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Frau nach 27 Jahren abgeschoben
Der Tagesspiegel 6.4.2008
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Schoeneberg-Abschiebung;art270,2507675
Der Schock sitzt tief: "Es ging alles ganz schnell, wir durften uns
nicht mal verabschieden", sagte gestern die Schönebergerin Nislin O.,
deren Mutter Khadra nach 27 Jahren in Berlin von ihrer Familie getrennt
und in die Türkei abgeschoben wurde. Die Polizei kam Mittwochmorgen und
setzte die Frau ins Flugzeug nach Istanbul. Seit ihrer Ankunft habe sie
den Flughafen nicht verlassen, sagt die Tochter. Die staatenlose Frau,
die nach Ermittlungen der Behörden türkischen Ursprungs ist, könne kein
Türkisch und habe nur 30 Euro in der Tasche.
Die 51-Jährige hat sieben Kinder und zwei Enkel. Mit ihrem Mann, einem
Libanesen, war sie 1981 aus dem Libanon nach Berlin geflohen. Ihr Vater
war Türke, der nach Angaben der Familie in den Libanon geflohen war,
dort soll Khadra O. geboren sein. Mit ihrem Schicksal hatte sich bereits
die Härtefallkommission beschäftigt, sich für eine Duldung
ausgesprochen, dies aber offenbar mit der Auflage verbunden, dass die
Frau sich einen türkischen Pass besorgen solle. Die Behörden waren wohl
der Ansicht, die Frau verweigere ihre Mitarbeit, die Familie wiederum
betont, die Frau habe sich um die libanesische Staatsangehörigkeit
bemüht, das Verfahren sei noch im Gange. Auch die Duldungsfrist laufe
erst in zwei Monaten ab.
Der Anwalt der Familie war gestern für eine Stellungnahme nicht zu
erreichen. Die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung bestätigte die
Abschiebung. Es sei ein hartes persönliches Schicksal, aber man müsse
auch die Rechtslage beachten. Nislin O. hatte vor dem Abtransport ihrer
Mutter mit einem Sprung aus dem Fenster gedroht. Sie versteht nicht,
warum ihre Mutter aus heiterem Himmel der Familie entrissen werden
konnte. C. v. L.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 06.04.2008)
***
Ergänzende Anmerkungen:
Die Familienangehörigen der Abgeschobenen haben sich für Dienstag,
8. April spontan mit Freundinnen und Freunden um 15.00 Uhr zu einer
Protestkundgebung vor dem Roten Rathaus vereinbart. Um Unterstützung
wird gebeten.
Bedingung für das von der Innevervwaltung zugesicherte Bleiberecht nach
der Härtefallregelung war, dass die Frau sich "einen Pass" besorgt, ein
Herkunftsland war nicht benannt. Dass sie sich um einen libanesischen
Pass bemüht und das Verfahren noch andauert - ihr Ehemann ist Libanese
und sie ist in Beirut geboren und im Libanon aufgewachsen - hatte sie
durch eine Bescheinigung der libanesischen Botschaft vom Januar 2008
nachgewiesen.
Das von der Ausländerbehörde veranlasste Strafverfahren gegen Frau O.
wg. angeblicher Identitätstäuschung endete im Oktober 2006 mit einem
Freispruch durch das Landgericht Berlin.
Die Abschiebung nach so langer Zeit in ein Land, in Frau O. nie gelebt
hat, verstöß gegen jegliche menschenrechtlichen Grundsätze.
Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de
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TAZ 07. April 2008
http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/abschiebung-nach-27-jahren-in-deutschland/?src=TE&cHash=6a0e3faa12
Der lange Atem der Ausländerbehörde
Abschiebung nach 27 Jahren in Deutschland
Angebliche Scheinlibanesin wurde in die Türkei ausgeflogen. Nach Angaben
ihrer Familie spricht die in Beirut geborene Frau kein Wort Türkisch.
Gericht hatte sie vom Vorwurf der Identitätstäuschung freigesprochen.
