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Pofalla: Erfolg für Schäuble
Berlin (ots) - Berlin, 27. Februar 2008
030/08
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Zulassung von Online-Durchsuchungen erklärt der Generalsekretär der
CDU Deutschlands, Ronald Pofalla:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung
Klarheit geschaffen, dass Online-Durchsuchungen privater Computer
zulässig sind. Damit ist die Auffassung der Union bestätigt, dass
Online-Durchsuchungen in besonderen Fällen unter strengen
rechtsstaatlichen Voraussetzungen möglich sind. Das hat für
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die CDU nie außer Frage
gestanden.
Gefahren aus dem internationalen Terrorismus kann jetzt wirksamer
begegnet werden. Das war und ist unser Ziel. Das ist ein Erfolg für
Wolfgang Schäuble. Wenn jetzt die SPD endlich mitzieht, dann kann
schnell eine einwandfreie gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Es war richtig, dass Wolfgang Schäuble die rechtsstaatlich
fragwürdige Praxis Otto Schilys, die Online-Durchsuchung per
Verordnung, ausgesetzt hat. Einmal mehr wird deutlich: Die CDU ist
die Partei der inneren Sicherheit und des Rechtsstaates.
Originaltext: CDU Deutschlands
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