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## Ursprung : SABINE@SABINE.nadeshda.org
## Betreff : SPON: Polizei - Verkrüppelte und Tote bei Polizeiaktionen
DER SPIEGEL 47/2003 - 17. November 2003
URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,274156,00.html
Tödliches Hindernis
Bei der Jagd auf Verbrecher erzeugen die Ermittler künstliche Staus. Dabei
geraten immer wieder Unbeteiligte in Gefahr.
Autobahn 3, Richtung Süden, Kilometer 332,5: Auf halbem Weg zwischen Würzburg
und Erlangen bei der Auffahrt Geiselwind rasen vorvergangenen Mittwoch eine
Stunde vor Mitternacht mehrere Fahrzeuge ineinander und fangen Feuer. Ein
Mensch stirbt, drei sind verletzt, zwei davon schwer. Später wird die Polizei
in ihrer Akte als Ursache "überhöhte Geschwindigkeit" vermerken.
So stimmt es auch, objektiv betrachtet. Und als juristischer Tatbestand wird
der Unfall in die Statistik als Verstoß gegen Paragraf 315 b des
Strafgesetzbuchs eingehen: "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr".
Tatsächlich jagte der Todesfahrer Hans-Jörg Boltz seinen blauen Hyundai X-2
mit knapp 180 Stundenkilometern nächtens über die Autobahn und missachtete
dabei Stoppzeichen der Polizei, die ihn zum Anhalten zwingen wollte. Die
Wagenkolonne aber, deren Ende sich ganz plötzlich vor ihm aufbaute und in die
er raste, war hoheitlich provoziert.
Es war ein künstlicher Stau, den die Polizei ganz bewusst erzeugt hatte. Die
Beamten machen sich auf Autobahnen ein altes Jagdprinzip zu Eigen: Sie
treiben Verdächtige in die Enge. Werden Straftäter - oder die, die dafür
gehalten werden - dort geortet, bauen Polizisten mit Streifenwagen oder
zivilen Fahrzeugen hinter der nächsten Auffahrt eine Art mobile Sperre auf.
Sie verzögern das Tempo und bremsen so den Verkehr hinter sich ein, wie es im
Jargon heißt.
Am Stauende, das mit Blaulicht gesichert ist, wird der Gesuchte aus dem Auto
gezogen und in Gewahrsam genommen. Das ist der Idealfall.
Immer wieder aber gehen solche Einsätze schief. Dann krachen die Gejagten
fast ungebremst in die Fahrzeugkarawane, die vor ihnen auftaucht. Damit nicht
genug: Oft kommen auch völlig Unbeteiligte dabei zu Schaden. Nur weil sie
zufällig am Ende des Staus stehen, den die Polizei provoziert hat, geraten
sie in allerhöchste Gefahr.
Im Mai zum Beispiel wurden eine Mutter und ihr sechs Monate alter Säugling
auf der A 2 bei Lauenau schwer verletzt. Zwei offenbar angetrunkene Litauer
waren während der Flucht mit 200 Stundenkilometern in einen künstlichen Stau
gerast.
Kein Wunder, dass diese Zugriffspraxis innerhalb der Polizei hoch umstritten
ist. "Künstliche Staus", sagt der nordrheinwestfälische Innenminister Fritz
Behrens, seien "eine ganz heiße Angelegenheit".
Ausdrückliche Anweisungen, unter welchen Bedingungen ein solches Hindernis
aufgebaut werden darf, existieren in vielen Bundesländern nur für
Spezialeinsatzkommandos (SEK); deren Mitglieder sind auch bestens trainiert.
Bei der Schutzpolizei hingegen steht das riskante Einbremsen viel zu selten
auf dem Lehrplan - ein schweres Versäumnis, sagen Kritiker.
Eigentlich sei der Kunststau "nur etwas für Spezialisten", meint Karl-Heinz
Brüggemann von der Polizeiführungsakademie Münster. Jedes Bundesland verfolge
"eine eigene Philosophie": Nordrhein-Westfalen beispielsweise erlaubt die
fingierten Staus den SEK, ansonsten seien sie einfach "zu riskant", so
Behrens.
