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Abschiebepraxis der Ausländerbehörde Berlin:
"Auf die Rechtmäßigkeit kommt es für uns nicht an"
Der Abschiebung einer seit 27 Jahren in Berlin lebenden, aus Beirut
stammenden 52 jährigen staatenlosen Kurdin Khadra O. in die Türkei - ein
Land in dem sie nie gelebt hat - war bezüglich des Vorwurfs der
Identitätstäuschung ein Freispruch durch das Landgericht Berlin
vorausgegangen. *)
Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts im Volltext:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/LG_Berlin_Oumayrat.pdf
(Namensnennung von Frau O. mit deren Einverständnis)
Den Vorwurf der Idenitaetstäuschung weist das Landgericht scharf zurück.
Die Leiterin der "Abteilung Sonderaufgaben/Kurden" bei der
Ausländerbehörde Berlin (GE Ident), auf deren Strafanzeige hin das
Verfahren eingeleitet wurde, erklärte vor Gericht, befragt zur
Richtigkeit des als Beweis für die angebliche türkische Herkunft
angeführten Geburtsregistereintrags,
"für die Entscheidungen ihrer Dienststelle als Ausländerbehörde komme es
auf die gesamten Hintergründe und deren etwaige Rechtmäßigkeit nicht an.
Für sie sei nur die Auskunft der Türkei aus dem
Personenfeststellungsverfahren verbindlich, das es sich bei der
Angeklagten um Frau 'Efetürk' handele."
Weiterer Beweis für die angebliche türkische Herkunft sei eine Auskunft
von "Interpol". Polizisten seien mit einem von der Kripo Berlin zur
Verfügung gestellten Foto von Frau O. durch das türkische Dorf Ü.
gegangen. Dorfbewohner hätten sie auf dem Foto erkannt. Wer sie erkannt
hat sagt "Interpol" nicht. Die Kripo Berlin hat "aus übergeordneten
Gründen" aber auch nicht weiter nachgefragt. Für das Landgericht kein
Beweis...
Das Landgericht kam zum Ergebnis, dass die Einlassungen der Angeklagten,
sie habe keine Kenntnisse von einer etwaigen türkischen
Staatsangehörigkeit gehabt, nicht zu wiederlegen sind:
"Es haben sich ... im gesamten Verfahren nicht einmal Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass die Einlassungen der Angeklagten insoweit unrichtig
sein könnten."
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*) vgl. Tagesspiegel 06.04.08: Frau nach 27 Jahren abgeschoben
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Schoeneberg-Abschiebung;art270,2507675
TAZ 07.04.08: Abschiebung nach 27 Jahren in Deutschland
http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/abschiebung-nach-27-jahren-in-deutschland/?src=TE&cHash=6a0e3faa12
Berliner Morgenpost 08.04.08: Siebenfache Mutter abgeschoben
http://www.morgenpost.de/content/2008/04/08/bezirke/956097.html
Berliner Zeitung 09.04.08: Protest gegen Abschiebung nach 27 Jahren
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0409/lokales/0084/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
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