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Fiskus: Heiligt der Zweck die Mittel?

Rheinische Post: Fiskus: Heiligt der Zweck die Mittel? Von Gerhard Voogt

Düsseldorf (ots) - Der Erfolg der Steuerfahnder im Fall Zumwinkel löst Diskussionen aus. Der ehemalige Post-Chef konnte nur überführt werden, weil die Ermittler einem Informanten fünf Millionen Euro bezahlten. Der hatte die Daten offenbar gestohlen. Heiligt der Zweck die Mittel? Darf der Staat einen Dieb entlohnen?
Juristisch ist das Vorgehen nicht zu beanstanden. In Deutschland dürfen auch illegal erworbene Beweismittel vor Gericht verwertet werden, sofern sie nicht von den Strafverfolgungsbehörden erhoben wurden. In den USA wird das anders gehandhabt. Dort würde eine Anklage, die auf geklauten Unterlagen basiert, zerplatzen. Wenn der Staat sich schon nicht an seine eigenen Regeln hält, wer denn dann? Aber anderseits: Ist es richtig, die Straftäter wider besseren Wissens ungesühnt davon kommen zu lassen? Was würde das für die Moral bedeuten?
Bei schweren Straftaten ist es üblich, dass die Polizei eine Belohnung aussetzt. In Kripo-Kreisen arbeitet man bei verdeckten Ermittlungen häufig mit V-Leuten zusammen, die Erfolgsprämien kassieren. Dass die im Fall Zumwinkel einem Dieb überwiesen wurde, wird niemand glücklich finden. Doch die systematische
Steuerhinterziehung, die in Liechtenstein betrieben wurde, darf nicht ungeahndet bleiben. Die Zahlung geht in Ordnung.

Originaltext: Rheinische Post
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17.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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