Nadeshda
Forum: cl.politik.recht
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>

Pofalla (CDU): Erfolg fuer Schaeuble

Pofalla: Erfolg für Schäuble

Berlin (ots) - Berlin, 27. Februar 2008
030/08

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung von Online-Durchsuchungen erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Ronald Pofalla:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung Klarheit geschaffen, dass Online-Durchsuchungen privater Computer zulässig sind. Damit ist die Auffassung der Union bestätigt, dass Online-Durchsuchungen in besonderen Fällen unter strengen
rechtsstaatlichen Voraussetzungen möglich sind. Das hat für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die CDU nie außer Frage gestanden.

Gefahren aus dem internationalen Terrorismus kann jetzt wirksamer begegnet werden. Das war und ist unser Ziel. Das ist ein Erfolg für Wolfgang Schäuble. Wenn jetzt die SPD endlich mitzieht, dann kann schnell eine einwandfreie gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Es war richtig, dass Wolfgang Schäuble die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis Otto Schilys, die Online-Durchsuchung per Verordnung, ausgesetzt hat. Einmal mehr wird deutlich: Die CDU ist die Partei der inneren Sicherheit und des Rechtsstaates.

Originaltext: CDU Deutschlands
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6518
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6518.rss2

Pressekontakt
CDU Deutschlands CDU-Pressestelle Telefon: 030/22 070 141 - 144 Fax: 030/22 070 145
27.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>
Forum: cl.politik.recht