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Der Spiegel Nr. 41, 06.10.2003
"Warum kriege ich diesen Schinken?"
Der Tod des Asylbewerbers Aamir Ageeb an Bord einer Lufthansa-Maschine
im Mai 1999 hat die deutsche Abschiebepraxis radikal verändert. Nur
der Fall selbst - der hängt fest, beim Amtsgericht, bei einem
überlasteten Richter. Ein Staatsversagen.
Jürgen Dahlkamp
Wie es so steht, im Fall Ageeb? Immer dem Rechtsweg folgen, der Weg
führt ins Frankfurter Amtsgericht, zum Gebäude E, hoch in den zweiten
Stock, einmal links, einmal rechts, dann ins Zimmer 2075. So also
steht die Todessache Ageeb: in neun Ordnern, links an der Wand.
Und steht. Und steht. Der wichtigste Fall der deutschen Asylpolitik,
der Tod des 30-jährigen Aamir Ageeb an Bord des Lufthansa-Flugs LH 588
im 28. Mai 1999. Steht dort, als Altpapier.
Zimmer 2075 ist die deutsche Justiz in den Grenzen eines abgewetzten
Linoleumbodens und von vier Wänden, deren Raufaser mal weiß gewesen
sein muss. Aus einem Blumentopf, der seine Gerichtskarriere als
Papierkorb begonnen hatte, wächst der ewige Ficus benjamini und
wuchert über den halben Schreibtisch, genau dorthin, wo der Computer
stünde, wenn Amtsrichter Ralph Henrici Computer mögen würde. Mag er
aber nicht.
"Ich bin ein altmodischer Mensch", sagt Henrici, 54, und überlässt
auch die andere Hälfte der Schreibtischplatte lieber seinen drei
Pfeifen, während er mit der vierten eine weitere Schicht Teer auf die
Raufaser dampft. Und auf die Akten, die dort seit eineinhalb Jahren
stehen. Eineinhalb Jahre, seit die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben
hat. Eineinhalb Jahre, ohne dass Richter Henrici entschieden hätte, ob
er sie zulassen soll.
Ageeb. Im Dauerqualm von Richter Henrici ist auch der Name längst zu
Schall und Rauch geworden. Ageeb, das war der renitente Sudanese, der
von drei Bundesgrenzschützern bei der Abschiebung offenbar so lange
gedrückt, gestaucht und gequetscht wurde, bis er nach dem Start in
Frankfurt, hoch über Deutschland, nur noch schlaff in der letzten
Sitzreihe eines Airbus hing.
Tod durch Ersticken, der größte anzunehmende Unfall, ein GAU, der die
Regeln für den staatlichen Umgang mit unerwünschten Ausländern seitdem
mehr verändert hat als alles andere: Innenminister Otto Schily setzte
sofort alle riskanten Abschiebungen mit Flugzeugen aus, ließ die
Ausbildung für den Bundesgrenzschutz (BGS) radikal überarbeiten,
ordnete an, einen Spezialhelm für rabiate "Schüblinge" zu entwickeln.
Das Bundeskriminalamt (BKA) nahm die Ermittlungen auf, die Lufthansa
verkündete, niemanden mehr auszufliegen, der nicht aus Deutschland
rausfliegen will - und sich dann wehrt.
Nur der Fall selbst, der steht still; in Raum 2075 vergilbt mit dem
Papier auch die Erinnerung, und wäre man nicht in Deutschland, sondern
zum Beispiel in Simbabwe oder Tadschikistan, würde man sicher glauben,
das Ganze habe System, Staatssystem.
So aber ist es Deutschland und nur das übliche Elend: etwas
Schlendrian, etwas Überlastung, ein ganz normaler Justizskandal eben,
bestehend aus einer Staatsanwaltschaft, die den Fall so klein hält,
dass er noch vor ein Amtsgericht passt. Und einem Amtsrichter, der
sich fragt, wie er bei vier Verfahren am Tag zu diesem Mammutprozess
kommen soll: "Da müsste ich eine Woche lang nur die Akten dieses Falls
lesen."
Der Verteidiger
Der Frankfurter Anwalt Matthias Seipel wäre an sich der übliche
Verdächtige: Wenn es um zähe Verfahren geht, sind Anwälte immer
verdächtig. Seipel verteidigt den Polizeiobermeister Jörg Heinrich S.,
40, einen von drei Beamten aus dem Begleitkommando, die den wild
gewordenen Ageeb mit elf Plastikfesseln, vier Klettbändern und einem
Seil verschnürten, bevor sie seinen Brustkorb auf seine Oberschenkel
pressten. Mit jedem Tag, der vergeht, jedem Monat, jedem Jahr kann
sich Seipels Mandant sicherer fühlen; überlange Verfahrensdauer ist
ein anerkannter Strafmilderungsgrund.
