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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu
Online-Durchsuchungen
Bielefeld (ots) - Die Karlsruher Verfassungsrichter haben
geurteilt - die Regelung zur heimlichen Online-Durchsuchung im
Verfassungsschutzgesetz des Landes NRW ist vom Tisch. Handwerklich
mangelhaft und ohne rechtsstaatliches Augenmaß mit heißer Nadel
gestrickt, konnte das Gesetz der Prüfung nicht standhalten. Wirklich
überrascht hat das wohl nur NRW-Innenminister Ingo Wolf.
Eher überraschend ist aber, dass Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble den Richtern applaudiert. Er sieht sich darin bestätigt,
dass der Staat die Festplatten der Bürger auf der Jagd nach
Terroristen ausspähen darf. Allerdings hat das Gericht die Hürden
dafür so hoch gebaut, dass die Verfassungsschützer diese nur in
wirklich ernsten Fällen überspringen können. Die »Rasterfahndung« via
Bundes-Trojaner bleibt unerfüllter Traum der Sicherheitsorgane wie
Alptraum der Datenschützer.
Liegt ein konkreter Verdacht auf eine ernsthafte Straftat vor,
müssen - und dürfen - Verfassungsschutz und Polizei online
durchsuchen. Die Voraussetzungen dafür hat Karlsruhe abgesteckt.
Diese muss der Gesetzgeber jetzt ausgestalten. Polizei und
Verfassungsschutz brauchen so schnell wie möglich konkrete Vorgaben,
um gegen Terroristen und Co. wirkungsvoll vorgehen zu können. Das
Urteil räumt Bedenken im Vorfeld aus. Insofern hat Schäuble
tatsächlich Grund zur Freude.
Weniger überraschend ist, dass der Richterspruch auch bei Datenschützern
und Bürgerrechtler auf Zustimmung stößt. Karlsruhe hat die
Vertraulichkeit von elektronisch gespeicherten Daten in den Rang eines
Grundrechtes erhoben. Damit erkennen die Richter zugleich an, dass im 21.
Jahrhundert für viele Menschen der Computer ein zentraler
Aufbewahrungsort für tausend Geheimnisse ist. Dort sind höchst private EMails
und Briefe gespeichert, auf der Festplatte finden sich Kontodaten,
Rechnungen, Tagebücher, Krankengeschichten... In digitaler Form sind die
Daten leicht zu sichten, zu sammeln und im schlimmsten Fall zu einem
Persönlichkeitsprofil zu kombinieren. Der unbescholtene Bürger hat das
Recht, dass der Staat diesen privaten Raum ebenso respektiert wie die
Unverletzlichkeit der Wohnung. Deshalb sollten für eine Durchsuchung auch
ähnlich strenge Regeln gelten.
Keine Überraschung ist, dass Karlsruhe im Ergebnis wie in der
Formulierung ein salomonisches Urteil verkündet hat. Aber sollten
Politiker nicht Gesetze verabschieden, die den Spielregeln des
Grundgesetzes genügen? Statt dessen drängt sich der Verdacht auf,
dass viel zu oft die Korrektur durch das Verfassungsgericht
eingeplant oder bewusst in Kauf genommen wird.
Dass es vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den internationalen
Terrorismus im Umfeld von Internet und Datenspeicherung noch
Regelungsbedarf gibt, ist unstrittig. Die Politik sollte diese
Gesetzesvorhaben jetzt angehen, ohne weitere Verzögerung, mit der
gebotenen Sorgfalt und mit beiden Beinen fest auf dem Boden des
Grundgesetzes. Damit das nächste Urteil aus Karlsruhe wirklich
niemanden überrascht.
Originaltext: Westfalen-Blatt
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