beweis...

Das Landgericht kam zum Ergebnis, dass die Einlassungen der Angeklagten, sie habe keine Kenntnisse von einer etwaigen türkischen
Staatsangehörigkeit gehabt, nicht zu wiederlegen sind:

"Es haben sich ... im gesamten Verfahren nicht einmal Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Einlassungen der Angeklagten insoweit unrichtig sein könnten."

---
*) vgl. Tagesspiegel 06.04.08: Frau nach 27 Jahren abgeschoben http://www.tagesspiegel.de/berlin/Schoeneberg-Abschiebung;art270,2507675

TAZ 07.04.08: Abschiebung nach 27 Jahren in Deutschland
http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/abschiebung-nach-27-jahren-in-deutschland/?src=TE&cHash=6a0e3faa12

Berliner Morgenpost 08.04.08: Siebenfache Mutter abgeschoben http://www.morgenpost.de/content/2008/04/08/bezirke/956097.html

Berliner Zeitung 09.04.08: Protest gegen Abschiebung nach 27 Jahren http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0409/lokales/0084/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-69564992, FAX ++49-30-69564993
georg.classen ät gmx.net
www.fluechtlingsrat-berlin.de

14.04.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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