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Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7-11, 50670 Köln, Tel.:
0221-9726930,
www.grundrechtekomitee.de, info@grundrechtekomitee.de
Pressemitteilung
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisiert in einer
Pressemitteilung vom 7.2.2008 die rechtswidrige Speicherung von Daten über
politische Betätigungen von Bürgerinnen und Bürgern. Zwei Komitee-Mitglieder
wurden vom Polizeipräsidium Bonn wegen eines Aufrufes an die
Bundeswehr-Soldaten, die Beteiligung am Angriffskrieg gegen Jugoslawien
(1999) zu verweigern, in der Datei "Straftäter linksmotiviert" gespeichert,
obwohl der Aufruf lt. Berliner Kammergerichtsentscheidung vom Grundrecht der
Meinungsfreiheit gedeckt war. Einer der Betroffenen hat jetzt Klage vor dem
Verwaltungsgericht Köln gegen diese Datenspeicherung erhoben.
gez. Martin Singe, Komitee-Sekretariat
Köln, 7.2.2008
Pressemitteilung
Überwachungsstaat: Klage gegen Polizei-Datei "Straftäter linksmotiviert"
Grundrechtekomitee kritisiert rechtswidrige Polizei-Praktiken
Zwei Mitglieder des Komitees für Grundrechte und Demokratie und der
Pax-Christi- Friedensbewegung sind wegen eines Aufrufes von 1999 an die
Soldaten der Bundeswehr, den rechtswidrigen Einsatz im Krieg der NATO gegen
Jugoslawien zu verweigern, mit dem personenbezogenen Hinweis "Straftäter
linksmotiviert" in der entsprechenden Polizei-Datei gespeichert. Das ergab
eine Anfrage und Akteneinsichtnahme der Betroffenen im Januar 2008 beim
Polizeipräsidium Bonn. Obwohl der Soldaten-Aufruf seinerzeit in letzter
Instanz vom Kammergericht Berlin mit einem Freispruch bedacht wurde, da der
Inhalt des Aufrufes vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei,
erfolgte aufgrund des Ermittlungsverfahrens ein polizeilicher Eintrag. Gemäß
Polizeigesetz NRW müssen solche Daten bei Wegfall des Verdachts der Begehung
einer Straftat gelöscht werden.
Das Komitee für Grundrechte kritisiert die systematische rechtswidrige
Speicherung von Daten über politische Betätigungen von Personen, die ihre
Grundrechte wahrnehmen. Durch diese rechtswidrigen Praktiken von Polizei und
Staatsschutzbehörden sollen Bürgerinnen und Bürger von der Ausübung ihrer
Grundrechte (u.a. Meinungs- und Versammlungsfreiheit) abgeschreckt werden.
Eine solch tiefgreifende Verletzung des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung kann nicht hingenommen werden. Polizeiliche Praktiken, die
zu Generalüberwachung von und zum Generalverdacht gegen Bürgerinnen und
Bürger führen, die ihre Grundrechte wahrnehmen, gefährden die fundamentalen
Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Die Kriminalisierung
bürgerrechtlichen Engagements kann zudem nachhaltige Folgen für andere
Freiheits- und Grundrechte haben. Mehrfach wurden in der Datei "Straftäter
linksmotiviert" gespeicherten Personen restriktive Reise- bzw.
Aufenthaltsauflagen im Kontext von Demonstrationen auferlegt. Im Falle von
Beamten und Beamtenanwärtern sind Benachteiligungen bis hin zum Berufsverbot
möglich.
Einer der Betroffenen hat im Januar 2008 beim Verwaltungsgericht Köln Klage
eingereicht (20 K 64/2008), um die Rechtswidrigkeit der Datenspeicherung
feststellen und deren Löschung anordnen zu lassen. In seinem Fall sind in
der Kriminalakte zusätzlich Daten über die Beteiligung an mehreren anderen
grundrechtlich geschützten Demonstrationsereignissen gespeichert, u.a. die
Anmeldung einer Mahnwache zum G-8-Gipfel in Köln 1999.
Die Einsichtnahme in die Kriminalakten hat ergeben, dass über die darin
aufgeführten und zur Einsicht freigegebenen Daten hinaus offensichtlich
nicht einsehbare Daten bei der Staatsschutzabteilung gesammelt werden.
Außerdem waren die Kriminalakten der Betroffenen zwischen schriftlicher
Auskunftsmitteilung im Sommer 2007 über die gespeicherten Daten und dem
Termin der Einsichtnahme im Januar 2008 um einen weiteren Vorgang über einen
Soldaten-Aufruf aus Anlass des Irak-Krieges 2003 angereichert worden.
Offensichtlich existieren bei den Staatsschutzabteilungen
Datenspeicherungen, die in rechtswidriger Weise geheim gehalten werden.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert die Innenminister der
Länder auf, solchen grundrechtsverletzenden Polizeipraktiken Einhalt zu
gebieten und die Polizeibehörden anzuweisen, sämtliche rechtswidrig
gespeicherten Daten zu löschen. Die Datenschutzbeauftragten der Länder sind
aufgefordert, gegen rechtswidrige Datenspeicherungen einzuschreiten.
Das Grundrechtekomitee ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, sich nicht von
rechtswidrigen Polizeipraktiken einschüchtern zu lassen. Das
Demonstrationsrecht werde am besten durch seine extensive Inanspruchnahme
geschützt. Bürgerinnen und Bürger, die einen begründeten Verdacht auf
rechtswidrige Speicherung ihrer Daten haben, sollen bei den entsprechenden
Behörden (BKA, LKA, Verfassungsschutzbehörden, lokale Polizeibehörden)
Datenauskunft gemäß Bundesdatenschutzgesetz verlangen und die Löschung ihrer
Daten durchsetzen.
gez. Martin Singe, Komitee-Sekretariat
gez. Heiner Busch, Geschäftsführender Vorstand des Komitees
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