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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Karlsruher Urteil zu
Online-Durchsuchungen
Frankfurt/Oder (ots) - Wieder einmal hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Gesetz gekippt, das massiv
in die Freiheit der Bürger dieses Landes eingegriffen hätte. Der
Computer zu Hause mit seinen gespeicherten Tagebüchern, Codewörtern,
Fotos und Bankdaten bleibt also¬ privat, genauso wie es Briefe oder
Unterhaltungen in der Wohnung sind. Es sei denn, es gibt einen
konkreten Verdacht gegen den Besitzer. Das ist eine weise
Entscheidung des Gerichts. Denn es passt die Rechtsprechung an das
Computerzeitalter an.
Originaltext: Märkische Oderzeitung
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