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Wolfgang Neskovic, Jan Korte: Herber Rückschlag für Innenminister
Schäuble
Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender und
rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
"Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die
weitreichenden und schrankenlosen Pläne von Innenminister Schäuble,
dem Bundeskriminalamt die Online-Durchsuchung zur "Verhütung von
Straftaten" zu ermöglichen, einen herben Rückschlag erlitten. Zwar
hat das Bundesverfassungsgericht - wie erwartet - die
Online-Durchsuchung nicht für generell unzulässig erklärt, es hat
aber größtmögliche Hürden hierfür aufgestellt. Nur in Ausnahmefällen
bei einer konkreten Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter kommt
die Online-Durchsuchung überhaupt in Betracht. Damit sind sämtliche
Pläne des Innenministers gescheitert, die darauf abzielten, die
Online-Durchsuchung schon im Vorfeld von Straftaten zu ermöglichen.
Es ist jedoch zu bedauern, dass das Gericht im Kernbereich der
privaten Lebensgestaltung hinter seiner bisherigen Rechtsprechung
zurückbleibt. In seinem Urteil zum "Großen Lauschangriff" hatte es
diesen Bereich noch unter einen absoluten Schutz gestellt. Durch sein
heutiges Urteil hat es diesen Schutz relativiert, indem es zwar die
Verwertung von Informationen aus diesem Bereich ausschließt, den
Zugriff hingegen zunächst einmal für zulässig erachtet. Damit gibt es
zukünftig keinen Bereich absolut geschützter privater
Lebensgestaltung mehr."
Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE,
fordert die Koalitionsfraktionen auf, von der Online-Durchsuchung
abzulassen: "Nicht alles, was technisch möglich ist, muss man auch
machen. Die Online-Durchsuchung greift tief in die Grundrechte ein
und bringt keine zusätzliche Sicherheit". Die Bundesregierung müsse
nun erklären, wie sie es mit den Grundrechten halten will. Korte:
"Statt immer neuer Schnüffelgesetze erwarte ich, dass die
Privatsphäre der Bürger geschützt wird. Schäuble muss erklären, wie
er für diesen Schutz sorgen will, statt immer wieder Gesetze
vorzulegen, die vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben."
Originaltext: DIE LINKE
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