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Uhl: BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung zügig auf den Weg bringen
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichts zur Online Durchsuchung im
nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Hans-Peter Uhl MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die "Online-Durchsuchung"
für grundsätzlich zulässig erklärt. Gleichzeitig hat das Gericht das
allgemeine Persönlichkeitsrecht zu einem "Grundrecht auf
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme" fortentwickelt. Bei tatsächlichen
Anhaltspunkten für konkrete Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit
der Person oder den Bestand des Staates ist ein Eingriff zulässig.
Dies gilt sowohl für Gefahrenabwehrmaßnahmen als auch für den Bereich
der Strafverfolgung.
Damit hat das oberste Gericht endlich Klarheit über die
Möglichkeiten von verdeckten Zugriffsmaßnahmen auf
informationstechnische Systeme geschaffen. Nun können die
Sicherheitsbehörden endlich in die Lage versetzt werden, wirksamer
als bisher verschlüsselte Kommunikation zur Anschlagsvorbereitung zu
entschlüsseln sowie auf gespeicherte Anschlagspläne oder
Bombenbauanleitungen unbemerkt zuzugreifen, um terroristische
Anschläge zu verhindern.
Die Koalitionsfraktionen werden unverzüglich ihre Beratungen
wieder aufnehmen, um - unter Beachtung der vom
Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze - die seit 2006 für
das Bundeskriminalamt im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzen zur
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus auf eine
tragfähige gesetzliche Grundlage zu stellen.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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