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Verkrüppelte und Tote bei Polizeiaktionen

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## Nachricht vom 15 Nov 03 weitergeleitet

## Ursprung : SABINE@SABINE.nadeshda.org
## Betreff : SPON: Polizei - Verkrüppelte und Tote bei Polizeiaktionen


DER SPIEGEL 47/2003 - 17. November 2003
URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,274156,00.html

Polizei

Tödliches Hindernis


Bei der Jagd auf Verbrecher erzeugen die Ermittler künstliche Staus. Dabei geraten immer wieder Unbeteiligte in Gefahr.

Autobahn 3, Richtung Süden, Kilometer 332,5: Auf halbem Weg zwischen Würzburg und Erlangen bei der Auffahrt Geiselwind rasen vorvergangenen Mittwoch eine Stunde vor Mitternacht mehrere Fahrzeuge ineinander und fangen Feuer. Ein Mensch stirbt, drei sind verletzt, zwei davon schwer. Später wird die Polizei in ihrer Akte als Ursache "überhöhte Geschwindigkeit" vermerken.

So stimmt es auch, objektiv betrachtet. Und als juristischer Tatbestand wird der Unfall in die Statistik als Verstoß gegen Paragraf 315 b des Strafgesetzbuchs eingehen: "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr".

Tatsächlich jagte der Todesfahrer Hans-Jörg Boltz seinen blauen Hyundai X-2 mit knapp 180 Stundenkilometern nächtens über die Autobahn und missachtete dabei Stoppzeichen der Polizei, die ihn zum Anhalten zwingen wollte. Die Wagenkolonne aber, deren Ende sich ganz plötzlich vor ihm aufbaute und in die er raste, war hoheitlich provoziert.

Es war ein künstlicher Stau, den die Polizei ganz bewusst erzeugt hatte. Die Beamten machen sich auf Autobahnen ein altes Jagdprinzip zu Eigen: Sie treiben Verdächtige in die Enge. Werden Straftäter - oder die, die dafür gehalten werden - dort geortet, bauen Polizisten mit Streifenwagen oder zivilen Fahrzeugen hinter der nächsten Auffahrt eine Art mobile Sperre auf. Sie verzögern das Tempo und bremsen so den Verkehr hinter sich ein, wie es im Jargon heißt.

Am Stauende, das mit Blaulicht gesichert ist, wird der Gesuchte aus dem Auto gezogen und in Gewahrsam genommen. Das ist der Idealfall.

Immer wieder aber gehen solche Einsätze schief. Dann krachen die Gejagten fast ungebremst in die Fahrzeugkarawane, die vor ihnen auftaucht. Damit nicht genug: Oft kommen auch völlig Unbeteiligte dabei zu Schaden. Nur weil sie zufällig am Ende des Staus stehen, den die Polizei provoziert hat, geraten sie in allerhöchste Gefahr.

Im Mai zum Beispiel wurden eine Mutter und ihr sechs Monate alter Säugling auf der A 2 bei Lauenau schwer verletzt. Zwei offenbar angetrunkene Litauer waren während der Flucht mit 200 Stundenkilometern in einen künstlichen Stau gerast.

Kein Wunder, dass diese Zugriffspraxis innerhalb der Polizei hoch umstritten ist. "Künstliche Staus", sagt der nordrheinwestfälische Innenminister Fritz Behrens, seien "eine ganz heiße Angelegenheit".

Ausdrückliche Anweisungen, unter welchen Bedingungen ein solches Hindernis aufgebaut werden darf, existieren in vielen Bundesländern nur für Spezialeinsatzkommandos (SEK); deren Mitglieder sind auch bestens trainiert. Bei der Schutzpolizei hingegen steht das riskante Einbremsen viel zu selten auf dem Lehrplan - ein schweres Versäumnis, sagen Kritiker.

