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Kommentarauszug zum Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen

Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen

Frankfurt/Oder (ots) - Wieder einmal hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Gesetz gekippt, das massiv in die Freiheit der Bürger dieses Landes eingegriffen hätte. Der Computer zu Hause mit seinen gespeicherten Tagebüchern, Codewörtern, Fotos und Bankdaten bleibt also¬ privat, genauso wie es Briefe oder Unterhaltungen in der Wohnung sind. Es sei denn, es gibt einen konkreten Verdacht gegen den Besitzer. Das ist eine weise
Entscheidung des Gerichts. Denn es passt die Rechtsprechung an das Computerzeitalter an.

Originaltext: Märkische Oderzeitung
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27.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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