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Angriff auf Grundgesetz: CDU/CSU für Aufhe

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## Nachricht vom 01 Oct 03 weitergeleitet

## Ursprung : /NM/LEKTORAT/SPEZIAL/MIGRATION
## Betreff : Angriff auf Grundgesetz: CDU/CSU für Aufhebung des Abschiebeschutzes für »Extremisten« trotz Foltergefahr ## Ersteller: s.ellersick@NADESHDA.org (Sabine Ellersick)
## Msg-ID : 8v3-eHsWJ2B@nadeshda.org


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## Nachricht vom 30 Sep 03 weitergeleitet

## Ursprung : SABINE@SABINE.nadeshda.org
## Betreff : DIR-ML: Angriff auf das Grundgesetz (jw)
## Ersteller: dirinfo@web.de (D.I.R. e.V.)
## Msg-ID : 3F798D23.15542.6CF148@localhost


TI: Angriff auf das Grundgesetz
QU: Junge Welt
DA: 30.09.2003
SW: Gez; Ra; Kov; Ab; Fo
AB: CDU/CSU im Bundestag für Aufhebung des Abschiebeschutzes für »Extremisten« trotz Foltergefahr

CDU/CSU im Bundestag für Aufhebung des Abschiebeschutzes für »Extremisten« trotz Foltergefahr

Ulla Jelpke
Ein weiterer Versuch von CDU/CSU, das Verbot der Folter aufzuweichen, ist von der Öffentlichkeit bisher weitgehend unbemerkt geblieben. Um nichts anderes geht es in einem Antrag mit dem Titel »Konsequente Abschiebung ausländischer Extremisten sicherstellen« (Drucksache 15/1239), den die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einbrachte. Wiederum wird hier in populistischer Manier ein bisher eherner Grundsatz des Rechtsstaates zur Disposition gestellt.

Schon die öffentliche Debatte nach der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler zeigte, daß das Bewußtsein für die Grenzen polizeilichen und staatlichen Handelns nicht sehr gefestigt ist. Der Kriminalbeamte, der dem Tatverdächtigen Folter angedroht hatte, bekam in den Leserbriefspalten der Zeitungen und nicht nur dort unverhohlenen Beifall.

Bei dem Antrag der CDU/CSU geht es nur scheinbar um ein anderes Thema. Die Union nutzt die in der Öffentlichkeit verbreitete Empörung darüber, daß die Abschiebung Metin Kaplans, des Führers des sogenannten Kalifatstaates, in die Türkei gerichtlich untersagt worden ist. Daran knüpfen die C-Parteien nicht etwa die Forderung an die Türkei, endlich ihre von
Menschenrechtsorganisationen, von UNO und Europarat festgestellte Folterpraxis zu beenden. Statt dessen nutzt sie die vermeintliche Gunst der Stunde, einen Frontalangriff auf die UN-Antifolterkonvention und auf die Europäische Menschenrechtskonvention zu führen.

Beide Konventionen sind in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht und verbieten jede Form der Folter. Daher sind Menschen, die in ihrem Heimatstaat von Folter oder Todesstrafe bedroht sind, durch das deutsche Ausländerrecht (Paragraph 53) vor Abschiebung geschützt. Auch mit Artikel eins des Grundgesetzes (»Die Würde des Menschen ist unantastbar«) sind Abschiebungen in Folterstaaten unter keinen Umständen vereinbar. Die Union fordert nun in ihrem Antrag, »sowohl im nationalen Recht als auch auf supranationaler Ebene die geeigneten Initiativen zu ergreifen, damit die Rechtslage künftig sicherstellt, daß Extremisten aus Deutschland abgeschoben werden können«.

Was dies konkret heißt, wird aus der Antragsbegründung deutlich. Es sei erforderlich, »die Abschiebungsvoraussetzungen der aktuellen Herausforderung anzupassen«. Das heißt im Klartext, man dürfe sich nicht darum scheren, ob einem »extremistischen« Ausländer nach einer Abschiebung in seinem Heimatland Folter droht. Es könne in diesen Fällen, so die CDU/CSU, keinen »absoluten Abschiebungsschutz« geben. »Die Bundesregierung müsse daher »prüfen, wie in solchen Extremfällen die Schutzpflichten, die sich aus § 53 des Ausländergesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergeben, in
Übereinstimmung mit den Sicherheitserfordernissen Deutschlands gebracht werden können.« Im Klartext heißt dies, daß die Union die Änderung oder gar Kündigung der UN-Anti-Folterkonvention und der EMRK anstrebt.

Medial wahrgenommen wurde dieser Angriff auf die Fundamente des Rechtsstaates offenbar deshalb nicht, weil die erste Lesung des Antrags letzten Donnerstag im Bundestag nach Redaktionsschluß der meisten Zeitungen stattfand. Im Parlament stand die Union mit ihrer Haltung zwar allein. Die hinter dem Antrag stehende Geisteshaltung gewinnt indes in der öffentlichen Debatte an Raum.


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01.10.03    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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