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Südwest Presse: Kommentar zur Online-Durchsuchung
Ulm (ots) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Online-Durchsuchung ist keine Überraschung. Zu viele Unklarheiten
wies das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens auf, als dass
es hätte Bestand haben können. So ist viel interessanter, was die
Richter darüberhinaus gesagt haben: Neue Techniken wie das Internet
bergen nicht nur neue Chancen für Kriminelle, sondern auch neue
Risiken für den Einzelnen, dessen Recht auf informationelle
Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt werden darf. Das ist eine deutliche
Weiterentwicklung des Persönlichkeitsrechts und zugleich ein Schuss
vor den Bug jener Sicherheitsdenker wie Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU), der mit dem neuen BKA-Gesetz ebenfalls die
Online-Durchsuchung ermöglichen will.
Es regiert sich derzeit schlecht gegen das Bundesverfassungsgericht.
Denn das gestrige Urteil steht in einer langen Reihe vergleichbarer
Entscheidungen. Die akustische Wohnraumüberwachung schränkten die
Karlsruher Richter 2004 so stark ein, dass dieses Fahndungsinstrument
in der Praxis nahezu wertlos wurde. 2005 erklärten sie die präventive
Telefonüberwachung, 2006 die verdachtslose Rasterfahndung für
verfassungswidrig. Das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss
entführter Passagierflugzeuge erlauben sollte, kassierten sie 2006
komplett.
Für die große Koalition - und zum Teil auch für ihre rot-grünen
Vorgänger - sind solche Entscheidungen Ohrfeigen in Serie. Doch
anstatt sich die Vorgaben aus Karlsruhe zu Herzen zu nehmen, setzt
Schäuble auf die offene Kraftprobe. Seit Monaten schon rennt er gegen
das Bollwerk der 16 Richter an. So heftig, dass der Präsident des
Gerichts, Hans-Jürgen Papier, und der als wertkonservativ bekannte
Verfassungsrichter Udo di Fabio öffentlich anmerkten, es gehe nicht
an, durch fortgesetzte schrille Bedrohungs- und Sicherheitsrhetorik
die Notwendigkeit der Demontage des Rechtsstaates herbeizureden. Das
ist eine Umschreibung für den Vorwurf, die Regierung schere sich
wenig um das Grundgesetz. Schäuble konterte: Verfassungsrichter seien
zu solchen Kommentaren "demokratisch nicht legitimiert".
Der Bruch zwischen Berlin und Karlsruhe scheint perfekt. Schäuble
reklamiert - wie sein nicht minder sicherheitsversessener
Amtsvorgänger Otto Schily (SPD), der einst die Online-Durchsuchung
per Dienstanweisung eingeführt hatte - das Vorrecht der Politik, zu
bestimmen, was Gesetz ist im Land und was nicht. Schäuble hält die
Sicherheit für die Voraussetzung der Freiheit. In seinen Augen dient
er dieser, indem er sie beschneidet, weil sie ohne diese Einschnitte
ohnehin verloren wäre. Von dieser Warte aus betrachtet, überschreiten
die Richter in den roten Roben seit Jahren ihre Kompetenzen, weil sie
den politischen Akteuren ein ums andere Mal den Spiegel der
verfassungsrechtlichen Unfähigkeit vorhalten.
Weil es im Bundestag keinen nennenswerten Widerstand gegen den
überbordenden Umbau des liberalen Rechts- in einen Präventionsstaat
gibt, sehen sich die Verfassungsrichter als die letzten Hüter jener
freiheitlichen Werte, die die Väter des Grundgesetzes einst verankert
hatten - allen voran die von den Begehrlichkeiten der Tagespolitik
immer öfter als hinderlich betrachtete und in Frage gestellte
Garantie der Menschenwürde.
So ist das Urteil nicht zuletzt eine Klarstellung, wem in Deutschland
die Hoheit zusteht, letztverbindlich über die Auslegung des
Grundgesetzes zu befinden: dem Bundesverfassungsgericht - und nur
ihm. Das ist zwar nicht neu. Doch in einer Zeit, in der die Angst,
nicht genug für den Schutz der Bürger getan zu haben, häufig über den
Werten der Verfassung zu stehen scheint, kann das nicht oft genug
betont werden.
Originaltext: Südwest Presse
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