|
Mitteldeutsche Zeitung: zu Online-Überwachung
Halle (ots) - Dass die Verfassungsrichter kein generelles Nein
zur Online-Razzia wagten, wie einige Kläger hofften, dokumentiert,
dass der Erste Senat nicht in einem Elfenbeinturm residiert. Die
Festplatte kann für Fahnder nicht total tabu sein. Denn wenn
Terroristen und Mörder den PC zum Werkzeug machen, muss auch der
Staat technisch nachrüsten dürfen. Der Austausch von Bits und Bytes
in virtuellen Welten wird ja auch kontrolliert, wenn zum Beispiel
Händler von Kinderpornographie ins Visier geraten. Der heimliche
Zugriff auf die privaten Festplatten hat freilich eine neue Qualität,
denn staatliche Hacker müssen den elektronischen Virus einschleusen.
Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2
- Pressekontakt
- Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300
|