VON MARINA MAI
Eine Berliner Kurdin ist nach 27 Jahren Aufenthalt in Deutschland in die
Türkei abgeschoben. Die Ausländerbehörde hat der siebenfachen Mutter
Khadra O. eine Täuschung vorgeworfen: Die in Beirut geborene Frau soll
sich als staatenlose Kurdin aus dem Libanon ausgegeben haben.
"Wir durften uns nicht einmal von unserer Mutter verabschieden", sagt
die 26-jährige Nislin O., Tochter von Khadra O. Die Polizei sei am
vergangenen Mittwoch in aller Frühe in die Wohnung in Schöneberg
eingedrungen, habe die Mutter mitgenommen und sie noch am selben Tag
abgeschoben. Dabei spreche sie kein Wort Türkisch, sagt die Tochter.
"Meine Mutter hat uns inzwischen aus der Türkei angerufen. Sie lebt bei
einer Verwandten einer Berliner Nachbarin".
Am Dienstag will die Familie gemeinsam mit Freunden vor dem Roten
Rathaus für die Wiedereinreise der Mutter demonstrieren. Flüchtlingsrat,
Grüne und Linke unterstützen die Forderung.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Reinhard Klich ist seine Mandantin
arabische Kurdin. "Die Ausländerbehörde behauptet, sie sei in einem
türkischen Geburtsregister eingetragen und habe in der Türkei gelebt".
Der Anwalt vermutet jedoich eine Verwechslung. "In ihrer libanesischen
Heiratsurkunde steht ein anderes Geburtsjahr als das in dem türkischen
Geburtsregister, auf das die Ausländerbehörde sich beruft", sagt Kilch.
"Meine Mandantin war nie in der Türkei, wie die Ausländerbehörde es
behauptet." Ein Berliner Strafgericht habe sie deshalb vor eineinhalb
Jahren von dem Vorwurf der Identitätstäuschung freigesprochen.
Vor einem Jahr hatte sich die Härtefallkommission mit der Staatenlosen
beschäftigt. Sie empfahl Innensenator Ehrhart Körting (SPD) die
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sagt Komissionsmitglied Hans-Peter
Becker: "Dem hat Körting unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die
Frau eine Erwerbstätigkeit aufnimmt und zumindest teilweise von der
Sozilahilfe weg kommt." Zudem sollte Khadra O. die angebliche
Identitätstäuschung zugeben und einen türkischen Pass beantragen.
Das war ihr nach Angaben des Anwaltes aber nicht zumutbar. "Meine
Mandantin hat aber einen libanesischen Pass beantragt und das der
Ausländerbehörde auch mitgeteilt. Es dauert jedoch lange, bis man so
einen Pass bekommt." Nach Angaben der Tochter Nislin O. hätte ihre
51-jährige Mutter in der Firma einer Familienangehörigen arbeiten
können. Sie bekam aber keine Arbeitserlaubnis. Nicola Rothermel,
Sprecherin der Innenverwaltung, betont, die Abschiebung beruhe auf einer
"rechtmäßigen Entscheidung der Ausländerbehörde und nicht auf einem
Behördenversehen." Im Innenausschuss hatte Staatssekretär Ulrich Freise
(SPD) gestern erklärt, die Zusage einer Aufenthaltserlaubnis an Frau O.
sei an Auflagen gebunden gewesen, die sie nicht erfüllt hatte.
Rechtsanwalt Rüdiger Jung vertritt die Schwester der abgeschobenen
sogenannten "Scheinlibanesin". Ihr könnte in einigen Jahren dasselbe
passieren wie Khadra O. Seine Mandantin hat lediglich ein
Aufenthaltsrecht, weil zwei ihrer deutschen Kinder noch minderjährig
sind. Rüdiger Jung: "Wenn die Behörde nicht einlenkt, würde meiner
Mandantin nach 35 Jahren Aufenthalt die Abschiebung drohen."
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