Trotzdem sagt Seipel: "Die Sache dauert zu lang, vier Jahre und vier
Monate sind ungewöhnlich lang."
Das Problem nämlich ist, dass Seipel seinen Mandanten für völlig
unschuldig hält und jeder Tag, jeder Monat, jedes Jahr Ungewissheit in
den Augen des Anwalts eine Strafe ohne Schuld bedeutet. Seit mehr als
vier Jahren wird der Polizist S. nicht mehr befördert, seit mehr als
vier Jahren ist er der Mann, der mit seinen Kollegen Reinhold S., 39,
und Taner D., 31, vielleicht einen Menschen auf dem Gewissen hat. Oder
auch nicht. "Das kann einen fertig machen", sagt Anwalt Seipel, und
wahrscheinlich ist das wirklich ein guter Grund, mit der Sache lieber
schnell als niemals fertig werden zu wollen.
Schon der Ermittlungsbericht des BKA vermerkte über die Beamten, dass
sie hinterher völlig geschockt waren, dass sie noch ein Glas Wasser
von der Stewardess holten, dass sie Ageeb ins Gesicht schlugen, in so
einer verzweifelten Hoffnung, dass der Mann nur bewusstlos und nicht
tot war. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern fahrlässige Tötung
vor, ihr Entsetzen nach der Landung in München spricht zumindest
dafür, dass sie niemals mit so etwas gerechnet hatten.
Weil sie damit nicht rechnen konnten? Weil sie von ihren Vorgesetzten
noch nie etwas über einen lagebedingten Erstickungstod gehört hatten?
Jenes "Positional Asphyxia" (P. A.) genannte Phänomen, das laut
Obduktionsergebnis die wahrscheinlichste Todesursache war? Und das in
der Führung des BGS schon lange hätte bekannt sein müssen?
Der Grenzschutz
18. Juni 1999, 21 Tage danach, Krisensitzung, ganz oben: Claus Henning
Schapper, der Staatssekretär aus dem Innenministerium, ist da, Rüdiger
Kass, der Abteilungsleiter BGS im Ministerium, auch Ulrich Kersten,
der BKA-Präsident, mehrere Gerichtsmediziner; ein Tonband läuft mit.
Um kurz nach halb elf kommt Schily, in den letzten Tagen rumorte es
auf seinen Fluren - noch ein Toter, und der Innenminister sei fällig,
so wie schon sein belgischer Kollege Louis Tobback.
Schily grummelt, es müsse völlig ausgeschlossen werden, dass ein
Ausländer bei der Abschiebung verletzt werde oder sogar sterbe; und
noch etwas knurrt er: dass es absoluter Kern seiner Fürsorgepflicht
als Dienstherr sei, die eingesetzten Beamten nicht in Situationen zu
bringen, die sie nicht beherrschen könnten.
Jeder versteht, was Schily meint, denn kurz vorher hatte Schapper,
sein Staatssekretär, zwei Sätze gesagt, bei denen man die Ohrfeige für
die BGS-Spitze eigentlich auf dem Tonband hätte klatschen hören
müssen: Ursache für Ageebs Tod sei das Verhalten der Beamten, und, so
steht es später im Protokoll: "Es muss fast verwunderlich erscheinen,
dass das so genannte P.-A.-Phänomen im BGS unbekannt sein soll, wo es
doch schon lange in der einschlägigen Fachliteratur diskutiert wird."
Und ob es das wurde. Zuerst Anfang der neunziger Jahre, in Amerika.
Dort nehmen sich Mediziner eine Reihe von Todesfällen vor, Fälle, in
denen sich Männer heftig gegen eine Fesselung gewehrt hatten und
plötzlich zusammengesackt waren. Besonders häufig, wenn sie dabei mit
der Brust nach unten gedrückt wurden. Die Wissenschaftler beschreiben
einen tödlichen Irrtum: Die Polizisten glauben, der Mann wehre sich,
also drücken sie noch fester zu. In Wirklichkeit ringt er aber nur
immer heftiger nach Luft, bis er stirbt - der "lagebedingte
Erstickungstod".
Es dauert einige Jahre, bevor sich die Sache bis nach Europa
rumspricht, aber schon im Juli 1997, zwei Jahre vor dem Tod des
Sudanesen Ageeb, findet an der Polizeifachhochschule des Landes BadenW
ürttemberg in Villingen-Schwenningen ein Workshop statt, Thema: "Die
Gefahr des lagebedingten Erstickungstodes". Im Dezember 1998
informiert das Polizeipräsidium Frankfurt seine Einheiten über das
Risiko, erlässt eine vorläufige Regelung", darin die Anweisung, eine
festgenommene "Person unverzüglich in eine Position zu bringen, die
ihr ein freies und tiefes Durchatmen ermöglicht". Doch das BGSPr
äsidium Mitte im hessischen Fuldatal und der Grenzschutz am
Frankfurter Flughafen bekommen von alldem offenbar nichts mit.
