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Mayer (CSU): Online-Durchsuchung verfassungsrechtlich zulaessig

CSU-Landesgruppe / Stephan Mayer: Online-Durchsuchung
verfassungsrechtlich zulässig

Berlin (ots) - Zu der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von
Online-Durchsuchungen erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Der freiheitliche Rechtsstaat darf nicht die Augen verschließen, wenn es um den Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen geht. Deshalb ist laut Bundesverfassungsgericht die
Online-Durchsuchung unter bestimmten Voraussetzungen
verfassungsrechtlich zulässig.

Das Urteil bestätigt die Position der CSU-Landesgruppe, da es sowohl der inneren Sicherheit als auch der persönlichen Freiheit gerecht wird. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass die Computerfestplatte kein Bereich sein darf, in dem sich Terroristen ungestört organisieren können. Das ist die wichtigste Aussage des heutigen Urteils und ein starkes Signal für die wehrhafte Demokratie.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine ausgewogene und
praxistaugliche Entscheidung getroffen. Mit dem neu entwickelten Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme betont das Bundesverfassungsgericht den grundrechtlichen Schutz der Privatsphäre im Informationszeitalter. Gleichzeitig ermöglicht die heutige Entscheidung aber wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen.

Das Bundeskriminalamt muss nun ohne Verzögerung die gesetzliche Befugnis für Online-Durchsuchungen erhalten. Der entsprechende Gesetzentwurf muss unverzüglich ins Gesetzgebungsverfahren
eingebracht werden.

Unsere Forderung, die Online-Durchsuchung auch zum Zweck der Strafverfolgung einzusetzen, wurde durch das Urteil bestätigt. Die Bundesjustizministerin muss nun zügig einen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
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27.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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