Anders die Bayern: Zwar würden von Amts wegen erzeugte Staus "gewisse
Probleme mit sich bringen", räumt Michael Ziegler, Vizesprecher des
bayerischen Innenministeriums, ein. Aber ihr Einsatz sei die "absolute
Ausnahme", versichert er.
Nicht überall. Auf der A 24 knallten im Januar 2002 bei Talkau zwei
Jugendliche mit einem gestohlenen Wagen auf ein Polizeiauto, als sie
versuchten, vor einem künstlichen Stau auf den Standstreifen auszuweichen. Es
gab vier Schwerverletzte.
Auf der A 8 nahe dem Stuttgarter Flughafen rammte im November 2001 ein 18-
Jähriger mit einem Opel Calibra das Heck eines Lastwagens. Der junge Mann,
der sich illegal in Deutschland aufhielt und keinen Führerschein besaß, war
sofort tot. Er hatte das Auto eines Bekannten für eine Spritztour geliehen.
Solch tragische Zwischenfälle könnten mit Hilfe so genannter Stop-Sticks
verhindert werden. Das sind Schaumstoffstöcke, die mit hohlen Ventilen
gespickt sind. Sie bohren sich beim Überfahren in die Reifen, brechen ab, und
die Luft entweicht ganz allmählich.
Diese Bremsstöcke sind freilich eine kostspielige Alternative - in
Niedersachsen etwa ist dafür kein Geld vorhanden.
Nach Ansicht des Hamburger Landeskriminalamtschefs Reinhard Chedor muss die
Messlatte für Kunststaus hoch liegen, es bedürfe immer "einer strengen
Einzelfallprüfung". Notfalls müsse die Polizei "im Rahmen der Güterabwägung"
den Täter einfach ziehen lassen. Im Kern geht es um die Frage, ob ein solcher
Einsatz verhältnismäßig und deshalb, trotz hohen Risikos, vertretbar ist. "Da
ist Führung gefragt", so Chedor.
Im Fall Boltz schien der Führung der Aufbau eines künstlichen Staus durchaus
angemessen. 1996 war der Mann wegen Totschlags zu 13 Jahren Gefängnis
verurteilt worden. Nach fünf Jahren kam er in den offenen Vollzug.
Doch von seinem Ausgang am 30. Oktober kehrte Boltz nicht zurück. Wenige Tage
später beraubte er eine Frau und fuhr danach mit seinem Hyundai offenbar
ziellos durch die Gegend. Am vorvergangenen Mittwoch dann gegen 22.30 Uhr
tankte er auf der Rastanlage Würzburg-Süd - und zahlte nicht. Eine
Zivilstreife nahm die Verfolgung auf. Als klar war, dass es sich um Boltz
handelte, entschied die Einsatzleitung, das Fahrzeug hinter der Auffahrt
Geiselwind zu stoppen.
Der Verkehr stand bereits, und die linke Spur sollte auf Bitten der Polizei
ein schwerer Lastwagen absichern. Zwei Fahrzeuge hielten hinter ihm. Bevor
sie die Fahrbahn freimachen konnten, raste Boltz in das Stauende. Wenig
später starb er in seinem Auto. Auch diesmal traf es noch drei Unbeteiligte:
Laut Polizeibericht erlitten zwei Personen schwerste innere Verletzungen.
Die Würzburger Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, gegen die Polizisten
ein Ermittlungsverfahren einzuleiten - die angewandte Taktik, sagt der
Leitende Oberstaatsanwalt, sei bei der "Biografie des Gesuchten arte legis"
gewesen.
Anders könnte es im Fall der Litauer sein, die in Lauenau Mutter und Baby
verletzten, als sie in den Stau getrieben wurden. Bückeburger Staatsanwälte
ermitteln nun gegen drei Polizeibeamte wegen des Verdachts des fahrlässigen
gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger
Körperverletzung im Amt.
GEORG BÖNISCH, ANDREAS ULRICH
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