Im besten Fall ein Blackout, im schlimmsten eine unglaubliche
Schlamperei, aber war das für Ageebs Tod wirklich entscheidend? Der
wichtigste Zeuge der Anklage gegen die drei BGS-Männer ist ein ExAusbilder,
der auch Rückführungskurse am Frankfurter Flughafen gegeben
hat. Ja, sagt der, die Griffe, die sie bei Ageeb angewendet hätten,
stünden zwar auf dem Lehrplan, aber für ganz andere Zwecke.
Und genau deshalb hatte schon die Staatsanwaltschaft beim BGS die
Ausbildungsrichtlinien angefordert, sogar ein Lehrvideo soll es geben.
Nur: Von den Grenzern kam nichts. Nun hat Richter Henrici noch mal
Druck gemacht, im Innenministerium. Das Ministerium, das dem BGS einen
Maulkorb verpasst hat, bestätigt eine entsprechende Anfrage. Warum der
Grenzschutz die Unterlagen nicht schon lange geliefert hat? Keine
Antwort. Wann die Unterlagen kommen? "Das Anliegen wird gegenwärtig
geprüft und zeitnah beantwortet werden." Bis dahin: Stillstand der
Rechtspflege.
Die Ermittler
"Die Staatsanwaltschaft", sagt Verteidiger Seipel, "reduziert das auf
einen Fall, in dem es nur um die untersten Chargen geht." Es sind nur
drei Angeschuldigte. Nur niedere Ränge. Und nur fünf Seiten
Ermittlungsergebnis in der Anklageschrift.
Dabei hatte das BKA jahrelang an dem Fall gepuzzelt, allein der
Aufwand, die wichtigsten Zeugen zu vernehmen: drei Ärzte aus Ägypten,
die zufällig an Bord waren und Ageeb reanimieren wollten. Oder die
Frau aus dem kanadischen Halifax, die in der Nähe saß. Trotzdem nur
fünf Seiten, und für den eigentlichen Vorwurf nur ein paar Zeilen: Die
Angeschuldigten hätten falsche Haltegriffe angewendet, außerdem hätten
sie bei ihrer Erfahrung wissen müssen, dass ihr Verhalten zum Tod
führt.
Fahrlässige Tötung ist nur ein Vergehen, höchstens fünf Jahre
Gefängnis, oft nur eine Geldstrafe. Wenn es also allein darum geht,
was am 28. Mai 1999 zwischen 15.17 Uhr und 15.38 Uhr an Bord einer
Lufthansa-Maschine geschah, landet dieser Fall, wo so ein Fall eben
landet: neben dem Ficus von Richter Henrici, vor dem Schöffengericht.
Was aber, wenn sich die Ermittler nicht auf das mögliche Versagen
dreier Polizisten beschränkt hätten? Wenn sie einen Ausbildungsfehler
vermutet hätten, so wie Claus Metz von der Frankfurter Sektion der
Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges?
Für Ausbildungslücken sind Vorgesetzte verantwortlich; wäre es gegen
Vorgesetzte gegangen, wäre es auch um Grundsätzliches gegangen, und
dann hätte "die Staatsanwaltschaft diesen Fall wegen seiner besonderen
rechtlichen Bedeutung auch vor dem Landgericht anklagen können",
urteilt Alexander Ignor, Strafrechtsdozent an der Berliner HumboldtUniversit
ät. Hätte. Wäre. "Gegen Vorgesetzte hat die
Staatsanwaltschaft erst gar nicht ermittelt", wundert sich
Rechtsanwalt Seipel.
Zu wenig Mut? Die Antwort ist banaler, es gibt sie nur unter der Hand,
sie ist auf den Richter gemünzt, aber für Staatsanwälte genauso
gültig: "Wer so ein Ding in die Hand bekommt, lässt es fallen wie eine
heiße Kartoffel", sagt ein Ermittler. "Da fragen Sie sich immer, wie
wollen Sie das am Ende juristisch sauber durchziehen?"
