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8. Fachtagung gegen Abschiebungshaft
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Pressemitteilung
Gegen Verschärfung des Abschiebehaftrechts
8. Bundesweite Fachtagung gegen Abschiebehaft
Zunahme unrechtmäßiger Inhaftierungen wegen
der Änderung des Abschiebehaftrechts befürchtet
An diesem Wochenende fand in Paderborn die 8. Fachtagung gegen Abschiebehaft
statt. ExpertInnen und VertreterInnen verschiedener Organisationen aus dem
ganzen Bundesgebiet trafen sich, um aktuelle Entwicklungen im Bereich der
Abschiebehaft zu diskutieren.
Ein zentraler Punkt war die geplante Änderung des Abschiebehaftrechts im
Zuge der Reform des Familienrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Große Sorge äußerten die TeilnehmerInnen darüber, dass dadurch die Rechte
von Abschiebehäftlingen an mehreren kritischen Punkten stark eingeschränkt
werden. Schon jetzt wurde in einer Studie gezeigt, dass mehr als ein Drittel
der von den Amtsgerichten verhängten Haftbeschlüsse von den oberen
Gerichtsinstanzen als rechtswidrig aufgehoben werden mussten.
Durch die geplante Reform soll aber genau die Überprüfung von
Abschiebehaftbeschlüssen durch Oberlandesgerichte abgeschafft werden.
äGerade kleinere Amtsgerichte, die nur einzelne Fälle von Abschiebehaft im
Jahr bearbeiten, sind oft mit der komplizierten Materie nicht vertraut.
Menschen werden dann vorschnell für Monate inhaftiert û der schwerste
Eingriff in die Grundrechte, den der Staat vornehmen kannô, sagte Frank
Gockel als Sprecher der Fachtagung. äDiese Verfahren weisen oft erhebliche
juristische Mängel auf, die in Zukunft nicht mehr durch die
Oberlandesgerichte korrigiert werden können.ô
Zudem ist geplant, dass das Recht auf Haftbeschwerde im Bereich der
Abschiebehaft abgeschafft werden soll. Hierdurch wird den Gefangenen auch
die zweite Möglichkeit genommen, gegen ihre Inhaftierung vorzugehen, obwohl
die europäische Menschenrechtskonvention dieses Recht ausdrücklich vorsieht.
Die TeilnehmerInnen der Fachtagung appellieren an die Mitglieder des
Bundestages, der geplanten Gesetzesänderung in der jetzigen Form nicht
zuzustimmen.
Sie bekräftigen die Position, dass Gefängnis nur zur Sicherung einer
Verwaltungsmaßnahme wie der Abschiebung unverhältnismäßig sei und deshalb
abgeschafft werden müsse, anstatt die Rechte der Inhaftierten noch zu
beschränken.
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