Eigentlich sei der Kunststau "nur etwas für Spezialisten", meint Karl-Heinz Brüggemann von der Polizeiführungsakademie Münster. Jedes Bundesland verfolge "eine eigene Philosophie": Nordrhein-Westfalen beispielsweise erlaubt die fingierten Staus den SEK, ansonsten seien sie einfach "zu riskant", so Behrens.

Anders die Bayern: Zwar würden von Amts wegen erzeugte Staus "gewisse Probleme mit sich bringen", räumt Michael Ziegler, Vizesprecher des bayerischen Innenministeriums, ein. Aber ihr Einsatz sei die "absolute Ausnahme", versichert er.

Nicht überall. Auf der A 24 knallten im Januar 2002 bei Talkau zwei Jugendliche mit einem gestohlenen Wagen auf ein Polizeiauto, als sie versuchten, vor einem künstlichen Stau auf den Standstreifen auszuweichen. Es gab vier Schwerverletzte.

Auf der A 8 nahe dem Stuttgarter Flughafen rammte im November 2001 ein 18- Jähriger mit einem Opel Calibra das Heck eines Lastwagens. Der junge Mann, der sich illegal in Deutschland aufhielt und keinen Führerschein besaß, war sofort tot. Er hatte das Auto eines Bekannten für eine Spritztour geliehen.

Solch tragische Zwischenfälle könnten mit Hilfe so genannter Stop-Sticks verhindert werden. Das sind Schaumstoffstöcke, die mit hohlen Ventilen gespickt sind. Sie bohren sich beim Überfahren in die Reifen, brechen ab, und die Luft entweicht ganz allmählich.

Diese Bremsstöcke sind freilich eine kostspielige Alternative - in Niedersachsen etwa ist dafür kein Geld vorhanden.

Nach Ansicht des Hamburger Landeskriminalamtschefs Reinhard Chedor muss die Messlatte für Kunststaus hoch liegen, es bedürfe immer "einer strengen Einzelfallprüfung". Notfalls müsse die Polizei "im Rahmen der Güterabwägung" den Täter einfach ziehen lassen. Im Kern geht es um die Frage, ob ein solcher Einsatz verhältnismäßig und deshalb, trotz hohen Risikos, vertretbar ist. "Da ist Führung gefragt", so Chedor.

Im Fall Boltz schien der Führung der Aufbau eines künstlichen Staus durchaus angemessen. 1996 war der Mann wegen Totschlags zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach fünf Jahren kam er in den offenen Vollzug.

Doch von seinem Ausgang am 30. Oktober kehrte Boltz nicht zurück. Wenige Tage später beraubte er eine Frau und fuhr danach mit seinem Hyundai offenbar ziellos durch die Gegend. Am vorvergangenen Mittwoch dann gegen 22.30 Uhr tankte er auf der Rastanlage Würzburg-Süd - und zahlte nicht. Eine Zivilstreife nahm die Verfolgung auf. Als klar war, dass es sich um Boltz handelte, entschied die Einsatzleitung, das Fahrzeug hinter der Auffahrt Geiselwind zu stoppen.

Der Verkehr stand bereits, und die linke Spur sollte auf Bitten der Polizei ein schwerer Lastwagen absichern. Zwei Fahrzeuge hielten hinter ihm. Bevor sie die Fahrbahn freimachen konnten, raste Boltz in das Stauende. Wenig später starb er in seinem Auto. Auch diesmal traf es noch drei Unbeteiligte: Laut Polizeibericht erlitten zwei Personen schwerste innere Verletzungen.

Die Würzburger Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, gegen die Polizisten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten - die angewandte Taktik, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt, sei bei der "Biografie des Gesuchten arte legis" gewesen.

Anders könnte es im Fall der Litauer sein, die in Lauenau Mutter und Baby verletzten, als sie in den Stau getrieben wurden. Bückeburger Staatsanwälte ermitteln nun gegen drei Polizeibeamte wegen des Verdachts des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung im Amt.

GEORG BÖNISCH, ANDREAS ULRICH


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16.11.03    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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