Der Richter
Wenn Richter Henrici in seiner voll gepafften Juristenklause so ins
Reden kommt und vom Reden ins Räsonieren und vom Räsonieren ins
Rebellieren, dann sagt er schon mal Sätze, so ehrlich, dass es
schmerzt. Zum Beispiel den: "Bei so einem Fall fragt doch jeder
Richter: Warum kriege ich diesen Schinken?" Oder den: "Als der Fall
kam, habe ich ihn erst mal ein halbes Jahr liegen gelassen." Und
zusammen mit den vier Pfeifen und dem Ficus ergäbe das ein
abgerundetes Vorurteil, dass Richter Henrici es vielleicht mit der
Arbeit nicht so hat.
Seine Wahrheit steht im Terminkalender, die Wahrheit sind vier
Prozesse an diesem Tag, Nummer eins: Diebstahl von Cabrio-Hardtops,
Nummer zwei: hat er vergessen, Nummer drei: überhöhte Geschwindigkeit,
Nummer vier: Unterschlagung in einem Reisebüro. Ach ja, jetzt fällt
ihm auch Nummer zwei wieder ein: war ein Ausländer, der im HL-Markt
drei Kilo Rinderlende und ein Paar Schuhe geklaut hat.
So wird das am nächsten Verhandlungstag wieder sein: prügelnde
Ehemänner, betrogene Omas, rasende Autofahrer, im ersten Halbjahr 62
Anklagen, 186 Strafbefehlsverfahren, 82 Ordnungswidrigkeiten. Und
Ageeb. Neun Aktenordner, links an der Wand.
"Wir Amtsrichter sind die Deppen der Nation, bei jeder Justizreform
hinten runtergefallen", sagt er, und: "Man hätte die Sache auch vorm
Landgericht anklagen können, da wäre das Verfahren besser aufgehoben."
Als er die Ordner bekam, nach der Anklageerhebung im Januar 2002,
hatte er gleichzeitig noch ein anderes Großverfahren, und eigentlich
kommt er zu den schwierigen Fällen nur, wenn er nicht ins Gericht
geht. In eine dieser dicken Sachen hat er sich reingelesen, als er
nach einer Knie-OP noch fünf Tage krankgeschrieben war. Das bräuchte
er jetzt wieder: vier, fünf Tage am Stück. "Aber jetzt sind beide Knie
operiert." Möglich, dass er das als Scherz meint. Vielleicht auch
nicht.
Es hat dann bis Juli gedauert, bis Richter Henrici merkte, dass jetzt
endlich was passieren müsste: Er rief den Staatsanwalt, die
Verteidiger, den Nebenkläger-Anwalt zu sich, er kündigte an, falls er
die Anklage zulasse, dann könne man sich auch schon mal vorsichtig
einen Prozesstermin notieren: Henrici notierte den Februar.
Und er deutete an, man möge das alles doch irgendwie handhabbar
halten. "Der halbe Flieger ist Zeuge - wenn ich die alle laden will,
bin ich ein Jahr lahm gelegt", stöhnt Henrici, und dass die
Verteidiger Schily und Schapper vorladen wollen, beschwert ihn auch:
"Mit der politischen Dimension des Falls habe ich nichts am Hut."
Die Familie
Jahrelang kam aus Deutschland Geld, von Aamir, dann kam Aamir zurück,
tot, dann kam nichts mehr, kein Geld, und noch immer keine
Gerechtigkeit. Jede Woche fährt eines seiner 13 Geschwister aus dem
Vorort Halfaja al-Muluk 15 Kilometer ins Zentrum von Khartum, ins
Außenministerium, dann fragen sie, ob die Botschaft in Berlin etwas
gehört hat, vom Prozess, und dann ist die Antwort wieder Nein, nichts
Neues. Und aus Berlin, aus der Botschaft, kommt die Vermutung, dass es
"so langsam geht, weil Offizielle darin verwickelt sind".
Sie leben in einem Lehmhaus, draußen herum Pfützen mit stinkendem
Wasser, aber weil sie drei Monate lang die 100 Dollar Miete nicht
zahlen konnten, haben sie vielleicht bald nicht mal mehr das. Der
Vermieter will sie rausschmeißen. Der nächste Rausschmiss, so wie die
jüngeren Geschwister von der Schule geflogen sind und die älteren von
der Uni, weil sie nicht mehr zahlen konnten. Ohne Aamirs Geld. Und
ohne das Geld, auf das sie warten, Geld und Gerechtigkeit aus
Deutschland.
"Mehr als vier Jahre, und es tut sich nichts, das kann die Familie
nicht begreifen", sagt Dieter Kornblum, der Anwalt aus Mannheim, der
sie als Nebenkläger vertritt. Die Familie ist arm, die Familie ist
ratlos, die Familie versteht Deutschland nicht. Wie könnte sie auch.
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res publica
Dokumentationsseite Ageeb
http://www.aamir-ageeb.de.vu
> NADESHDA Mailbox e.V. / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34) <
> http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur <
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